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	<title>Finanzensteuern Trimborn.Tackenberg.Partner. Steuerberater in Oberhausen</title>
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	<description>Gute Beratung macht sexy.</description>
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		<title>Verwaltung stoppt Prozesskosten</title>
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		<pubDate>Sun, 01 Apr 2012 11:46:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jakob Trimborn</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[In der letzten Ausgabe des Mandantenjournals haben wir von einer gelockerten steuerlichen Rechtsprechung berichtet: Der BFH hatte die Voraussetzungen wesentlich erleichtert, nach denen Zivilprozesskosten steuerlich abzugsfähig sind. Die Finanzverwaltung hat jetzt diese Erleichterung leider gestoppt. Nach deren Verlautbarung träte dieser Sachverhalt nämlich in einer erheblichen Anzahl von Fällen auf. Die Beamten bemängeln, dass der Finanzverwaltung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>In der letzten Ausgabe des Mandantenjournals haben wir von einer gelockerten steuerlichen Rechtsprechung berichtet: Der BFH hatte die Voraussetzungen wesentlich erleichtert, nach denen Zivilprozesskosten steuerlich abzugsfähig sind.</strong></p>
<div>
<p>Die Finanzverwaltung hat jetzt diese Erleichterung leider gestoppt. Nach deren Verlautbarung träte dieser Sachverhalt nämlich in einer erheblichen Anzahl von Fällen auf. Die Beamten bemängeln, dass der Finanzverwaltung keine Instrumente zur Verfügung stünden, um die im Urteil geforderten Kriterien zu überprüfen. Der BFH forderte nämlich, dass der Prozess hinreichende Aussicht auf Erfolg haben müsse. Das sei zumindest von der Verwaltung her nicht überprüfbar. Das Ministerium plädiert wohl für eine Neuregelung in Gesetzesform. Sie untersagt deshalb die steuerliche Berücksichtigung derartiger Kosten auch in der Übergangszeit bis zu einer etwaigen Klarstellung im Gesetz.</p>
<p><strong>Fazit</strong>: Der Steuerbürger wird in ­einem weiteren Fall zwischen die Mühlen sich widersprechender Rechtsprechung und einer sich uneinigen Verwaltung genommen. Rechts­sicherheit sieht anders aus.</p>
</div>
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		<title>Erststudium: Aus für Absetzbarkeit</title>
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		<pubDate>Sun, 01 Apr 2012 11:45:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jakob Trimborn</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Juli letzten Jahres lockerte das oberste deutsche Steuergericht die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von Kosten für ein Erststudium und für eine erstmalige Berufsausbildung. Nur fünf Monate später wurde die Erleichterung vom Gesetzgeber wieder einkassiert. Eine Medizinstudentin wollte die Kosten für ein nach dem Abitur aufgenommenes Erststudium als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen. Sie war im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Im Juli letzten Jahres lockerte das oberste deutsche Steuergericht die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von Kosten für ein Erststudium und für eine erstmalige Berufsausbildung. Nur fünf Monate später wurde die Erleichterung vom Gesetzgeber wieder einkassiert.</strong></p>
<p>Eine Medizinstudentin wollte die Kosten für ein nach dem Abitur aufgenommenes Erststudium als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen. Sie war im fraglichen Zeitraum wegen des Studiums auch nicht berufstätig. Das Finanz­amt lehnte ihren Antrag mit Verweis auf die bisherige Rechtsprechung ab. Denn danach ist ein Abzug als Werbungskosten nur möglich, wenn dem Studium eine andere Ausbildung voranging oder wenn das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausgeübt wird. Zwar erlaubte der Gesetzgeber einen Ansatz als Sonderausgaben bis zum Gesamtbetrag von € 4.000. Der ging aber mangels Einkünften in den betreffenden Jahren ins Leere.</p>
<p><strong>Der Bundesfinanzhof (BFH) ändert seine Auffassung</strong><strong></strong></p>
