Ihr kompetenter Ansprechpartner für Sonderprüfungen
Um den Vertrauens- und Gläubigerschutz sicherzustellen, schreibt der Gesetzgeber neben den verpflichtenden gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen zahlreiche weitere Prüfungen vor, die je nach Anlass bei bestimmten wichtigen Sachverhalten eine Beurteilung durch einen Wirtschaftsprüfer vorsehen.
Damit wir unseren Mandaten auch hier als kompetener Ansprechpartner zur Seite stehen können, arbeitet Trimborn . Partner im Bereich der Sonderprüfungen seit vielen Jahren eng mit der eigenständigen Rhein-Ruhr Consult GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zusammen.
Eine Auswahl möglicher Sonderprüfungen im Überblick:
- Prüfungen nach Makler- und Bauträgerverordnungen (MaBV) und nach Finanzanlagenvermittlung (FinVerV)
- Gründungs- und Sacheinlageprüfungen bei Kapitalgesellschaften
- Gründungsprüfungen (§ 33 AktG, § 57e GmbHG)
- Energiewirtschaftliche Prüfungen (EEG, KWKG etc.)
- Prüfungen nach Umwandlungsgesetz (Formwechsel, Ausgliederung, Spaltung)
- Prüfungen nach VerpackG / betriebswirtschaftliche Prüfungen der Vollständigkeitserklärung gem. § 11 VerpackG
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