Schöpfen Sie Ihre Wertpotentiale aus durch eine freiwillige Prüfung
Der Gesetzgeber sieht bei kleinen Kapitalgesellschaften, bestimmten Personengesellschaften sowie Gesellschaften anderer Rechtsformen keine verpflichtende gesetzliche Jahreabschlussprüfung vor.
Gleichwohl führen Wirtschaftsprüfer auch bei diesen Gesellschaften häufig freiwillige, also nicht gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen der Abschlüsse durch.
Gründe für diese freiwilligen Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen sind in den meisten Fällen die strengen Anforderungen von Gläubigern (z.B. Banken und andere externe Kapitalgeber) oder die Vorgaben durch den Gesellschaftsvertrag.
Die Kanzlei Trimborn . Partner arbeitet im Bereich der Durchführung freiwilliger Prüfungen und im Bereich der prüferischen Durchsicht seit vielen Jahren eng mit der eigenständigen Rhein-Ruhr Consult GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zusammen, so dass wir auch hier den Anforderungen unserer Mandanten vollumfänglich gerecht werden können.
Testen Sie uns doch einmal im Rahmen eines kostenlosen und unverbindlichen Erstgesprächs in einem unserer Büros in Oberhausen und Düsseldorf.
Wir freuen sich über Ihre Terminanfrage.