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      • Privat
      • Steuererklärung: Was müssen Witwen und Witwer steuerlich beachten?

      Steuererklärung: Was müssen Witwen und Witwer steuerlich beachten?

      Wenn der Ehepartner verstirbt, gilt es neben der Trauer auch organisatorische Abläufe zu bewältigen. Dabei sind vor allem finanzielle und steuerliche Aspekte zu beachten. Gerade im Trauerfall, während man gedanklich den Verlust des Partners zu verarbeiten versucht, kommt es zu Herausforderungen und Fehlern im Zusammenhang mit steuerlichen Belangen. Als Steuerberater in Düsseldorf möchten wir unsere Mandanten in jeder Lebenssituation unterstützen. Mit diesem Beitrag werden wir daher eine Übersicht zu den wichtigsten steuerlichen Punkten für Witwen und Witwer bereitstellen. Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, die Kontrolle über alle relevanten steuerlichen Aspekte zu behalten.

      Ruhe bewahren und Überblick verschaffen

      Steuerliche Sachverhalte sind bei nahezu allen Eheleuten miteinander verstrickt. Besonders bei einer gemeinsamen Veranlagung und dem Ehegattensplitting sind Sie und Ihr Ehepartner steuerlich verbunden. Häufig kümmert sich zudem noch ein Ehepartner primär um finanzielle und steuerliche Angelegenheiten. Grundsätzlich sollten beide Ehepartner zumindest einen allgemeinen Überblick haben und wissen, wo die wichtigsten Unterlagen aufbewahrt werden. Sobald der Ehepartner verstirbt, ergibt sich eine neue steuerliche Situation. Daraus resultieren unübersichtliche bürokratische Sachverhalte, welche bearbeitet werden müssen. Im ersten Schritt ist es wichtig Ruhe zu bewahren. Zunächst sollten die vorhandenen Unterlagen durchgesehen werden. Nur so lässt sich feststellen welche Verträge, Versicherungen und steuerlichen Sachverhalte bestehen und möglicherweise relevant sind. Die wichtigen Unterlagen müssen geordnet und zusammengelegt werden. Als nächstes können alle weiteren Schritte geplant werden.

      Externe Hilfe annehmen und Aufgaben übertragen

      Sofern Sie sich mit den steuerlichen und rechtlichen Sachverhalten auskennen ist es natürlich möglich, die Änderungen selbstständig zu managen. Häufig fehlt aber das notwendige Fachwissen, um eine solche Situation zielführend zu handhaben. Darüber hinaus gibt es diverse andere Themen, mit denen Sie sich im Trauerfall beschäftigen müssen. Steuerliche Bürokratie macht die Situation sicherlich nicht leichter. Daher sind wir überzeugt davon, dass es sehr wichtig und hilfreich ist, wenn sich Witwen und Witwer professionelle externe Hilfe suchen. In einem Beratungsgespräch beim Steuerberater können die nächsten Schritte geplant werden. Offene Fragen werden schnell beantwortet. Außerdem dürfen viele Aufgaben an den Steuerberater übertragen werden. Somit können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren.

