Steuervorteil Adoption?
In der Erbschaftsteuer bestehen große Unterschiede
zwischen Übertragungen an Kinder und solchen an weiter oder gar nicht verwandte
Personen. Das wirft die Frage auf, ob die Adoption von Begünstigten Vorteile hat.
Der Freibetrag für Schenkungen oder Erbschaften beträgt bei Kindern aktuell
400.000 €, bei Neffen, Nichten oder anderen fremden Personen dagegen nur
20.000 €. Auch der Steuersatz für über diese Freibeträge hinausgehende
Zuwendungen variiert stark. Für die Freibeträge übersteigende Summen
bis zu 75.000 € beträgt er bei Kindern 7 %, bei Nichten und
Neffen 15 % und bei fremden Dritten sogar 30 %.
Steuervorteil durch Adoption?
Der Ausweg Adoption führt zwar steuerlich zu einer erheblichen Entlastung.
Jedoch wird nicht jedem Adoptionsantrag stattgegeben. Vor allem dann,
wenn angenommen werden kann, dass die Adoption nur aus wirtschaftlichen
oder steuerlichen Gründen erfolgt.
Rechtliche Folgen
Zu beachten sind eventuell unerwünschte rechtliche Folgen einer Adoption. So
entstehen gegenseitige Unterhaltsansprüche. Das bedeutet, dass in Notfällen der
eine dem anderen zum Unterhalt verpflichtet ist. Bei Minderjährigen erlöschen
darüber hinaus alle bisherigen Verwandtschaftsverhältnisse, vor allem zu den
leiblichen Eltern und damit auch etwaige Unterhalts-, Erb- oder
Pflichtteilsrechte. Nur bei Volljährigen bleiben diese Rechte
erhalten.
Gerichtliche „Genehmigung“
Allerdings bedarf jede Adoption einer gerichtlichen „Genehmigung“. Je
enger der Verwandtschaftsgrad, umso wahrscheinlicher ist ein positiver
Beschluss. Zwischen den Personen sollte es schon vorher ein besonderes
Näheverhältnis gegeben haben, das z. B. aus regelmäßigen Besuchen oder aus der
regelmäßigen Versorgung des zukünftigen „Elternteils“ erkennbar ist.

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