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      • News
      • Erbschaftssteuer – Welche steuerlichen Aspekte müssen Erben beachten?

      Erbschaftssteuer – Welche steuerlichen Aspekte müssen Erben beachten?

      Eine Erbschaft ist immer mit einem traurigen Ereignis verbunden. Dennoch kann ein umfangreiches Erbe natürlich finanziell attraktiv sein. Nun sind die wenigsten Menschen auf den Tod von einem Verwandten vorbereitet und damit auch nicht über die Rahmenbedingungen für ein Erbe informiert. Ein Thema, welches in vielen Fällen im Mittelpunkt des Interesses steht, ist die Erbschaftssteuer. Oft wissen betroffene Erben nicht, welche steuerlichen Zusammenhänge und vor allem Pflichten im Erbfalle bestehen. Muss überhaupt eine Steuer gezahlt werden? Wie hoch ist die Abgabe? Was muss man als Erbe tun? All diese Fragen werden wir im kommenden Beitrag für Sie Erben erläutern.

      Erben haben eine Mitteilungspflicht

      Wenn Sie eine Erbschaft erhalten, sind Sie dazu verpflichtet, dies dem Finanzamt zu melden. Dieser Mitteilungspflicht sollte jeder Erbe nachkommen! Der Versuch, eine Erbschaft zu verheimlichen, wird scheitern. Das Finanzamt bezieht seine Informationen aus verschiedenen Quellen, die man als Erbe in Ihrer Gesamtheit selten überblicken kann. Zunächst sind Banken und Behörden dazu verpflichtet, Todesfälle zu melden. Ab diesem Zeitpunkt hat das Finanzamt bereits die Information, dass ein Erbe möglicherweise bevorsteht und kann eine entsprechende Erbmeldung vor diesem Hintergrund prüfen. Allein der Verdacht, dass eine Erbschaft unterschlagen wurde, ermächtigt das Finanzamt, weitere Nachforschungen anzustellen. So können beispielsweise Kontoinformationen und Überweisungen eingesehen werden. Ein Versteckspiel vor den Finanzbehörden ist daher alles andere als ratsam. Wird später festgestellt, dass Sie eine Erbschaft nicht mitgeteilt haben, kann Ihnen das als Steuerbetrug ausgelegt werden.

      Freibeträge für Erbschaften – Ab wann muss man Steuern zahlen?

      Nachdem das Finanzamt von der Erbschaft erfahren hat, wird geprüft, ob eine Abgabe fällig wird. An dieser Stelle haben wir gute Nachrichten. Im Rahmen der Erbschaftssteuer gibt es umfangreiche Freibeträge. Erst nachdem die Freibeträge überschritten werden, müssen Abgaben entrichtet werden. Die Höhe der Freibeträge ist sehr individuell und abhängig vom jeweiligen Verwandtschaftsgrad. So sind die Freibeträge für Ehepartner am höchsten. Eine Erbschaft von nicht verwandten Personen unterliegt hingegen einem geringen Freibetrag. Folgende Freibeträge sind zu nennen:
      • Ehe- & eingetragene Lebenspartner (500.000 Euro)
      • Kinder, Stief-, Adoptivkinder (400.000 Euro)
      • Enkelkinder (200.000 Euro)
      • Eltern & Großeltern (100.000 Euro)
      • Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder (20.000 Euro)
      • Nicht verwandt (20.000 Euro)
      Es wird deutlich, dass viele Erben gar keine Steuern zahlen müssen, sofern diese Freibeträge nicht überschritten werden. Wichtig ist dennoch, dass Sie die Erbschaft melden. Lediglich das Finanzamt darf abschließend bestätigen, dass die Erbschaft unterhalb der Freibeträge steuerfrei bleibt.

      Wie hoch wird die Erbschaft besteuert?

      Sobald die Freibeträge überschritten werden, müssen Erben Steuern zahlen. Für die Berechnung der Steuersumme werden unterschiedliche Steuersätze bzw. Steuerklassen genutzt, die sich ebenfalls nach dem Verwandtschaftsgrad richten. Auch hier gilt also, dass nahe Verwandte weniger Steuern zahlen müssen. Es gelten die folgenden Einordnungen:
      • Steuerklasse 1: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder und Enkel, Stiefenkel, Urenkel, (Groß-)Eltern
      • Steuerklasse 2: Geschwister, geschiedener Ehepartner, Nichten und Neffen
      • Steuerklasse 3: andere Personen
      Anhand der Steuerklasse und der Höhe des Erbes (abzgl. Freibetrag) wird ein gewisser Steuersatz angesetzt. Der Steuersatz bewegt sich dabei zwischen dem Mindestsatz von 7% und dem Höchstsatz von 50%. Hinweis: Sobald man die Erbschaft angenommen hat, kann man sich nicht mehr von der Steuer befreien. Im Steuerrecht wird neben dem Freibetrag keine generelle Steuerbefreiung gewährt.

      Steuerberatung in Düsseldorf und Oberhausen

      Haben Sie noch Fragen zu diesem Beitrag oder benötigen Hilfe bei einem steuerlichen Sachverhalt. Mit unseren Kanzleien in Düsseldorf und Oberhausen sind wir der ideale Ansprechpartner für Sie. Unser Team aus qualifizierten Fachkräften kümmert sich um Ihre steuerlichen Anliegen. Auch für das Thema Erbschaft sind wir der passende Experte. Kontaktieren Sie uns, um einen ersten Beratungstermin zu vereinbaren.

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