<p>Die BFH-Richter gaben der Klägerin recht und revidierten ihre bisherige Rechtsauffassung: Werbungskosten sind nach der Gesetzesdefinition Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Kosten für ein Erststudium sind danach dann beruflich veranlasst und als Werbungskosten abziehbar, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs geleistet werden. Diese Tatsache läge im zu beurteilenden Fall vor. Die Kosten seien abziehbar, das gebiete das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dem BFH war bewusst, dass er damit eine gänzlich andere Linie als vorher verfolgte, wozu er aber nach eigener Aussage wegen der bestehenden Gesetzeslage verpflichtet sei. Er regte jedoch auch schon an, die neue Rechtsauslegung zum Anlass zu nehmen, um das Gesetz zu ändern. Als Ziel für eine Neuregelung schlugen die Richter vor, Aufwendungen für die Berufsausbildung in erheblich größerem Maße als bisher steuerlich zu begünstigen.<br />
 <br />
<strong>Gesetzgeber rudert zurück</strong><strong></strong></p>
<p>Entgegen der vom BFH angeregten Verbesserung hat der Gesetzgeber im Dezember 2011 die Anwendung des Urteils auf andere Fälle gestoppt. Er hat die ursprüngliche Rechtslage wieder hergestellt mit der Maßgabe, dass der Abzug als Sonderausgabe um € 2.000 auf € 6.000 erhöht wurde.</p>
<p><strong>Fazit</strong>: Da zu Studienkosten immer noch gerichtliche Verfahren laufen, hat der Steuerzahlerbund im Januar dazu aufgerufen, entsprechende Verfahren offen zu lassen. Wenn Sie dazu Unterstützung brauchen, helfen wir Ihnen gerne weiter.</p>
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		<title>Das neue zentrale Testamentsregister</title>
		<link>http://finanzensteuern.de/news/das-neue-zentrale-testamentsregister/</link>
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		<pubDate>Sun, 01 Apr 2012 11:45:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jakob Trimborn</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://finanzensteuern.de/?p=842</guid>
		<description><![CDATA[Zum Jahreswechsel wurde das neue Testamentsregister (ZTR) eingeführt. Erben kommen damit schneller und sicherer an den Nachlass. Die Klärung einer Erbschaft kann sich oft lange hinziehen. Testamente können zwar bei einem Amtsgericht oder Notar hinterlegt werden, ein zentrales Register darüber gab es aber bisher nicht. Das ist zukünftig anders. Denn die Bundesnotarkammer wurde beauftragt, ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Jahreswechsel wurde das neue Testamentsregister (ZTR) eingeführt. Erben kommen damit schneller und sicherer an den Nachlass. </strong></p>
<p>Die Klärung einer Erbschaft kann sich oft lange hinziehen. Testamente können zwar bei einem Amtsgericht oder Notar hinterlegt werden, ein zentrales Register darüber gab es aber bisher nicht. Das ist zukünftig anders. Denn die Bundesnotarkammer wurde beauftragt, ein ZTR zu organisieren. In diesem Register können Testamente und Erbverträge angemeldet werden, jedoch nur durch einen Notar oder durch ein Amtsgericht.</p>
<p><strong>Ersteintragung</strong><strong></strong></p>
<p>Für jeden Erblasser ist eine gesonderte Registrierung erforderlich, der eine eindeutige Registrierungsnummer zugeordnet wird. Notar oder Gericht übermitteln die Angaben elektronisch an das ZTR, welches dann eine Bestätigung über die Registrierung ausstellt. Diese wird dem Erblasser ausgehändigt, damit er die Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen kann. Eingetragen wird aber nicht der Inhalt der letztwilligen Verfügung, sondern lediglich Name, Geburtsdatum, -ort, -land, -standesamt und Geburtenbuchnummer. </p>
<p><strong>Berichtigung</strong><strong></strong></p>
<p>Jeder Eintrag kann bei Bedarf berichtigt oder ergänzt werden. Eine Berichtigung ist z. B. bei Tippfehlern notwendig. Wird durch den Erblasser ein Testament aus der amtlichen Verwahrung genommen, ist auch das im ZTR zu erfassen.</p>
<p><strong>Benachrichtigung in Sterbefällen</strong><strong></strong></p>
<p>Die Bundesnotarkammer wird von den Standesämtern über alle inländischen Sterbefälle informiert. Diese überprüft sie auf entsprechende Einträge im ZTR. Die Bundesnotarkammer benachrichtigt dann das zuständige Nachlassgericht bzw. die das Testament verwahrende Stelle.</p>
<p><strong>Kosten</strong><strong></strong></p>
