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      • Infothek von Trimborn . Partner

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      Autor Archiv

      Anpassung des steuerfreien Rententeils nach Einführung der „Mütterrente“ – Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH)

      Eine wichtige Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) betrifft die Anpassung des steuerfreien Rententeils nach der Einführung der „Mütterrente“. In dem Urteil vom 14. Dezember 2022 (veröffentlicht am 25. Mai 2023) ging es um die Erhöhung einer laufenden gesetzlichen Altersrente durch einen Zuschlag für Kindererziehungszeiten. Der BFH stellte klar, dass diese Erhöhung zu einer Anpassung des bisherigen steuerfreien Rententeils führt und zwischenzeitliche Rentenanpassungen außer Betracht bleiben.

      E-Mails im geschäftlichen Rechtsverkehr: Wann gilt die E-Mail tatsächlich als zugestellt?

      In einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage beschäftigt, zu welchem Zeitpunkt eine E-Mail im geschäftlichen Rechtsverkehr als zugegangen gilt. Die Entscheidung (BGH, Urteil v. 6.10.2022 – VII ZR 895/21) ist von großer praktischer Bedeutung, da die E-Mail eine gängige Kommunikationsform im Rechtsverkehr ist und der Zeitpunkt ihres Zugangs für die Wirksamkeit von Willenserklärungen und Fristen entscheidend ist.

      Neue Vorschriften zur elektronischen Arbeitszeiterfassung

      Arbeitsrechtliche Bestimmungen sind ständigen Veränderungen unterworfen und es ist wichtig, auf dem Laufenden zu bleiben, um als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Kürzlich hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt, das neue Regelungen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung einführt. Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) weist aktuell auf diese Änderungen hin. Gemäß dem Referentenentwurf sollen alle Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet werden, den Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer elektronisch aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen müssen für eine bestimmte Dauer aufbewahrt werden, um die Einhaltung der Vorschriften zu Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Pausen zu gewährleisten. Die elektronische Aufzeichnung kann entweder durch den Arbeitnehmer selbst oder durch einen Dritten wie einen Vorgesetzten erfolgen.

      Ausnahmen von der elektronischen Aufzeichnungspflicht

      Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Eine Vertrauensarbeitszeit kann vereinbart werden, wenn der Arbeitgeber auf die Festlegung von Beginn und Ende der vertraglich vereinbarten Zeit verzichtet. In diesem Fall muss der Arbeitgeber jedoch geeignete Maßnahmen ergreifen, um Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeits- und Ruhezeit zu erkennen. Des Weiteren können Arbeitgeber mit bis zu zehn Arbeitnehmern die Arbeitszeit in nicht-elektronischer Form aufzeichnen.

      Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer

      Gemäß dem Referentenentwurf hat der Arbeitgeber die Pflicht, auf Verlangen des Arbeitnehmers über die aufgezeichnete Arbeitszeit Auskunft zu geben. Zudem sind Verstöße gegen die Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Informationspflichten als bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten eingestuft. Es bleibt abzuwarten, wann das Gesetz zur Neufassung des Arbeitszeitgesetzes verabschiedet und in Kraft treten wird. Sicher ist jedoch, dass die neuen Vorschriften zur elektronischen Arbeitszeiterfassung eine wichtige Entwicklung im Arbeitsrecht darstellen, denn sie dienen dem Schutz der Arbeitnehmerrechte. Arbeitgeber sollten sich auf diese bevorstehenden Änderungen vorbereiten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Arbeitnehmer können von den neuen Regelungen profitieren, da sie sicherstellen, dass ihre Arbeitszeiten korrekt erfasst werden und dass ihre Rechte auf angemessene Ruhezeiten und Pausen gewahrt bleiben. Es ist ratsam, die Entwicklung des Gesetzgebungsprozesses aufmerksam zu verfolgen und sich gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die neuen Bestimmungen ordnungsgemäß umzusetzen. Gerne beraten Sie unsere Steuerberater Düsseldorf & Oberhausen in unseren Kanzleien.

      Initiativen zum Bürokratieabbau

      In ihrem Koalitionsvertrag kündigte die Bundesregierung ein neues Bürokratieentlastungsgesetz an. Der Staatssekretär-Ausschuss „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“ startete in diesem Zusammenhang eine Verbändeabfrage bei der mittlerweile von 57 Verbänden insgesamt 442 konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau vorgelegt wurden. Kürzlich, am 21.04.2023 hat der Bundestag einen Entschließungsantrag der Unionsparteien zur weiteren Bearbeitung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

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