Unternehmensteuerreform I

Unternehmensteuerreform I: Senkung der Körperschaftsteuer und Neuorganisation der Gewerbesteuer: Das sind die Eckpunkte der Unternehmensteuerreform, die 2008 in Kraft treten wird.

Die Reform soll Deutschland für Investoren interessanter machen und deutsche Unternehmen entlasten. Doch geringeren Steuersätzen stehen breitere Bemessungsgrundlagen und der Wegfall vieler Vergünstigungen gegenüber.

Seit der Zustimmung des Bundesrats Anfang Juli ist es beschlossene Sache: Ab 1.1.2008 werden Kapitalgesellschaften anstatt wie bisher 25 % nur noch 15 % Körperschaftssteuer auf ihre Gewinne bezahlen müssen. Zusammen mit der zweiten wichtigen Unternehmensabgabe, der Gewerbesteuer, sinkt dadurch die Gesamtbelastung der Kapitalgesellschaften von bisher durchschnittlich 38,7 % auf 29,8 %.

Neuorganisation der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wurde neu konzipiert, um sie unabhängiger von der Konjunktur zu machen und Schlupflöcher zu schließen. Schon bisher war nicht der reine Gewinn zu versteuern, sondern das um einen Teil der bezahlten Schuldzinsen und der entrichteten Mieten und Pachten erhöhte Ergebnis. Die Hinzurechnung erfolgt ab 2008 allerdings nur, wenn ein Viertel der Summe der Korrekturposten den Freibetrag von 100.000 Euro übersteigt. Dazu zählen alle Zinsen, drei Viertel des Betrags, der für Immobilien-Mietzinsen ausgegeben wurde und 20 % der Mieten für bewegliche Güter wie etwa Leasing-Autos oder Maschinen.

Vom Freibetrag profitieren vor allem Klein- und Mittelbetriebe. Zusätzlich hat der Gesetzgeber eine weitere Erleichterung in die Reform aufgenommen. Der Faktor auf den Gewerbeertrag, der zusammen mit dem gemeindlichen Hebesatz die Steuerschuld ergibt, wird von  bisher 5 % auf 3,5 % gesenkt.

Verschärfungen bei Abschreibungen

Damit dem Finanzminister wegen der Absenkung der Körperschaftsteuer nicht zu viel Steuern verloren gehen, werden die Möglichkeiten zur Abschreibung eingeschränkt. Die degressive Abschreibung, mit der vor allem in den Anfangsjahren Steuern gespart werden konnten, wird beispielsweise ersatzlos gestrichen. Außerdem können Unternehmer geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) jetzt nur noch bis zu einem Wert von 150 Euro (bisher 410 Euro) sofort steuerlich geltend machen. Selbst Anlagegegenstände, deren Wert zwischen 150 und 1.000 Euro liegt, müssen künftig vereinfacht auf 5 Jahre verteilt werden. Ob die Reform angesichts dieser Maßnahmen nennenswerte Entlastungen für in Deutschland ansässige Unternehmen bringen wird, muss sich deshalb nächstes Jahr erst zeigen.

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