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      • Recht
      • Bundesverfassungsgericht kippt Regelung zur Buchwertübertragung zwischen Schwesterpersonengesellschaften

      Bundesverfassungsgericht kippt Regelung zur Buchwertübertragung zwischen Schwesterpersonengesellschaften

      Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit einem wegweisenden Beschluss am 28. November 2023 eine langjährige Debatte über die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften beendet.

      Hintergrund: Ein jahrzehntelanger Streit

      Seit mehr als zehn Jahren stritten Finanzverwaltung und Gerichte über die Frage, ob die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften zum Buchwert zulässig ist. Die Finanzverwaltung verneinte dies, während der IV. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) es in Analogie zu einer anderen Regelung für möglich hielt. Die Uneinigkeit führte schließlich zu einer Vorlagefrage ans Bundesverfassungsgericht.

      Die Entscheidung des BVerfG

      Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die entsprechende Regelung im Einkommensteuergesetz (§ 6 Abs. 5 Satz 3 EstG) gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. Die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert soll demnach möglich sein. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, rückwirkend ab dem 31. Dezember 2000 eine Neuregelung zu schaffen.

      Hintergrund der Entscheidung: Gestaltung vor 22 Jahren

      Der konkrete Fall, der zur Entscheidung führte, ereignete sich vor 22 Jahren. Eine Personengesellschaft übertrug Grundstücke zu Buchwerten an eine beteiligungsidentische Schwesterpersonengesellschaft. Das Finanzamt lehnte eine Buchwertfortführung ab, was zu einem langwierigen Rechtsstreit führte.

      BverfG gegen Finanzverwaltung und Teile des BFH

      Das Bundesverfassungsgericht folgte nicht der Auffassung des IV. Senats des BFH. Es argumentierte, dass die Buchwertübertragung einen Rechtsträgerwechsel mit sich bringe und somit nicht unter die bisherige Regelung falle. Eine analoge Anwendung sei nicht möglich, da keine Regelungslücke bestehe. Die Verfassungsmäßigkeit der Regelung wurde überprüft und als verfassungswidrig eingestuft.

      Auswirkungen und Empfehlungen

      Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat weitreichende Konsequenzen und betrifft möglicherweise alle Buchwertübertragungen zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften seit dem Jahr 2000. Wir empfehlen, die Übertragungen vorerst in Anlehnung an den Beschluss des BVerfG zu gestalten und auf die gesetzliche Neuregelung zu warten.

      Fazit

      Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts markiert einen Meilenstein in der langjährigen Debatte um die Buchwertübertragung zwischen Schwesterpersonengesellschaften. Die Entscheidung stärkt den Gleichbehandlungsgrundsatz und könnte zu einer grundlegenden Neuregelung in der Einkommensteuergesetzgebung führen.

      Wir verfolgen die Entwicklungen in diesem Bereich aufmerksam. In Düsseldorf und Oberhausen bieten wir Ihnen direkte Anlaufstellen. Kontaktieren Sie uns, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.

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