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E-Auto-Förderung 2026: So sichern Sie sich bis zu 6.000 Euro Zuschuss

Wer über die Anschaffung eines Elektroautos nachdenkt, hat seit Anfang 2026 wieder einen guten Grund, den Schritt zu wagen. Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm aufgelegt, mit dem der Kauf oder das Leasing eines Elektrofahrzeugs finanziell unterstützt wird. Anträge können ab sofort über das Portal der Förderzentrale Deutschland gestellt werden. Das Programm richtet sich gezielt an Privathaushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen.

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurde. Es muss sich um einen Neuwagen der Fahrzeugklasse M1 handeln – also einen Personenkraftwagen. Gefördert werden rein batterieelektrische Fahrzeuge, Elektroautos mit Range-Extender, Plug-in-Hybride sowie Brennstoffzellenfahrzeuge. Sowohl der Kauf als auch das Leasing eines förderfähigen Fahrzeugs ist begünstigt.

Wer kann den Zuschuss beantragen?

Das Förderprogramm ist auf Privatpersonen beschränkt. Unternehmen, Selbstständige oder juristische Personen sind nicht antragsberechtigt. Entscheidend ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen: Es darf maximal 80.000 Euro betragen.

Für Familien mit Kindern gelten höhere Grenzen. Pro Kind unter 18 Jahren erhöht sich der Schwellenwert um 5.000 Euro, allerdings für maximal zwei Kinder. Eine Familie mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern kann den Zuschuss also bei einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 90.000 Euro beantragen.

Wie hoch fällt die Förderung aus?

Der maximale Zuschuss beträgt 6.000 Euro. Die tatsächliche Förderhöhe richtet sich nach dem gewählten Fahrzeug, dem Haushaltseinkommen und der Familiengröße. Insgesamt stehen für den Zeitraum von 2026 bis 2029 Fördermittel in Höhe von drei Milliarden Euro zur Verfügung. Nach Schätzung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) reicht dieses Budget für rund 800.000 geförderte Fahrzeuge.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Anträge werden ausschließlich über das Online-Portal der Förderzentrale Deutschland eingereicht. Da das Budget begrenzt ist und die Förderung endet, sobald die Mittel ausgeschöpft sind, empfiehlt es sich, den Antrag zeitnah nach der Fahrzeugzulassung zu stellen. Erfahrungen aus früheren Förderprogrammen zeigen, dass die Nachfrage gerade in den ersten Monaten hoch sein kann.

Über Trimborn . Partner

Trimborn . Partner ist eine ausgezeichnete Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei mit Standorten in Düsseldorf and Oberhausen. Als erfahrene Steuerberater unterstützen wir Privatpersonen und Familien bei allen steuerlichen Fragen – von der Einkommensteuererklärung bis zur optimalen Nutzung staatlicher Förderungen. Wenn Sie wissen möchten, ob Sie die Einkommensgrenze für die E-Auto-Förderung einhalten oder wie sich der Fahrzeugkauf steuerlich auswirkt, stehen Ihnen unsere Experten für Steuerberatung in Düsseldorf und Oberhausen gerne zur Verfügung.


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