Hochwasserschäden: Kosten von der Steuer absetzen
Die jüngste Unwetterkatastrophe im Juli 2021 hat in Teilen von Deutschland zu sehr starken Schäden geführt. Der entstandene Schaden liegt Schätzungen zufolge in Milliardenhöhe. In der Regel können die Betroffenen von Hochwasserschäden die hohen Reparaturkosten nicht einfach aus eigener Tasche zahlen. Glücklicherweise gibt es unterschiedliche Wege, wie die Kosten gedeckt werden können. Auch ohne eine Versicherung gibt es beispielsweise die Möglichkeit, Kosten steuerlich geltend zu machen. In Anbetracht der letzten Hochwasserschäden haben wir für Sie in diesem Beitrag alle relevanten Informationen zusammengefasst. Die nachfolgenden Angaben lassen sich aber natürlich auf jede Form von Hochwasserschäden übertragen.
Habe ich die richtige Versicherung?
Versicherungen sind dazu da, dass wir für bestimmte Ereignisse finanziell abgesichert sind. Neben den klassischen Versicherungen, die fast jeder hat oder sogar haben muss (z.B. Krankenversicherung) gibt es diverse Versicherungen, die bestimmte Gefahren/Situationen exotischerer Natur absichern. So ist sehr wahrscheinlich, dass Sie eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung haben. Deutlich weniger Menschen haben jedoch eine sogenannte Elementarschadenversicherung, die beispielsweise bei Überschwemmungen und Erdbeben greift. Kommt es nun zu einem unerwarteten Schaden, stellen sich die Betroffenen zunächst die Frage, inwieweit ein bestehender Versicherungsschutz greift. Auch nach der Hochwasserkatastrophe 2021 mussten vielen Menschen leider feststellen, dass eine etwaige Versicherung für den Schaden nicht vorhanden ist. Bei einem nicht versicherten Hochwasserschaden müssen daher Alternativen gefunden werden, die teilweise horrenden Kosten zu stemmen.
Finanzielle Hilfe vom Staat
Bei besonders scherwiegenden Unwetterkatastrophen, wie wir es zuletzt gesehen haben, greift der Staat oft in die Situation ein und unterstützt die betroffenen Menschen mit einem staatlichen Hilfspaket. Mit diesen staatlichen Hilfen ist besonders für die erste Zeit nach der Katastrophe eine gewisse Unterstützung gegeben. Um die gesamten Kosten der folgenden Monate oder Jahre zu decken, ist die staatliche Soforthilfe aber oft nicht ausreichend. Für Reparaturen an Haus und Wohnung sowie dem Ersatz von zerstörten Gütern können Sie möglicherweise über anderen Weg finanziell unterstützt werden: Sofern bestimmte Aspekte beachtet werden, sind Kosten im Rahmen von Hochwasserschäden steuerlich absetzbar.
Reparaturkosten von Vermietern = Werbungskosten
Sofern die vom Hochwasser betroffene Immobilie zur Vermietung genutzt wird, können die Kosten für Reparaturen vergleichsweise einfach abgesetzt werden. Ausgaben für Unwetterschäden können vom Vermieter als Werbungskosten abgesetzt werden. Zu beachten gilt, dass nur Kosten steuerlich geltend gemacht werden dürfen, die nicht zuvor über andere Wege ausgeglichen wurden. Werden die Kosten also von der Versicherung übernommen, ist eine steuerliche Anrechnung ausgeschlossen. Für die meisten Vermieter wird das Absetzen als Werbungskosten der beste Weg sein, um die Aufwendungen geltend zu machen. Alternativ bzw. ggf. zusätzlich ist es auch möglich, Sonderabschreibungen anzugeben. Ob dies sinnvoll ist, sollte im Einzelfall mit einem qualifizierten Steuerberater besprochen werden.
Hochwasserschäden als außergewöhnliche Belastung
Wird die geschädigte Immobilie von Ihnen selbst genutzt oder sind Sie Mieter von einem Haus/Wohnung, können die Kosten nicht als Werbungskosten abgesetzt werden. Dennoch können die entstandenen Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Die Kosten der Schadensbeseitigung werden in diesen Fällen als außergewöhnliche Belastung eingetragen.
Als außergewöhnliche Belastung können Kosten für Bauarbeiten, Reparaturen oder Instandsetzungsmaßnahmen geltend gemacht werden, sofern es sich um existenzielle Bereiche vom Haus oder der Wohnung handelt. Zu nennen sind beispielsweise beschädigte Fenster oder Türen. Die Reparatur einer Terrasse hingegen wären nicht existenziell und daher nicht absetzbar. Ebenso nicht anerkannt werden Schäden an einem Auto. Hier greift im Idealfall jedoch die Vollkaskoversicherung des Fahrzeugs. Ebenfalls als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind Kosten für die Anschaffung von Möbeln, Hausrat oder Kleidung, die vom Unwetter beschädigt wurden und dadurch „nutzlos“ geworden sind.
Auch bei den außergewöhnlichen Belastungen gilt der Grundsatz, dass nur Kosten absetzbar sind, die noch nicht von anderen Stellen beglichen wurden. Zudem muss beachtet werden, dass es beim Absetzen als außergewöhnliche Belastung eine „zumutbare Eigenbelastung“ gibt. Dieser Wert ist individuell und muss überschritten werden, damit die Kosten schlussendlich die Steuerlast vermindern. Da bei einem Hochwasser in der Regel hohe Kosten entstehen, ist davon auszugehen, dass dieser Wert fast immer überschritten wird. Im Zweifelsfall kann ein Steuerberater hier Klarheit schaffen.
Diese Aspekte können eine steuerliche Absetzbarkeit verhindern
In Bezug auf die Absetzbarkeit von Unwetterschäden ist es wichtig, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen. Es darf zunächst kein eigenes Verschulden vorliegen. Dies muss im Zweifelsfall von einem Gutachter geprüft werden. Ein Beispiel wäre das unachtsam geöffnete Kellerfenster. Wie bereits erwähnt, dürfen zudem keine Ansprüche bei der Versicherung vorliegen. Außerdem darf der Schaden nicht über eine „übliche Versicherung“ abgedeckt sein. An dieser Stelle kann es teilweise schwer werden. Haben Sie beispielsweise eine „übliche“ Versicherung nicht abgeschlossen, kann es passieren, dass das Finanzamt die Kosten nicht anerkennt. Im aktuellen Fall wurde diese Regelung jedoch durch die betroffenen Bundesländer gelockert. Ein entsprechender Erlass erlaubt es den betroffenen Personen, die Kosten auch ohne das Vorliegen einer Versicherung als außergewöhnliche Belastung abzusetzen. Bis zu einem Wert von 70.000 Euro gibt es in diesem Fall keine genaueren Prüfungen des Finanzamtes. Wird dieser Betrag überstiegen können die Kosten auf die nächsten Jahre verteilt werden.
Steuerberatung in Düsseldorf und Oberhausen
Wir hoffen, dass dieser Beitrag hilfreich war und Sie einen ersten Überblick zur steuerlichen Situation erhalten haben. Da die Welt der Steuern sehr komplex ist und es im Einzelfall oft spezielle Regelungen gibt, lohnt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren. Besonders, wenn es um hohe Kosten geht, sollten Sie sich professionelle Hilfe suchen. Bei Trimborn . Partner können Sie sich auf unser Team aus Steuerexperten verlassen. Wir kümmern uns um Ihre Anliegen und beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.