Rechnungsformalien zur Umsatzsteuer
Der Abzug von in Rechnung gestellter Umsatzsteuer aus
Lieferantenrechnungen ist häufig ein Streitpunkt mit dem
Fiskus.
Sind nämlich nicht alle einschlägigen Kriterien genauestens
beachtet, kann das dazu führen, dass die enthaltene
Vorsteuer nicht anerkannt wird. Auf zwei wichtige Formalien wollen
wir Sie hinweisen:
Fortlaufende Rechnungsnummer
Laut Gesetz muss jede Rechung eine nur einmal
vergebene Rechnungsnummer enthalten. Gerade kleine Firmen wollen aber häufig
durch die Angabe niedriger Rechnungsnummern nicht zeigen, dass sie nur wenige
Rechnungen ausstellen. Für diesen Fall kann eine Fantasiezahl gewählt oder ein
eigener Rechnungskreis für den jeweiligen Kunden angelegt werden. Wichtig ist
nur, dass es jede Rechnungsnummer nur ein einziges Mal gibt.
Fehlende Steuernummer
Auf keinen Fall darf eine Steuernummer fehlen. Das zeigt der Fall einer
Firma, die schon Rechnungen ausstellte, obwohl sie noch nicht beim
Finanzamt registriert war. Lediglich ein Aktenzeichen war auf der Rechnung
vermerkt. Als der belieferte Kunde auf Basis dieser Rechnung die Vorsteuer
geltend machen wollte, wurde ihm das vom Fiskus
verweigert und durch das oberste Steuergericht auch bestätigt.
Fazit: Ohne Steuernummer bzw
USt-Identifikationsnummer gibt es keinen Vorsteuerabzug. Ist keine der Nummern
auf der Rechnung, lassen Sie sich umgehend eine neue, berichtigte Rechnung
ausstellen. Und schreiben Sie bitte die fehlenden Merkmale nicht selbst auf die
Rechnung. Denn das kann großen Ärger bereiten.

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