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      Kunde zahlt aufs Privatkonto

      Wie gefährlich es sein kann, Kundenzahlungen auf dem Privatkonto gutschreiben zu lassen, zeigt ein kürzlich vom obersten deutschen Steuergericht entschiedener Fall.

      Eine GmbH stellte einem spanischen Kunden mehrere Rechnungen. Die Zahlungen erfolgten jedoch nicht auf das in den Rechnungen angegebene Bankkonto der GmbH, sondern auf das gemeinsame Konto des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers und seiner Ehefrau. Zwar wurden bereits am Tag nach dem ersten Zahlungseingang 14 Überweisungen vom Privatkonto an Gläubiger der GmbH geleistet. Aber das hielt die Finanzbehörde nicht davon ab, die gesamten Zahlungseingänge als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) zu behandeln und beim Gesellschafter der Versteuerung zu unterwerfen.

       

      Bundesfinanzhof bestätigt Steuerpflicht

      Nach den Richtern liegt eine vGA vor, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung ihren Anlass im Gesellschaftsverhältnis hat. Das ist der Fall, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer diesen Vorteil einem Nichtgesellschafter nicht zugewendet hätte. Handelt es sich wie im Urteil um einen beherrschenden Gesellschafter, kann die Vermögenminderung der GmbH schon dann ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben, wenn der Leistung keine klare und von Vornherein abgeschlossene Vereinbarung zugrunde liegt. Die Richter würdigten allein schon den Zahlungseingang auf dem Privatkonto als vGA, weil der Gesellschafter die Verfügungsgewalt über die Beträge hatte und damit zu Lasten der GmbH einen Vermögenvorteil erlangt hatte.

      Fazit: Dass von diesem Konto später betriebliche Schulden bezahlt wurden, änderte an der Einschätzung nichts. Die Überweisung auf eine Privatkonto hat schon einen negativen Geschmack. Wohl deshalb fiel die Entscheidung des Gerichts so streng aus.

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