Bau- und Werkvertragsrecht
Das Baurecht unterteilt sich in das zivile und in das öffentliche Baurecht. Das öffentliche Baurecht umfasst als Unterfall des Verwaltungsrechts unter anderem die Erteilung und Verweigerung von Baugenehmigungen, Vorbescheiden, Abrissverfügungen, Nutzungsuntersagungen u.v.m. Teil des zivilen Baurechts ist der gesamte Bereich der Erbringung von Bauleistungen durch Unternehmen. Wir vertreten Baufirmen und Architekten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Werklohn und Bauherren bei der Geltendmachung von Baumängeln und der Durchsetzung der sich daraus ergebenden Ansprüche auf Nachbesserung, Minderung oder Schadensersatz. Zum zivilen Baurecht zählt auch das VOB-Recht sowie der Entwurf und die Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ansprechpartner: RA Frank Menken

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