Energiepreise: Härtefallhilfen für Privathaushalte
Für Privathaushalte sind jetzt die angekündigten Energiepreishilfen für Härtefälle gestartet. Ende März 2023 haben sich Bund und Länder dazu über die Details verständigt und sich auf eine Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger nutzen, geeinigt. Was müssen private Antragsteller hierzu beachten?
Hintergrund: Mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und dem Strompreisbremsengesetz hat der Bund ab Januar 2023 weitere Entlastungen bei Erdgas, Fernwärme und Strom vorgesehen. In vielen Fällen sind leider die Voraussetzungen für die Begünstigung nicht erfüllt. Deshalb wurden vom Bund Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie für Privathaushalte angekündigt. In Haushalten, in denen Heizöl, Flüssiggas, Koks, Holzpellets oder andere nicht leitungsgebundene Brennstoffe zum Heizen verwendet werden, können, wenn sie von besonders starken Preissteigerungen betroffen sind, eine Entlastung erhalten. Folgendes ist bei einer Beantragung zu beachten:
Antragsberechtigung: Lediglich Eigentümer oder Mieter von Wohnungen mit Heizungsanlagen, die auf Heizöl basieren oder die durch andere, nicht leitungsgebundene, Energieträger beheizt werden, sind antragsberechtigt. Gestellt werden muss der Antrag vom Eigentümer. Wenn der Eigentümer gleichzeitig Vermieter ist, ist er verpflichtet, zu erklären, dass er die erhaltene Förderung an die Mieter weiterleitet. Diese wiederum müssen in keiner Weise tätig werden.
Entlastungszeitraum: Heizkostenrechnungen, die zwischen dem 01.01.2022 und dem 01.12.2022 anfielen, können eingereicht werden. Maßgeblich ist das Lieferdatum.
Referenzpreis: Die Unterstützung errechnet sich anhand des Referenzpreises, das heißt, den durchschnittlichen Beschaffungskosten im Vorjahr, also 2021. Für eine Antragsberechtigung muss mindestens eine Verdopplung der Kosten in 2022 gegenüber 2021 vorliegen. Die Referenzpreise für einzelne Energieträger wurden von Bund und Ländern ermittelt und sind im Internet veröffentlicht.
Zuschusshöhe: Die Entlastung errechnet sich aus den Kosten, die über eine Verdopplung der Kosten gegenüber den Referenzpreisen von 2021 hinausgehen. Von diesen Kosten bekommen Haushalte 80 Prozent erstattet.
Hilfe und Informationen: Der Bund hat zu den Energiepreisbremsen eine kostenfreie Telefon-Hotline eingerichtet: 0800-78 88 900. Über die Härtefallhilfen informieren außerdem die zuständigen Stellen der Länder, die auch das Antrags- und Bewilligungsverfahren abwickeln.