<p>Für die Verwahrung beim Amtsgericht entsteht eine viertel Gebühr der Kostenordnung zuzüglich € 15 für das ZTR. Bemessungsgrundlage der Kostenordnung ist der Geschäftswert, also der Wert des Nachlasses. Das entspricht netto € 108 bei einem Wert von €  250.000, €  201 (Wert €  500.000) oder €  389 (Wert €  1.000.000).</p>
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		<title>Anlage EÜR ist Pflicht</title>
		<link>http://finanzensteuern.de/news/anlage-eur-ist-pflicht/</link>
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		<pubDate>Sun, 01 Apr 2012 11:44:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jakob Trimborn</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Die strikte Einreichung eines amtlichen Vordrucks für die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) kann die Finanzbehörde auch mit Zwangsmitteln durchsetzen. So lautet eine neue Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Ein Schmied erstellte zur Gewinnfeststellung zulässigerweise eine EÜR. Diese reichte er in Papierform beim Finanzamt ein. Er weigerte sich aber, die Daten auf das amtlich vorgeschriebene Formular, die sogenannte Anlage EÜR [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die strikte Einreichung eines amtlichen Vordrucks für die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) kann die Finanzbehörde auch mit Zwangsmitteln durchsetzen. So lautet eine neue Entscheidung des Bundesfinanzhofs.</strong></p>
<p>Ein Schmied erstellte zur Gewinnfeststellung zulässigerweise eine EÜR. Diese reichte er in Papierform beim Finanzamt ein. Er weigerte sich aber, die Daten auf das amtlich vorgeschriebene Formular, die sogenannte Anlage EÜR zu übertragen. Der Fall ging bis zum obersten deutschen Steuergericht. Dieses hielt die Forderung des Fiskus für rechtmäßig.</p>
<p><strong>Der Vorteil von maschinellen Prüfmethoden</strong><strong></strong></p>
<p>Es sei nachgewiesen, dass die Anlage EÜR maschinelle Abgleiche und Plausibilitätsprüfungen ermögliche. Durch routinemäßige maschinelle Abgleiche könne tatsächlich eine wesentlich bessere Kontrolle erreicht werden als durch eine personelle Bearbeitung.<br />
Eine Ungleichbehandlung zu bilanzierenden Steuerpflichtigen sei auch nicht gegeben. Denn für ab 2012 beginnende Wirtschaftsjahre müssen Bilanzierende ihre Daten nach einem amtlich vorgeschriebenen Format und auch elektronisch an die Finanzämter einreichen. Die Tatsache, dass EÜRs schon vorher auf amtlichem Formular und ab 2011 zwingend elektronisch vorgeschrieben sind, ist auch nicht zu beanstanden. Denn es ist dem Gesetzgeber erlaubt, Erfahrungen bei der im Gegensatz zur Bilanz wesentlich einfacheren Anlage EÜR zu sammeln.</p>
<p><strong>Geringere Prüfungshäufigkeit</strong><strong></strong></p>
<p>Gewerbetreibende, welche die Buchführungsgrenzen nicht erreichen und deshalb nur eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen, werden nur in größeren zeitlichen Abständen einer Betriebsprüfung unterzogen. Somit sei die Prüfung der Steuererklärung selbst oft die einzige Möglichkeit, die Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.</p>
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		<title>So tanken Sie steuerfrei</title>
		<link>http://finanzensteuern.de/news/so-tanken-sie-steuerfrei/</link>
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		<pubDate>Sun, 01 Apr 2012 11:42:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jakob Trimborn</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Tankkarte mit Höchstbetrag, ermöglicht das den steuerfreien Bezug von Kraftstoff. So lautet ein bürgerfreundliches Urteil des Bundesfinanzhofs. Die vorher restriktivere Auffassung der Finanzämter wurde damit aufgehoben.  Eine Rechtsanwaltsgesellschaft hatte ihren Arbeitnehmern eingeräumt, bei einer Tankstelle auf Kosten des Arbeitgebers gegen Vorlage einer elektronischen Karte zu tanken. Auf der Karte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Tankkarte mit Höchstbetrag, ermöglicht das den steuerfreien Bezug von Kraftstoff.</strong></p>
<p>So lautet ein bürgerfreundliches Urteil des Bundesfinanzhofs. Die vorher restriktivere Auffassung der Finanzämter wurde damit aufgehoben. <br />
