Sozialrecht
Im Sozialrecht beraten und vertreten wir bezüglich der Ansprüche auf Hilfe zum Lebensunterhalt wie Sozialhilfe, Wohngeld, Arbeitslosengeld II (Hartz-IV) usw.. Ein großer Teil unserer Praxis entfällt daneben auf die Auseinandersetzungen mit der Arbeitsverwaltung bei Leistungskürzungen und Sperrzeiten bei dem Bezug von Arbeitslosengeld I. Gerade die Praxis der ARGE führt momentan zu einer steigenden Fallzahl von Widerspruchsverfahren in unserer Kanzlei. Wir können derzeit nur jedem raten, den Bescheid der ARGE sorgfältig zu prüfen und im Zweifelsfall sofort einen Rechtsbehelf einzulegen.
Ansprechpartner: RA Frank Menken

Deutsch