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Steuerberater informiert: 10 spezielle Kosten zum Absetzen in der Steuererklärung

11. Juni 2021

Was kann man eigentlich alles in der Steuererklärung absetzen? Häufig herrscht große Ungewissheit darüber, was absetzbar ist bzw. was vielleicht nicht in die Steuererklärung gehört. Als Steuerberater wissen wir genau, was das Steuerrecht hergibt. Außerdem kennen wir die Kostenpositionen, die in Zuge der Steuererklärung gerne mal übersehen werden. Auf Basis unserer täglichen Erfahrung haben wir daher zehn mehr oder weniger spezielle Kosten identifiziert, die in der Steuererklärung berücksichtigt werden können.

1. Ganz aktuell: Das Homeoffice

Mit der weiterhin vorherrschenden Corona-Pandemie ist das Homeoffice für viele Arbeitnehmer und Steuerzahler zum neuen Vollzeit-Arbeitsplatz geworden. Vor der Pandemie war es vergleichsweise schwer, Kosten für die Tätigkeit zu Hause abzusetzen. Auf die nun neue Situation hat die Regierung reagiert und die sogenannte Homeoffice-Pauschale etabliert. Nach dieser neuen Pauschale können Sie für jeden Tag im Homeoffice 5 Euro absetzen. Hier gilt allerdings eine maximal absetzbare Summe von 600 Euro pro Jahr. Noch besser ist es, wenn Sie ein eingerichtetes Arbeitszimmer haben.

2. Der Arbeitsweg und die Entfernungspauschale

Für die Steuerzahler, die nicht im Homeoffice arbeiten, steht jeden Morgen die Fahrt zur Arbeit auf dem Plan. Auch beim Arbeitsweg gibt es allerdings die Möglichkeit, Steuern zu sparen. Die Regel lautet an dieser Stelle: 30 Cent pro Kilometer für die einfache Strecke zur Arbeit. Wichtig ist, dass die sogenannte Entfernungspauschale nicht nur von Autofahrern genutzt werden kann. Mit dem Fahrrad, Bus und Bahn oder sogar zu Fuß. In allen Fällen können Sie die Entfernungspauschale in der Steuererklärung nutzen. Wichtig ist lediglich, dass nur der einfachste Weg angerechnet wird. Einen extra Umweg zu nehmen, um Steuern zu sparen, lohnt sich somit leider nicht.

3. Wäsche waschen mit Unterstützung vom Fiskus

Die Privatkleidung zu waschen hat leider keinen Einfluss auf die Steuer. Anders sieht es allerdings mit Berufskleidung aus! Sowohl der Kauf wie auch die Reinigung von beruflich notwendiger Kleidung kann steuerlich abgesetzt werden. Wie hoch die Kosten sind, welche Sie absetzen können, ist dabei abhängig vom Gewicht der Kleidung und der Häufigkeit der Reinigung. Dies gilt zumindest, wenn Sie die Kleidung selbst waschen. Die Reinigung in einer fachmännischen Wäscherei hingegen kann vollständig in der Steuererklärung aufgeführt werden. Wichtig ist lediglich, dass Sie stets die Rechnungen behalten und für mögliche Nachfragen durch den Fiskus bereithalten.

4. Wie Mieter Steuern sparen können

Die Mietkosten einfach absetzen ist leider nicht möglich. Die Miete selbst hat grundsätzlich nichts in der Steuererklärung verloren. Anders sieht es jedoch mit Betriebskosten aus. Von Ihrem Vermieter erhalten Sie im Normalfall in jedem Jahr eine sogenannte Betriebskostenabrechnung. Die Betriebskosten beinhalten in vielen Fällen auch Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten. Diese Kosten können mit einem Anteil von 20 Prozent abgesetzt werden. Für Sie als Mieter können somit schnell signifikante Steuervorteile entstehen, wenn Sie diese Ausgaben in der Steuererklärung angeben.

5. Steuern sparen auch mit Sonnenbrille und Augenlaser

Vielleicht war Ihnen schon bekannt, dass eine Brille von der Steuer abgesetzt werden kann. Die Brille gilt als sogenannten außergewöhnliche Belastung. Wie sieht es dagegen mit Sonnenbrille oder dem Lasern der Augen aus? Tatsächlich dürfen auch die Kosten für eine Sonnenbrille oder die Laserbehandlung von der Steuer abgesetzt werden. Damit die Ausgaben allerdings steuerlich anerkannt werden, muss stets ein ärztliches Attest vorliegen. Dies gilt übrigens auch für Kontaktlinsen. Sofern ein solches Attest vorliegt, können die Ausgaben als außergewöhnliche Belastung eingetragen werden. Zu beachten ist, dass Sie tatsächlich ein für die Steuer „gültiges“ Attest erhalten. Lassen Sie sich diesbezüglich am besten von einem Steuerberater unterstützen.

