Grunderwerbsteuer bei Anteilsübertragungen im Ausland: BFH-Urteil mit weitreichenden Folgen
30. April 2025
Die Besteuerung von Anteilsübertragungen mit Bezug zu inländischem Grundbesitz sorgt immer wieder für Diskussionen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 25.09.2024 (II R 36/21) klargestellt, dass auch bei Anteilsübertragungen im Ausland Grunderwerbsteuer anfallen kann, sofern die betroffene Gesellschaft in Deutschland belegenen Grundbesitz hält. Dies gilt unabhängig davon, ob eine sogenannte Verlängerung der Beteiligungskette vorliegt.
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