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Viertes Bürokratieentlastungsgesetz: Die Änderungen im Überblick

29. November 2024

Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz, das am 26. September 2024 vom Bundestag beschlossen wurde, hat das Ziel, unnötige Bürokratie abzubauen und die Digitalisierung in der Verwaltung voranzutreiben. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist eine Reaktion auf die Herausforderungen, die sich aus multiplen Krisen, einer stockenden Konjunktur und angespannten Haushaltslagen ergeben.

Dringlichkeit des Bürokratieabbaus

Die Bundesregierung betont, dass die Beseitigung überflüssiger Bürokratie in der aktuellen wirtschaftlichen Lage besonders dringend sei. Das Gesetz steht in Zusammenhang mit anderen Maßnahmen wie dem bereits verabschiedeten Wachstumschancengesetz, die alle darauf abzielen, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Bürger zu reduzieren.

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

Verkürzung der Aufbewahrungsfristen

Eine der zentralen Änderungen betrifft die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht. Diese wird von zehn auf acht Jahre verkürzt. Diese Maßnahme soll Unternehmen entlasten, indem sie weniger Zeit und Ressourcen für die Verwaltung von Dokumenten aufwenden müssen.

Modernisierung der Steuerbescheide

Ein zentraler Aspekt ist die Digitalisierung der Bekanntgabe von Steuerbescheiden. Zukünftig sollen Steuerbehörden in der Lage sein, diese digital zum Abruf bereitzustellen, ohne dass die Zustimmung des Empfängers erforderlich ist. Diese Regelung könnte die Steuerverwaltung der Länder erheblich entlasten und schätzungsweise 116 Millionen Euro an Versand- und Druckkosten einsparen.

Erleichterungen im Aktienrecht

Die Änderungen im Aktienrecht sollen Unternehmen entlasten, indem es ausreichend ist, Unterlagen zu vergütungsbezogenen Beschlüssen online zu veröffentlichen, ohne dass eine separate Bekanntmachung notwendig ist. Dies verringert den administrativen Aufwand und die Kosten für Unternehmen erheblich.

Digitalisierung in der Personalverwaltung

Das Gesetz sieht auch Änderungen im arbeitsrechtlichen Nachweisgesetz vor. Die Formalien werden so angepasst, dass Unternehmen ihre Personalverwaltungen digitalisieren können, ohne dabei den Schutz der Arbeitnehmerrechte zu gefährden. Ausnahmen gelten für bestimmte Wirtschaftsbereiche, wie das Bau- und Gastgewerbe, in denen der Schriftformenschutz erhalten bleibt.

Leiharbeit und Überlassungsvereinbarungen
Im Bereich der Leiharbeit wird die Textform für Überlassungsvereinbarungen ausreichend sein, was bedeutet, dass diese auch per E-Mail abgeschlossen werden können. Dies vereinfacht die administrativen Abläufe sowohl für Verleiher als auch für Entleiher.

Anpassungen bei den Aufbewahrungsfristen

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die modifizierten Aufbewahrungsfristen, insbesondere im Zusammenhang mit laufenden Cum-Ex-Ermittlungen. Die verkürzte Aufbewahrungsfrist soll für unter Aufsicht stehende Personen und Gesellschaften erst mit einem Jahr Verzögerung gelten, um die laufenden Ermittlungen nicht zu beeinträchtigen.

Stellungnahme des Bundesrats

Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf grundsätzlich, sieht jedoch weiteren Handlungsbedarf und fordert von der Bundesregierung, bereits getroffene Beschlüsse, wie die im Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung, schnell umzusetzen.

Fazit

Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz bietet durchaus vielversprechende Ansätze zur Modernisierung und Vereinfachung von Verwaltungsabläufen, insbesondere durch den verstärkten Einsatz digitaler Prozesse. Unternehmen und Bürger könnten von einer Reduzierung bürokratischer Lasten und einer schnelleren Abwicklung profitieren, was angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen dringend notwendig erscheint.

Doch trotz dieser potenziellen Vorteile bleibt die Frage, ob die vorgesehenen Maßnahmen tatsächlich tiefgreifend genug sind, um den Bürokratieabbau nachhaltig voranzutreiben. Kritiker bemängeln, dass das Gesetz in einigen Bereichen nicht weit genug geht, insbesondere in Bezug auf die Abschaffung weiterer Schriftformerfordernisse und die dringend benötigte Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Auch bleibt abzuwarten, ob die Digitalisierungsvorhaben ohne größere Umsetzungsprobleme realisiert werden können, zumal datenschutzrechtliche Bedenken bereits zu ersten Rücknahmen von geplanten Regelungen geführt hatten.

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