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Steuertipps für Rentner

16. Dezember 2020

Wer ins Rentenalter eintritt, hat die längste Zeit seines Lebens Steuern gezahlt. Theoretisch sollten Rentner mit ohnehin eingeschränkten Einkünften dann nicht zusätzlich von der Steuer belastet werden. Im Alltag erleben wir es allerdings oft, dass das Finanzamt auch auf Rentner zukommt und eine Steuererklärung einfordert. Häufig werden relevante steuerfreie Obergrenzen nur minimal überschritten oder das Finanzamt sieht zusätzliche Einnahmen der Rentner als relevant an. Als Steuerberater aus Düsseldorf und Oberhausen wissen wir, dass viele Rentner keine Steuern zahlen müssen, wenn die Steuererklärung korrekt ausgefüllt wird. Mit diesem Beitrag werden wir Ihnen die wichtigsten Steuertipps für Rentner vorstellen und damit die Grundlage für eine steuerfreie Rente schaffen.

Steuerpflichtige Ruheständler

Auch im Ruhestand werden die wenigsten Menschen vom Finanzamt unbeachtet gelassen. Viele Rentner sind steuerpflichtig und teilweise sogar zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Natürlich kann die Steuererklärung auch freiwillig eingereicht werden, um möglicherweise Steuern erstattet zu bekommen. Viele unserer Mandanten im Rentenalter erhalten irgendwann einen Brief vom Fiskus, der dazu auffordert, die Steuererklärung einzureichen. Die Gründe sind vielfältig. Oft werden Kapitalerträge oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung als Ansatz genommen, die finanzielle Situation der Ruheständler genauer zu untersuchen. Für die meisten Rentner bedeutet die Steuerpflicht allerdings nicht, dass auch Steuern gezahlt werden müssen. In den folgenden Absätzen werden wir Tipps geben, wie die Steuerlast effektiv verringert werden kann.

1. Spenden für den guten Zweck

Wir erleben häufig, dass Mandanten im Rentenalter weiterhin einen Beitrag zur Gesellschaft leisten möchten und daher spenden. Etwaige Zuwendungen für Organisationen, Verbände, Parteien oder die Kirche können von der Steuer abgesetzt werden. Spenden, die 200 Euro nicht übersteigen können mit einer Kopie des Kontoauszugs als Nachweis eingereicht werden. Höhere Spenden müssen mit einer speziellen Spendenbescheinigung im Original vorhanden sein. Mit einer Spende können Sie also Gutes tun und Ihre Steuerlast effektiv verringern.

2. Werbungskosten für Rentner

Auch Rentner können Werbungskosten haben. Auch für Ruheständler gibt es vom Finanzamt automatisch einen Pauschbetrag von 102 Euro. Dieser Betrag wird automatisch von der Steuer abgezogen. Darüber hinaus gibt es spezielle Werbungskosten, die man als Rentner angeben kann, falls der Pauschbetrag damit überschritten wird. Es sind die folgenden Kosten möglich:

  • Gewerkschaftsbeiträge
  • Steuerberatungskosten
  • Kontoführungsgebühr (pauschal 16 Euro pro Jahr)
  • Schuldzinsen für einen Kredit, wenn dieser für Beiträge an die Rentenversicherung genutzt wird
  • Rechtsberatungs- und Prozesskosten für die Beantragung einer Rente
  • Renten- und Versicherungsberater

Die Werbungskosten sind für Rentner offensichtlich nicht so weit gefasst, wie bei Arbeitnehmern. Dennoch lohnt sich ein Blick auf die möglicherweise relevanten Ausgaben. Falls Sie sich unsicher sind, kann ein Steuerberater weiterhelfen.

3. Krankheitskosten

Mit steigendem Alter werden leider auch Krankheiten und damit Ausgaben für die Gesundheit vermehrt vorkommen. Nicht immer werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen und müssen selbst getragen werden. Ausgaben für die Gesundheit können als außergewöhnliche Belastung angegeben werden, sofern die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird. Bei vielen Rentnern liegt die zumutbare Eigenbelastung bei einem relativ niedrigen Wert. Daher können viele Krankheitskosten schon frühzeitig angerechnet werden. Es können beispielsweise Aufwendungen für Medikamente, Zahnersatz oder Hilfsmittel, wie Prothesen oder Gehhilfen abgesetzt werden. Zu beachten ist lediglich, dass nur die tatsächlich selbst gezahlten Anteile steuerlich aufgeführt werden dürfen. Wir wünschen Ihnen beste Gesundheit und hoffen, dass die Ausgaben gering bleiben. Dennoch sollten Sie im Krankheitsfall zumindest Steuern sparen!

4. Kosten für eine Haushaltshilfe

Oft greifen Rentner auf eine Haushaltshilfe zurück, um den Alltag einfach zu bewältigen. Die Kosten für eine Haushaltshilfe oder einen Pflegedienst, der die Wohnung reinigt, können in der Steuererklärung vermerkt werden. Es gilt, dass 20 Prozent der Gehaltszahlungen (max. 4.000 Euro) angegeben werden dürfen. Wird die Haushaltshilfe als Minijob angestellt dürfen ebenfalls 20 Prozent angerechnet werden. Der maximale Betrag liegt allerdings bei 510 Euro.