Eine Rechtsanwaltsgesellschaft hatte ihren Arbeitnehmern eingeräumt, bei einer Tankstelle auf Kosten des Arbeitgebers gegen Vorlage einer elektronischen Karte zu tanken. Auf der Karte waren die Literzahl, eine Kraftstoffsorte und der Höchstbetrag von €  44 gespeichert. Das Finanzamt und das Finanzgericht sahen in der Tankkarte eine nicht steuerfreie Gewährung von Barlohn. Dem widersprach der BFH und wertete die Tankkartenbenutzung als steuerfreien Bezug eines Sachgutscheins. Nach Auffassung des Gerichts wäre weder die Angabe der Literzahl noch die Nennung der Kraftstoffsorte notwendig gewesen. Denn die Benutzungsmöglichkeit der Tankkarte bleibt eine Sachzuwendung, auch wenn der Arbeitnehmer aus einem bestimmten Angebot eine beliebige Kraftstoffsorte auswählen kann.</p>
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		<item>
		<title>Sachspenden</title>
		<link>http://finanzensteuern.de/news/sachspenden/</link>
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		<pubDate>Sun, 01 Apr 2012 11:42:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jakob Trimborn</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Sachspenden sind immer wieder Gegenstand für Anfragen von Unternehmern. Die steuerlichen Folgen und Wahlmöglichkeiten werden im Folgenden ausgeführt. Verbuchung beim Spender Ein betrieblich erfasster Gegenstand soll einer gemeinnützigen Organisation vermacht werden. Wegen Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen ist deshalb eine Entnahme zu buchen. Die Bewertung hat mit dem Teilwert zu erfolgen. Das ist der Wert, den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Sachspenden sind immer wieder Gegenstand für Anfragen von Unternehmern. Die steuerlichen Folgen und Wahlmöglichkeiten werden im Folgenden ausgeführt.</strong></p>
<p><strong>Verbuchung beim Spender</strong><strong></strong></p>
<p>Ein betrieblich erfasster Gegenstand soll einer gemeinnützigen Organisation vermacht werden. Wegen Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen ist deshalb eine Entnahme zu buchen. Die Bewertung hat mit dem Teilwert zu erfolgen. Das ist der Wert, den ein gedachter Käufer des gesamten Betriebs für den einzelnen Gegenstand zahlen würde. Der Unternehmer hat aber auch die Möglichkeit, die Sache mit dem meist niedrigeren Buchwert anzusetzen. Bei Umsatzsteuerpflicht unterliegt die Entnahme auch der Umsatzsteuer. Bemessung hierfür ist der Einkaufspreis. Die Entnahme erhöht somit den Gewinn und die zu entrichtende Umsatzsteuer. Die Gewinnerhöhung wird aber im Rahmen des steuerlichen Spendenabzugs wieder rückgängig gemacht, soweit die zu beachtenden Höchstgrenzen nicht überschritten werden.</p>
<p><strong>Ausstellung der Spendenquittung</strong><strong></strong></p>
<p>Erfüllt die empfangende Organisation die Kriterien für gemeinnützige Zwecke, wird eine Spendenquittung erstellt. Diese hat nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erfolgen. Darin ist zu vermerken, dass es sich um eine Sachspende handelt, dass der Gegenstand aus einem Betriebsvermögen entnommen wurde und dass es mit dem Entnahmewert bewertet wurde.</p>
<p><strong>Beispiel:</strong> Ein Unternehmer spendet eine mit Vorsteuer erworbene Maschine. Diese hat einen Buchwert von € 1 und einen Teilwert = Einkaufswert von € 1.000.<br />
Verbuchung von Sachspenden:</p>
<table style="width: 409px" border="1" cellspacing="1" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td><strong>in €</strong></td>
<td>
<p align="right"><strong>Entnahme-Buchwert</strong></p>
</td>
<td>
<p align="right"><strong>Entnahme-Teilwert</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Entnahmebuchung</strong></td>
<td> </td>
<td> </td>
</tr>
<tr>
<td>Nettobetrag</td>
<td>
<p align="right">1</p>
</td>
<td>
<p align="right">1.000</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>19% auf Teilwert</td>
<td>
<p align="right">190</p>
</td>
<td>
<p align="right">190</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>Bruttobetrag</td>
<td>
<p align="right">191</p>
</td>
<td>
<p align="right">1.190</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>Spendenbescheinigung</td>
<td>
<p align="right">191</p>
</td>
<td>
<p align="right">1.190</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Umkehrhypothek</title>
		<link>http://finanzensteuern.de/news/umkehrhypothek/</link>
