Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht hat die Folgen der Zahlungsunfähigkeit von Betrieben und Unternehmen, aber auch von Privatpersonen zum Gegenstand. Wir beraten und vertreten natürliche und juristische Personen, die aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten zahlungsunfähig und/oder überschuldet, oder von der Zahlungsunfähigkeit bedroht sind .

Sollten Sie einen Forderungsausfall als Gläubiger zu verzeichnen haben, vertreten wir Sie innerhalb des Anmeldungsverfahrens, der Gläubigerversammlung und, sofern erforderlich, im Feststellungsprozess  vor Gericht.

Ansprechpartner: RA Ralf Bender