Kosten für Anwalt und Gericht: Was ist steuerlich absetzbar?
In der Steuererklärung dürfen diverse Aufwendungen abgesetzt werden. Dabei sind private Ausgaben allerdings stets nicht steuerlich zu beachten. Im Verlauf des Lebens kann es passieren, dass Sie in eine Rechtsstreitigkeit verwickelt werden. Sofern Sie nicht über eine entsprechende Rechtsschutzversicherung verfügen, können schnell hohe Kosten für Anwalt und Gericht entstehen. In unseren Kanzleien in Düsseldorf und Oberhausen werden wir oft gefragt, ob es sich bei solchen Kosten um private Aufwendungen handelt oder die Kosten in der Steuererklärung angesetzt werden dürfen. Da es für diese Frage keine allgemeine Antwort gibt, werden wir uns in diesem Beitrag der Thematik annehmen.
Grundlage: Aufwendungen für Anwalt und Gericht in der Steuererklärung
Grundsätzlich muss man erkennen, dass es sich bei Kosten für einen Anwalt oder das Gericht nicht um Ausgaben handelt, die einer speziellen Situation zugeordnet werden können. Die Notwendigkeit für einen Anwalt kann vielfältige Gründe haben. Es gibt Anwalts- und Gerichtskosten, die durchaus steuerlich relevant sind. Um zu klären, ob eine Ausgabe abgesetzt werden darf, muss die rechtliche Situation genau betrachtet werden. Ist der Gerichtsprozess beispielsweise mit Ihrem Arbeitsplatz verknüpft, wird eine steuerliche Verknüpfung häufig gefunden. Möchten Sie allerdings Ihren Nachbarn verklagen, weil der abends zu laut ist, dann wird das Finanzamt hinsichtlich der Kosten keine steuerliche Entlastung für Sie vorsehen.
Welche Streitfälle können von der Steuer abgesetzt werden?
Es gibt unterschiedliche gerichtliche Situationen, die es stets ermöglichen, Aufwendungen in der Steuererklärung anzuzeigen. Nachfolgend werden wir die wichtigsten Streitfälle erläutern und aufzeigen, warum eine steuerliche Verknüpfung gegeben ist.
- Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter
Es kommt leider nicht selten vor, dass Vermieter und Mieter in einen rechtlichen Streit verwickelt werden. Der Vermieter ist steuerlich in einer guten Position. Nahezu alle Kosten für Anwälte, Gutachter oder das Gericht können steuerlich angerechnet werden. Eine Streitigkeit mit dem Mieter ist schlussendlich mit der Einnahmequelle der Vermietung verbunden und somit als Werbungskosten anzusetzen.
Für den Mieter ist es in deutlich weniger Fällen möglich, Kosten abzusetzen. Als Mieter müssten Sie nachweisen, dass der rechtliche Prozess Sie in der Existenz bedroht. Dieser Tatbestand wäre möglicherweise erfüllt, wenn es um eine grundlose Wohnungskündigung geht. Ansonsten muss der Mieter die Kosten vollständig tragen.
- Konflikte mit der Rentenversicherung
Die Rentenversicherung soll dafür Sorge tragen, dass wir im Alter ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung haben. Wenn es nach einer Krankheit oder einem Unfall zu einer frühzeitigen Berufsunfähigkeit kommt, sind Konflikte mit der Versicherung leider vorprogrammiert. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente oder der Zeitpunkt der Zahlung müssen oft vor Gericht geregelt werden. Die gute Nachricht: Kosten, die im Konflikt mit der Rentenversicherung entstehen, können von der Steuer abgesetzt werden.
- Streitfälle im Arbeitsumfeld
Am Arbeitsplatz gibt es leider auch häufig Konflikte. Eine Kündigung, ausstehende Gehaltszahlungen oder Konflikte mit Kollegen enden teilweise vor Gericht. Es gilt, dass die Aufwendungen steuerlich abzusetzen sind, wenn es für den Arbeitnehmer existenziell wird. Da es um die Einkommensgrundlage geht, ist dieser Aspekt sehr oft erfüllt. Sobald der Gerichtsprozess mit der Tätigkeit in Verbindung steht, wird es noch einfacher, eine steuerliche Verbindung zu rechtfertigen. Entstehen beispielsweise nach einem Arbeitsunfall Streitigkeiten, handelt es sich bei allen Ausgaben für Anwälte etc. um Werbungskosten.