		<comments>http://finanzensteuern.de/news/umkehrhypothek/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 01 Apr 2012 11:40:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jakob Trimborn</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://finanzensteuern.de/?p=829</guid>
		<description><![CDATA[In Deutschland ist die selbst bewohnte Immobilie eine beliebte Anlage- und Wohnform. Die Eigentümer haben sich sinnvollerweise auf die Entschuldung der eigenen Wohnung/Haus konzentriert. Oft wird dann auch eine Altersversorgung aus anderen Quellen vernachlässigt oder die Rentenbezüge reichen zur Erhaltung des Lebensstandards eben nicht aus. Hier bietet die Umkehrhypothek eine Lösung. Durch das Modell kann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>In Deutschland ist die selbst bewohnte Immobilie eine beliebte Anlage- und Wohnform.</strong></p>
<p>Die Eigentümer haben sich sinnvollerweise auf die Entschuldung der eigenen Wohnung/Haus konzentriert. Oft wird dann auch eine Altersversorgung aus anderen Quellen vernachlässigt oder die Rentenbezüge reichen zur Erhaltung des Lebensstandards eben nicht aus. Hier bietet die Umkehrhypothek eine Lösung. Durch das Modell kann das in der Immobilie gebundene Vermögen zumindest teilweise in einen Geldstrom verwandelt werden, ohne dass dabei das Eigentum am Objekt aufgegeben werden muss.</p>
<p><strong>Funktionsweise</strong><strong></strong></p>
<p>Der Eigentümer bleibt in der Immobilie wohnen. Er nimmt ein Darlehen auf, welches in einem Einmalbetrag oder in Raten ausbezahlt wird. Sowohl Zins als auch Tilgung sind erst in der Zukunft fällig, meist erst mit Ableben des Eigentümers. Zum Todestag geht die Immobile ins Eigentum der Erben über, die auch den Kredit zu übernehmen haben. Für Umkehrhypotheken gibt es Spezialinstitute, es lohnt sich aber durchaus, auch die Hausbank zu konsultieren.</p>
<p><strong>Kredithöhe</strong><strong></strong></p>
<p>Grundlage der möglichen Kredithöhe ist der sogenannt Beleihungswert. Dieser wird von der Bank oder einem Gutachter ermittelt und ist regelmäßig niedriger als der aktuelle Verkehrswert. Umkehrhypotheken werden bis zu einem Betrag von 50 % des Beleihungswertes ausgereicht.</p>
<p><strong>Vor- und Nachteile</strong><strong></strong></p>
<p>Vorteil des Modells ist, dass man Eigentümer der Immobilie bleibt und dass man sich bei einer langfristigen Bindung auch die derzeitig günstigen Zinsen sichert. Nachteile der Umkehrhypothek: Erben erhalten nur den Wert der Immobilie nach Abzug der Hypothekenschuld und die Höhe des möglichen Kredits stellt sich wesentlich niedriger dar, als es dem aktuellen Verkehrswert entsprechen könnte.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Der Chi-Quadrat-Test</title>
		<link>http://finanzensteuern.de/news/der-chi-quadrat-test/</link>
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		<pubDate>Sun, 01 Apr 2012 11:40:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jakob Trimborn</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://finanzensteuern.de/?p=826</guid>
		<description><![CDATA[Eine allein auf statistische Wahrscheinlichkeiten, dem sog. Qui-Quadrat-Test gestützte Schätzung von Umsätzen ist nach dem Urteil eines Finanzgerichts nicht rechtmäßig. Bei der Betriebsprüfung eines Friseur­salons wurde durch den Qui-Quadrat-Test festgestellt, dass die Tageseinnahmen bestimmte Zahlen häufiger als nach der statistischen Gleichverteilung aufwiesen. Zusätzlich wurde bemängelt, dass die Kassenführung durch das Computer-Programm Lexware formell nicht ordnungsgemäß [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Eine allein auf statistische Wahrscheinlichkeiten, dem sog. Qui-Quadrat-Test gestützte Schätzung von Umsätzen ist nach dem Urteil eines Finanzgerichts nicht rechtmäßig.</strong></p>
<div>
<p>Bei der Betriebsprüfung eines Friseur­salons wurde durch den Qui-Quadrat-Test festgestellt, dass die Tageseinnahmen bestimmte Zahlen häufiger als nach der statistischen Gleichverteilung aufwiesen. Zusätzlich wurde bemängelt, dass die Kassenführung durch das Computer-Programm Lexware formell nicht ordnungsgemäß sei und dass die Kassenbücher in Form von Excel-Tabellen geführt wurden. Es seien zwar keine Kassenfehlbeträge oder sonstige Unregelmäßigkeiten vorgekommen. Jedoch habe die Klägerin die Einnahmen nicht durch Aufbewahrung von Kassen­streifen, Kassenzetteln, Bons oder Kassenberichten nachgewiesen. Dadurch sei die den gesetzlichen Anforderungen der Unveränderbarkeit entsprechende Kassenführung nicht gegeben. </p>
