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EU-Steuerregeln gegen Steuervermeidung: Wirkung vorhanden – aber hohe Komplexität

22. April 2026

Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen eingeführt, um Steuervermeidung international tätiger Unternehmen einzudämmen. Eine aktuelle Studie des ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung zeigt nun, dass diese Regelungen grundsätzlich Wirkung zeigen. Gleichzeitig machen die Ergebnisse deutlich: Die steuerlichen Vorschriften innerhalb der EU sind inzwischen äußerst komplex und unterscheiden sich von Land zu Land erheblich.

Die Untersuchung wurde gemeinsam vom ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, der Universität Mannheim sowie der Steuerberatungsgesellschaft Ernst & Young durchgeführt. Ziel der Analyse war es, die Umsetzung europäischer Anti-Steuervermeidungsregeln in den einzelnen Mitgliedstaaten systematisch zu vergleichen.

Anti-Steuervermeidungsrichtlinie: Umsetzung mit großen Unterschieden

Im Mittelpunkt der Studie steht die sogenannte Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD). Diese EU-Richtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten dazu, Mindeststandards gegen aggressive Steuerplanung einzuführen. Dazu gehören unter anderem Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung, zur Zinsschranke sowie Regelungen gegen missbräuchliche Steuerstrukturen.

Die Untersuchung zeigt jedoch, dass die Umsetzung dieser Vorgaben innerhalb der EU stark variiert. Zwar haben alle Mitgliedstaaten die Richtlinie formal umgesetzt, doch unterscheiden sich die konkreten Ausgestaltungen erheblich. Besonders bei Ausnahmen, Schwellenwerten und Detailregelungen bestehen deutliche Unterschiede.

Für international tätige Unternehmen bedeutet das:
Der administrative Aufwand steigt und die steuerliche Planung wird komplizierter. Gleichzeitig wächst die Rechtsunsicherheit, weil identische Sachverhalte in verschiedenen Ländern unterschiedlich behandelt werden können.

Diese Entwicklung führt laut Studie zu einer zunehmenden regulatorischen Fragmentierung im europäischen Binnenmarkt – also zu einer Zersplitterung der steuerlichen Rahmenbedingungen.

Globale Mindeststeuer als zusätzlicher Faktor

Neben der ATAD spielt inzwischen auch die sogenannte globale Mindeststeuer eine wichtige Rolle im internationalen Steuerrecht. Sie soll verhindern, dass Unternehmen Gewinne gezielt in Niedrigsteuerländer verlagern.

Allerdings zeigt die Studie, dass sich diese Regelung in vielen Fällen mit bestehenden Anti-Steuervermeidungsmaßnahmen überschneidet. In Staaten mit besonders umfangreichen nationalen Vorschriften kann es daher passieren, dass ein und derselbe Sachverhalt mehrfach reguliert wird.

Die Autoren der Untersuchung sehen darin ein mögliches Problem: Mehrere parallele Regelwerke könnten zu unnötiger Komplexität führen und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Behörden erhöhen.

Vor diesem Hintergrund schlagen die Studienautoren vor, den Fokus künftig stärker auf eine Weiterentwicklung der bestehenden europäischen Regeln zu legen – insbesondere auf eine koordinierte Verbesserung der ATAD-Vorschriften.

Umfangreiche Datengrundlage der Studie

Für die Analyse wurden erstmals alle Anti-Steuervermeidungsregelungen der 27 EU-Mitgliedstaaten systematisch erfasst und verglichen. Grundlage bildete eine umfangreiche Befragung lokaler Steuerexpertinnen und Steuerexperten in jedem EU-Land.

Die Datenerhebung fand im Frühjahr und Sommer 2024 statt und wurde in Zusammenarbeit mit dem internationalen Netzwerk von Ernst & Young durchgeführt. Dabei wurden unter anderem folgende Themenbereiche untersucht:

  • konkrete nationale Ausgestaltung der ATAD-Regeln
  • Maßnahmen im Zusammenhang mit der EU-Blacklist für Steueroasen
  • Umsetzung der globalen Mindeststeuer
  • zusätzliche nationale Anti-Steuervermeidungsinstrumente

Durch diese umfassende Datengrundlage liefert die Studie erstmals einen detaillierten Überblick darüber, wie unterschiedlich europäische Staaten steuerliche Anti-Missbrauchsregeln tatsächlich anwenden.

Fazit: Effektive Regeln – aber zunehmende Komplexität

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die EU ihre Maßnahmen gegen aggressive Steuerplanung deutlich ausgeweitet hat. Gleichzeitig führen unterschiedliche nationale Umsetzungen dazu, dass das europäische Steuerrecht zunehmend komplex wird.

Gerade für international tätige Unternehmen wird es daher immer wichtiger, steuerliche Entwicklungen auf europäischer Ebene genau zu beobachten und frühzeitig in die eigene Steuerstrategie einzubeziehen.

Als Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen begleiten wir Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen bereits seit 1979 bei komplexen steuerlichen Fragestellungen. Durch unsere langjährige Erfahrung und unsere Spezialisierung im nationalen und internationalen Steuerrecht verfügen wir über fundiertes Know-how und behalten aktuelle steuerliche Entwicklungen stets im Blick. Unsere Kanzlei versteht sich als verlässlicher Partner für Kleinunternehmer und Mittelständler, wenn es um steuerliche Planung, Compliance und strategische Beratung geht.