- Anwalts- und Gerichtskosten werden zu einer außergewöhnlichen Belastung
Falls Sie bereits Erfahrungen mit einer rechtlichen Streitigkeit machen mussten, wissen Sie, dass Gerichtsverfahren sehr schnell teuer werden können. Bei einem ausgeprägten Rechtsstreit können die Kosten auf mehrere tausend Euro ansteigen. Ohne eine passende Rechtsschutzversicherung kann es schnell zu einer ausgeprägten finanziellen Belastung führen. Glücklicherweise sind die Aufwendungen möglicherweise als außergewöhnliche Belastung absetzbar.
An den Tatbestand der außergewöhnlichen Belastung sind einige Faktoren gebunden. Damit das Finanzamt die Kosten als solche anerkennt, muss eine Grenze überschritten werden. Es muss sich um eine Aufwendung handeln, die anderen Menschen, in einer ähnlichen Einkommenssituation, unter normalen Umständen nicht widerfährt. Sie erkennen also, dass es an dieser Stelle etwas Freiraum bei der Interpretation gibt. Im Zweifelsfall ist daher eine Beratung beim Steuerberater sinnvoll. Des Weiteren ist es wichtig, dass eine Erfolgsaussicht besteht, dass Verfahren zu gewinnen. Außerdem wird eine gewisse Zwangsläufigkeit des Verfahrens vorgeschrieben. Die letzten beiden Punkte sollten beachtet werden, damit eine außergewöhnliche Belastung tatsächlich anerkannt wird. In der Rechtsprechung gibt es diesbezüglich leider eine gewisse Uneinigkeit. Daher ist die Kommunikation mit dem jeweiligen Finanzamt und einem guten Steuerberater essenziell.
Wann werden Kosten für Streitigkeiten nicht vom Finanzamt anerkannt?
Der Anteil von Anwalts- und Gerichtskosten, die nicht abgesetzt werden können, ist leider deutlich größer. In vielen Fällen haben Sie keine Möglichkeit, die Aufwendungen anzugeben. Nachfolgend werden wir Ihnen zwei klassische Fälle aufzeigen. Sofern Sie Kosten für einen Anwalt oder ein Gerichtsverfahren hatten und unsicher sind, ob diese in der Steuererklärung angegeben werden dürfen engagieren Sie einen qualifizierten Steuerberater. Die folgenden Fälle können niemals steuerlich abgesetzt werden:
- Scheidungen
Die Kosten für eine Scheidung können besonders im Streitfall hoch werden. Seit 2013 müssen leider alle Aufwendungen für eine Scheidung selbst getragen werden. An dieser Stelle gibt es keine Ausnahmen oder Sonderfälle.
- Erbschaftsstreitigkeiten
Bei Streitigkeiten um eine Erbschaft sieht das Finanzamt ebenfalls keine steuerliche Relevanz. Der Streit unter Familienmitgliedern ist für den Fiskus eine private Angelegenheit, die als vermeidbar eingestuft wird. In sehr seltenen Fällen könnte die Existenz einer Person ohne den Prozess gefährdet werden. Nur dann gilt, dass die Aufwendungen als Werbungskosten angegeben werden dürfen. Aus unserer Erfahrung können wir allerdings sagen, dass solche Sonderfälle nur selten vom Finanzamt anerkannt werden. Kosten im Zusammenhang mit Erbstreitigkeiten können jedoch ggf. im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung Berücksichtigung finden.
Steuerberatung in Düsseldorf und Oberhausen
Es ist offensichtlich, dass Anwalts- und Gerichtskosten in der Steuererklärung kein leichtes Themengebiet sind. Wir hoffen, dass Sie dennoch etwas aus diesem Beitrag mitnehmen konnten. Falls Sie sich selbst in einer der genannten Situation befinden, beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten. Vereinbaren Sie doch einfach einen Beratungstermin. Jetzt kontaktieren.