5. Gesundheit fördern und Kurbesuch absetzen

Eine Kur kann besonders im Rentenalter hilfreich sein, um Krankheiten zu überwinden oder schwerwiegende Erkrankungen zu verhindern. Wer aus gesundheitlichen Gründen eine Kur antritt kann die Kosten möglicherweise absetzen. Damit Kosten für eine Kur vom Finanzamt steuermindernd anerkannt werden, muss der Großteil der Aufwendungen selbst bezahlt werden und ein ärztliches Attest vorliegen. Es ist demnach essenziell, dass Ihr Arzt vor dem Aufenthalt bescheinigt, dass die Kur medizinisch notwendig ist.

6. Pflegeheim steuerlich beachten

Als Bewohner von einem Pflege- oder Altenheim können die Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Zu beachten ist, dass die Aufwendungen für die Unterbringung nur steuerlich beachtet werden, wenn Sie aus krankheitsbedingten Gründen im Pflegeheim sind. Um diesen Umstand gegenüber dem Fiskus zu beweisen, muss eine Pflegebedürftigkeit mit Pflegestufe I, II oder III vorliegen. Da die Kosten für ein Pflege- oder Altenheim häufig sehr hoch sind können Rentner mit diesem Punkt nahezu immer für Steuerfreiheit sorgen.

7. Beiträge zu Versicherungen

Auch als Rentner müssen Sie weiterhin Beiträge zu Versicherungen zahlen. Sofern Sie eine gesetzliche Rente beziehen sollten alle Aufwendungen für Versicherungen in der Steuererklärung angegeben werden. Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung sind als Sonderausgaben abziehbar. Alle weiteren Versicherungsbeiträge, wie Kfz-Haftpflicht oder Privathaftpflicht können nur angegeben werden, wenn die Zahlungen für Kranken- und Pflegeversicherung eine Summe von 1.900 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Zahlungen an die Versicherungen sind damit ein einfacher Weg die Steuerlast zu senken.

8. Steuerersparnisse für Behinderte

Im Alter kann sich der Behinderungsgrad durch einen Unfall oder eine Krankheit erhöhen. Häufig sorgt auch einfach das steigende Alter dafür, dass Sie gesetzlich als bedingt behindert eingestuft werden. Eine starke Sehschwäche kann beispielsweise schon ausreichen, um einen gewissen Status der Behinderung zu erhalten. Menschen mit einer Behinderung können einen Pauschbetrag als Steuerermäßigung geltend machen. Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich dabei nach Grad der Behinderung in Prozent. Je nach körperlicher Einschränkung müssen behinderte Menschen möglicherweise auf einen speziellen Fahrdienst zurückgreifen. Rentner, die einen Grad der Behinderung von mindestens 80 Prozent haben, können pauschal 900 Euro für Fahrdienste angeben.

Hinweis: Um von den steuerlichen Vorteilen profitieren zu können müssen Sie den Grad der Behinderung ärztlich feststellen lassen. Das Finanzamt akzeptiert lediglich Anträge mit einer offiziellen Bescheinigung.

9. Unterstützen Sie Ihr Kind finanziell?

Teilweise möchten Eltern ihre Kinder auch im Rentenalter noch finanziell unterstützen. Für diese „Unterhaltsleistung“ dürfen Rentner bis zu 8.472 Euro steuermindernd angeben. Zu beachten ist, dass das Kind kein Kindergeld erhält und kein Vermögen über 15.500 Euro besitzt. Außerdem werden Einkünfte der Kinder vom absetzbaren Höchstbetrag abgezogen, falls die Einkünfte im Jahr 624 Euro überstiegen haben. Die gezahlten Unterhaltsleistungen müssen mit einem Kontoauszug nachgewiesen werden. Betrachtet man die Voraussetzungen, muss man feststellen, dass nur wenige Rentner von dieser steuerlichen Möglichkeit profitieren können. Ob und inwiefern Sie Unterhaltsleistungen abziehen können sollte in einem Beratungsgespräch beim Steuerberater geklärt werden.

10. Antrag auf Günstigerprüfung

Abschließend möchten wir noch einen speziellen steuerlichen Fall vorstellen, der jedoch häufig auf Rentner zutrifft. Ein Grund dafür, dass das Finanzamt zur Erstellung einer Steuererklärung auffordert, sind Kapitalerträge. Der Fiskus geht davon aus, dass Rentner mit hohen Kapitalerträgen auch weitere Einkünfte haben. Obwohl dem häufig auch so ist, gibt es viele Rentner, die einfach nur lange gespart haben. Haben Rentner neben der Rente nur Kapitalerträge, die der Abgeltungssteuer unterliegen, ermöglicht die Abgabe der Steuererklärung oft sogar eine Rückerstattung. Hierzu müssen Rentner lediglich die Anlage KAP in der Steuererklärung ausfüllen und „Günstigerprüfung“ ankreuzen.

Steuerexperte in Düsseldorf und Oberhausen

Wie Sie anhand der genannten Punkte sehen können gibt es viele Möglichkeiten, als Rentner Steuern zu sparen oder diese gar vollständig zu verhindern. Damit Sie sich in Ihrem Ruhestand nicht mit dem Finanzamt herumschlagen müssen bieten wir Ihnen unseren professionellen Service. Als Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen übernehmen wir Ihre steuerlichen Belange und erstellen die Steuererklärung zu Ihrem bestmöglichen Vorteil. Unser Team beantwortet Ihre Fragen und steht stets als Experte zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um ein erstes Beratungsgespräch zu vereinbaren.