      Steuererklärung für Witwen und Witwer

      Auch das Finanzamt weiß, dass der Verlust eines Ehepartners tragisch ist und mit diversen Herausforderungen einhergeht. Damit die steuerliche Umstellung leichter abläuft, werden Ihre Einkünfte im ersten Jahr nach dem Todesfall genauso behandelt, wie zuvor. Es ist also wichtig, zu wissen, dass Sie sich nicht sofort am nächsten Tag kümmern müssen. Während der Übergangszeit können alle steuerlichen Aspekte geklärt werden. Sofern Sie als Ehepaar eine gemeinsame Veranlagung gewählt haben, bleibt auch der doppelte Grundfreibetrag erhalten. Die Umstellung auf eine Einzelveranlagung wird erst im zweiten Kalenderjahr nach dem Ableben vorgenommen. Das sogenannte Gnadensplitting soll dafür sorgen, dass sich der Steuersatz nicht plötzlich erhöht. Möglicherweise sind auch inhaltliche Änderungen in der Steuererklärung zu beachten. Häufig werden beispielsweise Grundstücke oder Immobilien vererbt. Witwe oder Witwer werden dadurch plötzlich zum Vermieter. Damit werden auch neue Einkunftsarten, beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, steuerlich relevant. Es ändert sich das zu versteuernde Einkommen. Welche Neuerungen und Änderungen in der Steuererklärung zukünftig vorgenommen werden müssen sollte mit einem qualifizierten Steuerberater abgesprochen werden. Sofern Sie eine Erbschaft von Ihrem verstorbenen Ehepartner erhalten, können die Kosten für die Bestattung in der Erbschaftssteuererklärung angegebenen werden. In diesem Zusammenhang kann im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung alternativ auch ein Freibetrag von 10.300€ vom Erbe abgezogen und damit Steuern gespart werden. Falls es kein Erbe gibt, können die Kosten der Bestattung als außergewöhnliche Belastung in der normalen Einkommensteuererklärung angegeben werden.

      Änderung der Steuerklasse

      Mit dem Verlust des Ehepartners muss auch die Steuerklasse geändert werden. Auch hier gilt, dass eine Übergangszeit von zwei Kalenderjahren gewährt wird. Mit der Ehe wechselt man automatisch in Steuerklasse IV. Beide Partner können aber auch in die Steuerklassen III oder V wechseln. Als Witwe oder Witwer wechseln Sie automatisch in Steuerklasse I oder II (Alleinerziehende). Möglicherweise ist diese Steuerklasse sogar günstiger als zuvor. Falls dies auf Sie zutrifft, muss die Übergangsphase nicht abgewartet werden. Der vorzeitige Wechsel kann beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Wichtig ist, dass dies bis zum 30. November des jeweiligen Jahres gemacht wird. Falls Sie weitere Informationen zu Steuerklassen und deren Auswirkung auf Ihre steuerliche Situation benötigen, können wir Ihre Fragen in einem Beratungsgespräch beantworten.

      Welche Steuerpflichten hat der verstorbene Ehepartner?

      Die Tatsache, dass bei Ihnen als Witwe oder Witwer diverse steuerliche Änderungen zu beachten sind, ist naheliegend. Viele Steuerpflichtige sind jedoch überrascht, wenn wir ihnen sagen, dass häufig auch der Verstorbene noch eine Steuererklärung abgeben muss. Daher muss die Steuererklärung für den Verstorbenen von seinen Hinterbliebenen oder einem Steuerberater ausgefüllt und eingereicht werden. In der Regel muss das Einkommen vom Jahr bis zum Todestag erklärt werden. Teilweise können auch noch zurückliegende Erklärungen fällig sein. Erben müssen beachten, dass die steuerlichen Sachverhalte teilweise übertragen werden. So kann es passieren, dass Rückzahlungen vom Finanzamt in das Erbe aufgenommen werden. Gleichermaßen kann es aber auch passieren, dass Steuerschulden des verstorbenen Ehepartners beglichen werden müssen. In seltenen Fällen können die Steuerschulden sogar das Erbe übersteigen. Hier ist es sinnvoll, das Erbe auszuschlagen und damit auch die Kosten zu verhindern.

      Noch Fragen? Steuerberatung in Düsseldorf und Oberhausen!

      Wir hoffen, dass dieser Beitrag informativ war und Ihnen mehr Klarheit verschafft hat. Falls es bei Ihnen zu einem Todesfall gekommen ist, stehen wir Ihnen natürlich auch als erfahrener Partner in dieser schweren Zeit beiseite. Unser Team aus qualifizierten Steuerberatern beantwortet alle steuerlichen Fragen und hilft bei der Umsetzung von Steuererklärung und Änderungen beim Finanzamt. Natürlich sind wir auch bei allen anderen steuerlichen Fragen und Anliegen der erste Ansprechpartner in Düsseldorf und Oberhausen. Einfach kontaktieren und Beratungstermin vereinbaren.

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