Das Insolvenzrecht hat die Folgen der Zahlungsunfähigkeit von Betrieben und Unternehmen, aber auch von Privatpersonen zum Gegenstand.
Rechtsanwalt Peter Froese berät und vertritt natürliche und juristische Personen, die aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten zahlungsunfähig und/oder überschuldet, oder von der Zahlungsunfähigkeit bedroht sind.
Sollten Sie einen Forderungsausfall als Gläubiger zu verzeichnen haben, vertritt unser Anwalt Sie innerhalb des Anmeldungsverfahrens, der Gläubigerversammlung und, sofern erforderlich, im Feststellungsprozess vor Gericht.