<p><strong>Der Qui-Quadrat-Test</strong><strong></strong></p>
<p>Mit dem Test werden Verteilungswahrscheinlichkeiten von Zahlen untersucht. Damit kann man wahrscheinliche mit tatsächlichen Häufigkeiten vergleichen. Denn jeder hat unbewusst eine Vorliebe für bestimmte Lieblingszahlen und verwendet diese häufiger als andere Zahlen. Zur Entlastung des Klägers stellte das Gericht fest, dass anhand der Preisliste naturgemäß die Zahlen 0, 1, 4 und 5 überdimensional häufig auftreten müssen. Also kann hier auch theoretisch nicht von einer Gleichverteilung der Zahlen ausgegangen werden.</p>
<p><strong>Weitere wichtige Entscheidungsgründe</strong><strong></strong></p>
<p>Für die positive Wertung des Gerichts sprachen aber auch noch andere Gründe: <br />
Trotz des bargeldintensiven und damit für Fehler anfälligen Betriebs wurde kein einziger Kassenfehlbetrag festgestellt. Es gab auch keine Anzeichen für eine tatsächliche Manipulation oder eine theoretische Manipulationsmöglichkeit. Die Beweiskraft der Unterlagen konnte nicht durch einen internen oder äußeren Betriebsvergleich erschüttert werden. Die Reingewinnsätze des Betriebs waren auch nicht niedriger als diejenigen der Richtsatzsammlung. Darüber hinaus wurde keine Unstimmigkeit durch eine Geldverkehrsrechnung oder Kassenfehlbetragsrechnung festgestellt.</p>
<p><strong>Fazit</strong>: Das Urteil bedeutet keinesfalls, dass der Qui-Quadrat-Test und andere mathematisch-statistische Prüfungsmethoden der Finanzverwaltung nicht beachtet werden müssen. In dem entschiedenen Fall lag zwar keine unveränderbare Kassenführung vor. Jedoch gab es ansonsten keine Unstimmigkeiten. Ein Schwachpunkt allein hätte den Fall schon anders ausgehen lassen können.</p>
</div>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Steuervorteil Adoption?</title>
		<link>http://finanzensteuern.de/news/steuervorteil-adoption/</link>
		<comments>http://finanzensteuern.de/news/steuervorteil-adoption/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 13 Sep 2011 16:32:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jakob Trimborn</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://finanzensteuern.de/?p=792</guid>
		<description><![CDATA[In der Erbschaftsteuer bestehen große Unterschiede zwischen Übertragungen an Kinder und solchen an weiter oder gar nicht verwandte Personen. Das wirft die Frage auf, ob die Adoption von Begünstigten Vorteile hat. Der Freibetrag für Schenkungen oder Erbschaften beträgt bei Kindern aktuell  400.000 €, bei Neffen, Nichten oder anderen fremden Personen dagegen nur 20.000 €. Auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der Erbschaftsteuer bestehen große Unterschiede <br />
 zwischen Übertragungen an Kinder und solchen an weiter oder gar nicht verwandte <br />
 Personen. Das wirft die Frage auf, ob die Adoption von Begünstigten Vorteile hat.</p>
<p>Der Freibetrag für Schenkungen oder  Erbschaften beträgt bei Kindern aktuell  <br />
 400.000 €, bei Neffen, Nichten oder  anderen fremden Personen dagegen nur <br />
 20.000 €. Auch der Steuersatz für über  diese Freibeträge hinausgehende <br />
 Zuwendungen variiert stark. Für die Freibeträge  übersteigende Summen <br />
 bis zu 75.000 € beträgt er bei Kindern 7 %, bei Nichten und <br />
 Neffen 15 % und bei fremden Dritten sogar 30 %.</p>
<p>Steuervorteil durch Adoption?<br />
 Der Ausweg  Adoption führt zwar steuerlich zu einer erheblichen Entlastung. <br />
Jedoch wird   nicht jedem Adoptionsantrag stattgegeben. Vor allem dann, <br />
wenn angenommen werden   kann, dass die Adoption nur aus wirtschaftlichen <br />
oder steuerlichen Gründen   erfolgt.</p>
<p>Rechtliche Folgen <br />
 Zu  beachten sind eventuell unerwünschte rechtliche Folgen einer Adoption. So <br />
 entstehen gegenseitige Unterhaltsansprüche. Das bedeutet, dass in Notfällen der <br />
 eine dem anderen zum Unterhalt verpflichtet ist. Bei Minderjährigen erlöschen <br />
 darüber hinaus alle bisherigen Verwandtschaftsverhältnisse, vor allem zu den <br />
