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      • Erbschaft- /Schenkungssteuer und Nachfolge

        Erbschaft- /Schenkungssteuer und Nachfolge

      Trimborn . Partner ist Ihr kompetenter Ansprechpartner

      Natürlich gibt es angenehmere Dinge, als sich Gedanken über sein eigenes Ablebens oder das eines nahen Verwandten zu machen.

      Obwohl das Thema uns alle betrifft, stellt die frühzeitige Planung der persönlichen Vermögensnachfolge sowie des Nachlasses somit nachvollziehbarerweise für viele Menschen ein Tabuthema dar.

      Doch plötzliche Ereignisse wie eine schwerwiegende Erkrankung oder sogar der Tod können dazu führen, dass die Erben vor einem Scherbenhaufen stehen, wenn nicht rechtzeitig mit der Vorbereitung einer durchdachten Vermögensnachfolge begonnen wurde.

      Eine frühzeitige und planvolle Vermögensnachfolge noch zu Lebzeiten sichert damit die ausgewählten Erben ab, schützt das erwirtschaftete Familienvermögen, schafft für alle Beteiligten eine Planungssicherheit und minimiert die zu zahlende Erbschaftsteuer im Todesfall.

      Die Experten von Trimborn . Partner unterstützen Sie bei der Planung ihrer Vermögensnachfolge, der steueroptimierten Erstellung von Testamenten oder geplanten Maßnahmen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.

      Auch im Todesfall stehen wir von Trimborn. Partner den Erben zur Seite.

      Kaum eine Steuerart in Deutschland hat so hohe Steuersätze und derart komplexe Freibetragsregelungen wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer.

      Leider werden bei der Erstellung der entsprechenden Erbschaftschaftsteuererklärung aber einfache Fehler von steuerlichen Laien begangen.

      Dies hat zur Folge, dass in zahlreichen Fällen zu viel an Steuern gezahlt wird.

      Das Team von Trimborn . Partner unterstützt Sie bei der Erstellung einer Erbschaftsteuererklärung bzw. Schenkungsteuererklärung sowie den ggf. erforderlichen Bedarfswerterklärungen zur Feststellung von Grundbesitz- und Unternehmenswerten.

      Uns geht es nicht nur um die reine steuerlich richtige Deklaration. Unsere Steuerberater in Oberhausen und Düsseldorf beraten Sie vielmehr auch dabei, welche Positionen Sie steuermindernd geltend machen können oder ob beispielsweise die Einholung eines Sachverständigengutachtens trotz der in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten günstiger ist als ein Ansatz eines Grundbesitzwerts, der nach den pauschalen steuerlichen Bewertungsverfahren ermittelt wurde.

      Insbesondere die gesetzlichen Vorschriften zur Ermittlung der Grundbesitzwerte für selbstgenutzte oder auch vermietete Wohnungen, Häuser und andere Immobilien wurden in den vergangenen Jahren zunehmend komplexer.

      Ohne die professionelle Unterstüzung entstehen bei der Bewertung leider häufig Fehler, die zu einer erheblichen steuerlichen Mehrbelastung führen. Wir kennen die steuerlichen Bewertungsverfahren (Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren usw.) bis ins kleinste Detail und unterstützen Sie gerne bei dieser komplexen steuerlichen Materie.

      Die Leistungen von Trimborn . Partner im Bereich Erbschaft- / Schenkungssteuer und Nachfolge umfassen insbesondere:

      • Beratungen im Rahmen von vorweggenommenen Erbfolgen und von Testamentsgestaltungen
      • Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
      • Erstellung von Bedarfswerterklärungen zur Grundbesitzwertfeststellung und zur Feststellung von Unternehmenswerten
      • Testamentsvollstreckungen
      • Nachlassverwaltungen

      Wir freuen uns über Ihre Terminanfrage und darauf, uns Ihr Vertrauen zu verdienen.

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