Ob Kauf-, Werk- oder Mietvertrag: Rechtsberatung bei allen Fragen rund um das allgemeine Vertragsrecht
Das allgemeine Vertragsrecht umfasst sämtliche Regelungen, die für alle Vertragsarten im Zivilrecht innerhalb und außerhalb des BGB gelten. Namentlich handelt es sich dabei beispielsweise um den
- klassischen Kaufvertrag
- Dienstleistungsvertrag
- Mietvertrag
- oder Werkvertrag
Das allgemeine Vertragsrecht gilt aber auch für Optionsverträge, Lizenzverträge oder für andere Vertragsarten, die nicht gesetzlich geregelt sind, wie unter anderem den Franchisevertrag, Cateringvertrag, den Leasingvertrag oder einen Fitnessstudiovertrag.
Im Zuge des Grundsatzes der Vertragsfreiheit können die Vertragsparteien in den Grenzen der Gesetze vereinbaren, was sie möchten. Als Rechtsanwalt für allgemeines Vertragsrecht unterstützt und beräten Sie unser Anwalt bei der Erstellung von Verträgen und der Vertretung bei Verstößen gegen Vertragspflichten, der Durchsetzung oder Abwehr des Lösungswillens von Verträgen sowie auch bei der Durchsetzung nicht eingehaltener Vertragspflichten.