 leiblichen Eltern und damit auch etwaige Unterhalts-, Erb- oder <br />
 Pflichtteilsrechte. Nur bei Volljährigen bleiben diese Rechte <br />
 erhalten.</p>
<p>Gerichtliche „Genehmigung“</p>
<p>Allerdings bedarf jede Adoption einer gerichtlichen „Genehmigung“. Je <br />
 enger der Verwandtschaftsgrad, umso wahrscheinlicher ist ein positiver <br />
 Beschluss. Zwischen den Personen sollte es schon vorher ein besonderes <br />
 Näheverhältnis gegeben haben, das z. B. aus regelmäßigen Besuchen oder aus der <br />
 regelmäßigen Versorgung des zukünftigen „Elternteils“ erkennbar ist.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Kündigungsgrund: Geschäftsidee!</title>
		<link>http://finanzensteuern.de/news/kundigungsgrund-geschaftsidee/</link>
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		<pubDate>Tue, 13 Sep 2011 16:24:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jakob Trimborn</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://finanzensteuern.de/?p=798</guid>
		<description><![CDATA[Die Kündigung von Wohnraum ist nicht nur bei geplanter Wohnnutzung zulässig, sondern auch dann, wenn ein enger Verwandter des Vermieters die Räume gewerblich nutzen will. Nach den Vorschriften des BGB kann der Vermieter von Wohnräumen Mieter nur kündigen, wenn berechtigtes Interesse an der Beendigung eines Mietverhältnisses besteht. Das liegt vor, wenn der Vermieter die Räume [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Kündigung von Wohnraum ist nicht nur bei geplanter <br />
 Wohnnutzung zulässig, sondern auch dann, wenn ein enger Verwandter des <br />
 Vermieters die Räume gewerblich nutzen will.</p>
<p>Nach   den Vorschriften des BGB kann der Vermieter von Wohnräumen Mieter <br />
nur kündigen,   wenn berechtigtes Interesse an der Beendigung eines <br />
Mietverhältnisses besteht. <br />
 Das liegt vor, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine <br />
 Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt.</p>
<p>Geschäft statt Wohnung<br />
 Ein vor dem   Landgericht Braunschweig verhandelter Fall zeigt nun, <br />
dass der Vermieter   durchaus auch in anderen Fällen kündigen darf: <br />
Die Ehefrau eines Vermieters    wollte eine bisher zu Wohnzwecken <br />
vermietete Erdgeschoßwohnung als   Tierbedarfshandlung  nutzen. <br />
Das Landgericht erkannte die deshalb nötige <br />
 Kündigung als rechtmäßig an.</p>
<p>Grundgesetzlicher Schutz<br />
 Die Richter  stellten fest, dass der Vermieter ein berechtigtes Interesse habe. <br />
Denn auch der  Wunsch des Vermieters, die bisher zu Wohnzwecken vermietete <br />
Wohnung für eigene   berufliche Zwecke zu nutzen, sei dafür ausreichend.  Der <br />
Plan, in den   betreffenden Räumen ein Gewerbe zu betreiben, sei durch <br />
Artikel 12 Grundgesetz  geschützt. Danach haben alle Deutschen das Recht, <br />
Beruf und Arbeitsplatz frei zu  wählen. <br />
 Daraus sei zu entnehmen, dass der Vermieter ein berechtigtes <br />
 Interesse daran habe, seinen Beruf an einer bestimmten räumlichen Stelle ausüben <br />
 zu können. Dies gilt ausdrücklich auch, wenn nicht der Vermieter selbst, sondern <br />
 dessen Ehefrau die Wohnung für berufliche Zwecke nutzen will.</p>
<p>Gründe angeben<br />
 Wichtig ist, in der Kündigung   auch den Grund der Beendigung anzugeben. <br />
 Das hatte der Vermieter auch beachtet. <br />
 Er wies in der schriftlichen Kündigung  auf die geplante berufliche Nutzung der <br />
 Ehefrau hin.</p>
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		<title>Verluste aus Lebensversicherungen</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Sep 2011 16:24:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jakob Trimborn</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Immer öfter werden Lebensversicherungen vor dem Ende der Laufzeit zurückgekauft. Wir zeigen Ihnen, wann etwaige Verluste steuerlich geltend gemacht werden können. Überschüsse aus ab 1.1.2005 privat abgeschlossenen Lebensversicherungen müssen versteuert werden. Der Steuerpflicht unterliegt der Differenzbetrag zwischen der Auszahlung der Versicherung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge. Läuft die Versicherung mindestens 12 Jahre [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Immer öfter werden Lebensversicherungen vor dem Ende der <br />
