Erbrecht

Zum Erbrecht gehören der gesamte Bereich der Verfügungen von Todes wegen, d. h. die Abfassung von Testamenten und Erbverträgen sowie die Übertragung von Vermögen unter Lebenden im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Wir beraten und vertreten ebenso bei der Erbauseinandersetzung unter mehreren Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern und setzten ggf. diese Ansprüche gerichtlich durch. Daneben sind wir in der Nachlassverwaltung tätig und fungieren als Testamentsvollstrecker.

Ansprechpartner: RA Ralf Bender