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Wertermittlung bei Erwerb, Veräußerung oder Fusion

Bewertungen

Profitieren Sie von unserer Erfahrung bei Unternehmensbewertungen

Der Wert eines Unternehmens oder einer gesellschaftlichen Beteiligung ist regelmäßig beim Ausscheiden oder Eintritt eines Gesellschafters, dem Erwerb oder der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen oder auch bei Fusionen von Unternehmen zu ermitteln.

Die Grundlage für eine Unternehmensbewertung bildet dabei stets eine zukunftsorientierte Planung und Betrachtung des Bewertungsobjekts.

Die in Deutschland vorgenommenen Unternehmensbewertungen basieren häufig auf einem Bewertungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer, dem sog. IDW-Standard „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ (IDW S 1). Nach IDW S 1 ergibt sich der Unternehmenswert grundsätzlich aus den finanziellen Überschüssen, die bei Fortführung des zu bewertenden Unternehmens und Veräußerung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens erwirtschaftet werden.

Damit wir unseren Mandaten auch hier als kompetener Ansprechpartner zur Seite stehen können, arbeitet Trimborn . Partner im Bereich der Unternehmensbewertung seit vielen Jahren eng mit der eigenständigen Rhein-Ruhr Consult GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zusammen, die in diesem Zusammenhang als Prüfer, Berater, neutraler Gutachter oder Schiedsgutachter für vermögende Privatpersonen, Unternehmen und Gerichte tätig ist.

Ein Überblick über die unterschiedlichen Bewertungsanlässe:

  • Basis beim Unternehmenskauf- oder -verkauf
  • Basis von Auseinandersetzungen
  • Basis für Einigung bei unterschiedlichen Wertvorstellungen
  • Nachweis des gemeinen Wert bei erbschaft-/schenkungsteuerlichen Wertermittlungen
  • Basis bei steuerlichen Umstrukturierungen
Ihr Ansprechpartner

Stefan Hesse

Wirtschaftsprüfer
Oberhausen, Düsseldorf