 Laufzeit zurückgekauft. Wir zeigen Ihnen, wann etwaige Verluste steuerlich <br />
 geltend gemacht werden können.</p>
<p>Überschüsse aus ab  1.1.2005 privat abgeschlossenen Lebensversicherungen <br />
müssen versteuert werden. <br />
 Der Steuerpflicht unterliegt der Differenzbetrag zwischen der Auszahlung der <br />
 Versicherung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge. Läuft die <br />
 Versicherung mindestens 12 Jahre und erfolgt die Auszahlung nach Vollendung des <br />
 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen, sind 50 % des Differenzbetrags zu <br />
 versteuern, andernfalls unterliegt der volle  Unterschiedsbetrag der <br />
 Einkommensteuer.</p>
<p>Negativer   Differenzbetrag<br />
 Werden Versicherungen vor dem regulären Ende der <br />
 Laufzeit gekündigt, erhält man aber oft weniger zurück als man einbezahlt hat. <br />
 Analog der vollen Versteuerung eines positiven Unterschiedsbetrags darf ein <br />
 daraus erzielter Verlust steuerlich geltend gemacht werden. Der entstandene <br />
 Negativbetrag ist aber nicht mit positiven anderen Einkünften auszugleichen. Er <br />
 darf nur mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. <br />
 Sollte der Verlust höher sein als die im laufenden Jahr angefallenen <br />
 Kapitalerträge, kann der übersteigende Betrag in zukünftigen Jahren von etwaigen <br />
 positiven Einkünften abgezogen werden.</p>
<p>Fazit: Bei jedem Rückkauf einer Lebensversicherung <br />
 sollte geprüft werden, ob ein eventueller Verlust steuermindernd angesetzt <br />
 werden kann.</p>
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		<title>Steuern sparen beim PC-Kauf</title>
		<link>http://finanzensteuern.de/news/steuern-sparen-beim-pc-kauf/</link>
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		<pubDate>Tue, 13 Sep 2011 16:23:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jakob Trimborn</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://finanzensteuern.de/?p=789</guid>
		<description><![CDATA[Jeder möchte den privat angeschafften PC oder Laptop steuerlich geltend machen. Das Finanzgericht ­Baden Württemberg stellte jetzt fest, wann und in welchem Umfang das möglich ist. Ein privat gekaufter, in der Wohnung aufgestellter Computer kann ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitsmittel sein. Die Anschaffungskosten können voll als Werbungskosten abziehbar sein, wenn die private Nutzung 10 % nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jeder möchte den privat angeschafften PC oder Laptop <br />
 steuerlich geltend machen. Das Finanzgericht ­Baden Württemberg stellte jetzt <br />
 fest, wann und in welchem Umfang das möglich ist.</p>
<p>Ein privat gekaufter, in der Wohnung aufgestellter Computer kann ein <br />
 steuerlich anzuerkennendes Arbeitsmittel sein. Die Anschaffungskosten können <br />
 voll als Werbungskosten abziehbar sein, wenn die private Nutzung 10 % nicht <br />
 übersteigt.</p>
<p>Private oder dienstliche  Nutzung?<br />
 Beträgt der private Nutzungsanteil mehr als 10 %, können die <br />
 Kosten in einen privaten und einen beruflichen Anteil aufgeteilt werden. Ist das <br />
 Verhältnis der Nutzungsanteile nicht im Einzelnen nachgewiesen, ist von einem <br />
 50-prozentigen Werbungskostenabzug auszugehen. So auch ein Fall, der dem <br />
 Finanzgericht vorgelegt wurde. Der Kläger konnte zwar die dienstliche Nutzung <br />
 glaubhaft machen, aber nicht nachweisen, zu wieviel Prozent der PC privat <br />
 genutzt wurde.</p>
<p>Laptop für die Dienstreise<br />
 Der Kläger – ein angestellter Berufspilot – trug zwar vor, <br />
 den Laptop auf dienstlichen Flugreisen u. a. zur Abfrage von Flugdaten zu <br />
 benötigen. Eine Privatnutzung wird laut Auffassung des Gerichts hierdurch aber <br />
 weder ausgeschlossen noch ist die Höhe des betrieblichen Nutzungsanteils daraus <br />
 ableitbar: Deshalb sei davon auszugehen, dass der PC auch privat genutzt werde <br />
 und die anfallenden Kosten eben nicht zu 100 %, sondern nur zu 50 % absetzbar <br />
 sind.</p>
]]></content:encoded>
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