Straf- und Bußgeldrecht/ Steuerstrafrecht

Im Strafrecht übernehmen wir die Rechtsvertretung in allen strafrechtlichen Angelegenheiten, d.h. Vorsatz- oder Fahrlässigkeitstaten. Wir korrespondieren mit Staatsanwälten, der Polizei oder anderen Ermittlungsbehörden. Wir übernehmen die Strafverteidigung in Gerichtsverhandlungen, nehmen an Haftprüfungen teil und treten auch als Nebenklägervertreter für Opfer auf.

Im Steuerstrafrecht vertreten wir die Rechte und Interessen unserer Mandanten anlässlich der Strafverfolgung wegen aller steuerlich relevanten Delikte, Z.B. Steuerhinterziehung, fahrlässiger Steuerverkürzung u.v.m.. Vorstandvorsitzende von Dax-Unternehmen gehören – derzeit – nicht zu unserem Mandantenkreis, sie müssen also nicht mit medialer Verfolgung rechnen, wenn Sie unsere Kanzlei aufsuchen. Wir vertreten Sie kompetent und selbstverständlich diskret.

Die Abwehr von Bußgeldbescheiden, wie sie vor allem für Fehlverhalten im Straßenverkehr erteilt werden, ist ein weiterer bedeutender Teil unserer anwaltlichen Praxis. Der Schwerpunkt liegt dabei beim Straßenverkehrsrecht. Wir prüfen zunächst, ob sich ein Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid lohnt, welche Konsequenzen sich für die Fahrerlaubnis ergeben können u.v.m. Wir übernehmen für Sie die Einlegung des Einspruchs und die Vertretung in der Gerichtsverhandlung.

Ansprechpartner: RA Ralf Bender