Ihr kompetenter Rechtsanwalt für zahlreiche Rechtsgebiete
Vielseitige Expertise für unsere Mandanten
Eine vorausschauende und ergebnisoptimierte Beratung kann infolge der stetig zunehmenden Flut von Gesetzgebung und Rechtsprechung nur durch ein ganzheitliches Konzept gewährleistet werden. Hierzu ist eine hoch qualifizierte und spezialisierte Rechtsberatung unumgänglich.
Um seinen Mandanten eine ganzheitliche Betreuung rund um die Themen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung anbieten zu können, arbeiten wir von Trimborn . Partner im Rahmen einer Bürogemeinschaft auf dem Gebiet der Rechtsberatung eng mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter Froese zusammen.
Rechtsanwalt Peter Froese begann seine universitäre Ausbildung im Wintersemester 1983 und schloss diese unter dem 02.07.1988 mit dem Bestehen des ersten Staatsexamens ab. Neben dem Referendariat übte er anwaltsbezogene Nebentätigkeiten in mehreren Kanzleien aus und leitete darüber hinaus an der Ruhr- Universität- Bochum die Arbeitsgemeinschaft für Studienanfänger. Das zweite Staatsexamen absolvierte er im September 1991, ab Ende Oktober 1991 nahm er seine Tätigkeit in einer Oberhausener Kanzlei, zu der auch ein umfangreiches Notariat gehörte, auf. Seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgte am 30.01.1992.
Durch den Erwerb der erforderlichen theoretischen Kenntnisse und dem erbrachten Nachweis der entsprechenden Praxiserfahrung ist Herr Froese seit Verleihung am 10.09.1997 befugt, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen. Ab 2001 übt er seine Tätigkeit überwiegend in Einzelpraxis in Bochum aus. Darüber hinaus ist er in Bürogemeinschaft mit der Kanzlei Trimborn . Partner mit Standorten in Oberhausen und Düsseldorf tätig.
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Kompetenz seit über 40 Jahren
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mandatengerechte Betreuung
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digitale Buchführung
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stets erreichbar für Ihre Fragen
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Branchenexperten für Ihr Unternehmen
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ausgezeichnete Beratungsqualität
Juristische Expertise in Vertragsangelegenheiten
Das allgemeine Vertragsrecht umfasst alle Regelungen, die für verschiedene Vertragsarten im Zivilrecht gelten, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Dazu gehören unter anderem Kaufverträge, Mietverträge, Werkverträge oder Dienstleistungsverträge.
Aber auch Verträge wie Optionsverträge, Lizenzverträge und andere nicht gesetzlich geregelte Vertragsarten, wie z.B. Franchiseverträge, Cateringverträge, Leasingverträge oder Fitnessstudioverträge, fallen unter das allgemeine Vertragsrecht.
Im Rahmen des Grundsatzes der Vertragsfreiheit können die Parteien innerhalb der gesetzlichen Grenzen vereinbaren, was sie wollen. Als Anwälte für allgemeines Vertragsrecht unterstützen und beraten wir Sie bei der Vertragserstellung, der Vertretung bei Vertragsverstößen, der Durchsetzung oder Abwehr von Vertragsauflösungen sowie der Durchsetzung nicht erfüllter Vertragspflichten.
Denis Janssen
David Penteker
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht in Deutschland ist eines der umfangreichsten Rechtsgebiete mit zahlreichen gesetzlichen Regelungen und ergänzender Rechtsprechung.
Wir unterstützen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Kündigungen, einschließlich gerichtlicher Kündigungsschutzverfahren und Verhandlungen über Abfindungen und Aufhebungsverträge. Zudem überprüfen und gestalten wir Arbeits- und Dienstverträge sowie Aufhebungs- und Abwicklungsverträge und erstellen bei Bedarf Arbeitszeugnisse.
Ein großer Teil unserer Arbeit umfasst die Durchsetzung oder Abwehr von Vergütungsansprüchen, darunter Gehalt, Prämien, Tantiemen, Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Sonderzahlungen. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten auch in betriebsverfassungsrechtlichen und personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten sowie bei Interessenausgleichsverhandlungen und der Erstellung von Sozialplänen.
Rechtsberatung in allen erblichen Angelegenheiten
Eine sorgfältige Planung der Vermögensnachfolge ist entscheidend, um im Falle plötzlicher Ereignisse wie schwerer Krankheiten oder Tod die Erben nicht vor unüberwindliche Hürden zu stellen. Durch frühzeitige und durchdachte Maßnahmen kann das Familienvermögen geschützt, die ausgewählten Erben abgesichert und die Erbschaftsteuer minimiert werden.
Die Experten von Trimborn . Partner unterstützen Sie bei der steueroptimierten Gestaltung von Testamenten, der Planung der Vermögensnachfolge und Maßnahmen zur vorweggenommenen Erbfolge: Wir vertreten die Interessen von Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern vor Gericht oder bei außergerichtlichen Einigungen.
Durch die gebündelte Expertise von Steuer- und Rechtsberatern können Mandanten ganzheitlich in allen Fragen des Erbrechts und der Erbschaftsteuer beraten werden.
Rechtsbeistand für handels- und gesellschaftsrechtliche Fragen
Das Gesellschaftsrecht umfasst die Gründung von Gesellschaften und die Umwandlung bestehender Gesellschaften in andere Rechtsformen.
Als Teil unseres ganzheitlichen Beratungsansatzes ist es uns wichtig, dass unsere Mandanten einen Partner haben, der über umfassendes Wissen und langjährige Erfahrung in der Beratung von Unternehmen in allen Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts verfügt.
Aus diesem Grund eng mit Rechtsanwalt Peter Froese zusammen, um Sie durch die gebündelte Expertise von Steuer- und Rechtsberatern unter einem Dach umfassend in allen relevanten Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts zu beraten.
Kompetenz in Rechtsfragen bei Insolvenzen
Das Insolvenzrecht betrifft die Konsequenzen von Zahlungsunfähigkeit bei Unternehmen und Privatpersonen.
Rechtsanwalt Peter Froese berät und vertritt natürliche und juristische Personen, die aufgrund finanzieller Probleme zahlungsunfähig, überschuldet oder von Zahlungsunfähigkeit bedroht sind.
Als Gläubiger mit Forderungsausfällen unterstützt unser Anwalt Sie während des Anmeldeverfahrens, in Gläubigerversammlungen und gegebenenfalls in gerichtlichen Feststellungsprozessen.
Wir regeln Ihre Rechtsprobleme im Straßenverkehr
Unser Partneranwalt Peter Froese betreut Mandanten bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen, setzt Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen durch, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und vertritt Sie in sich gegebenenfalls anschließenden Straf- oder Bußgeldverfahren.