6. Mit dem besten Freund des Menschen Steuern sparen

Es heißt, der Hund sei der beste Freund des Menschen. Bezüglich der Ausgaben für einen Hund können viele Kosten leider nicht in der Steuererklärung eingetragen werden. Kosten für Futter oder den Tierarzt sind leider nicht relevant. Was allerdings steuerlich absetzbar ist, sind Kosten für eine professionelle Betreuung des Hundes. Ein Hundesitter, den Sie tagsüber bezahlen, weil der Hund nicht mit Ihnen zur Arbeit kommen kann oder während einer Abwesenheit wie Urlaub betreut werden muss, kann steuerlich abgesetzt werden. Da so ein Hundesitter schnell teuer werden kann, sollten Frauchen und Herrchen diese steuerliche Regelung kennen. Wichtig ist dabei allerdings, dass die Betreuung bei Ihnen Zuhause stattfinden muss.

7. Der Fiskus und das Fitnessstudio

Den Fiskus an den Kosten für die Mitgliedschaft im Fitnessstudio zu beteiligen ist doch eine wunderbare Vorstellung. Leider lassen sich die Kosten für ein Fitnessstudio aber nur in sehr begrenztem Umfang absetzen. Die Grundidee ist, dass die Aufwendungen nur absetzbar sind, sofern es einen gesundheitlichen Grund für das Training gibt. Bei den meisten Sportlern steht die körperliche Gesundheit im Vordergrund. Um die Kosten allerdings wirksam in der Steuererklärung zu berücksichtigen, muss eine ärztlich festgestellte Erkrankung vorliegen, die durch das Training behandelt bzw. therapiert werden soll. Diesbezüglich ist ein ärztliches Attest notwendig. Nur mit diesen Voraussetzungen können die Kosten für das Fitnessstudio abgesetzt werden. Falls Sie die Voraussetzungen erfüllen, ist noch zu beachten, dass natürlich nur solche Aufwendungen abgesetzt werden dürfen, die nicht bereits durch die Krankenkasse erstattet werden.

8. Zahnarztkosten absetzen

Die Rechnung für einen Zahnarztbesuch kann schnell mehre hundert, wenn nicht tausende Euros betragen. Im besten Fall zahlt die Krankenkasse einen Großteil der Aufwendungen. Oft bleibt dennoch ein erheblicher Anteil übrig, den Sie selbst zahlen müssen. Diese Kosten zählen jedoch auch als außergewöhnliche Belastungen und können daher in der Steuererklärung abgesetzt werden. Wichtig ist natürlich, dass es sich um Kosten handelt, die durch eine notwendige Behandlung entstanden sind. Kosmetische Eingriffe wie ein Bleaching oder eine unsichtbare Zahnspange sind nicht absetzbar.

9. Ruhiger Schlaf für Allergiker

Menschen, die unter einer Allergie leiden, müssen teilweise spezielle Matratzen oder Kopfkissen verwenden, um die Symptome zu lindern. Sofern die Notwendigkeit von speziellen allergikerfreundlichen Produkten von einem Arzt attestiert wurde, können Sie die Aufwendungen von der Steuer absetzen. An dieser Stelle zeigt sich wieder einmal, dass es durchaus sehr spezielle Kosten gibt, die in der Steuererklärung abgesetzt werden können. Ein Allergiker muss häufig mit hohen Kosten für Medikamente oder alternativen Produkte im Alltag leben, auf diesem Wege können Sie sich einen Teil der Aufwendungen zurückholen.

10. Der Schlüsseldienst

Wenn der Schlüsseldienst kommen muss, wird es oft teuer. Besonders am Wochenende oder in der Nacht wird gerne einmal ein ordentlicher Aufschlag abgerechnet. Die Kosten für den Schlüsseldienst lassen sich als Handwerkerleistung mit einem Anteil von 20 Prozent absetzen. Wichtig ist lediglich, dass Sie eine Rechnung erhalten und diese nicht in bar gezahlt haben. Es können dann Fahrt- und Arbeitskosten anteilig abgesetzt werden. Nicht absetzbar sind hingegen Materialkosten, beispielsweise für ein neues Schloss.

Steuerberatung vom Experten in Düsseldorf und Oberhausen

Wir hoffen, dass Ihnen dieser Beitrag gefallen hat und Sie noch etwas für sich lernen konnten. Es gibt diverse Aufwendungen, die zumindest in bestimmten Fällen steuerlich relevant sein können. Als Steuerzahler hier den Überblick zu behalten ist schwer. Somit werden häufig Möglichkeiten verschenkt und potenzielle Steuerersparnisse nicht genutzt. Mit einem qualifizierten Steuerberater passiert Ihnen dies nicht mehr. Sind Sie auf der Suche nach einem Experten der Steuerberatung? Mit unseren Kanzleien in Düsseldorf und Oberhausen sind wir der ideale Ansprechpartner für Sie. Kontaktieren Sie uns, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.