Steuerberater erklärt: Das Ende der hohen Steuerzinsen
Für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen, die zu einem verspäteten Zeitpunkt gezahlt werden, müssen Zinsen gezahlt werden. Zinsen zu zahlen ist zunächst nicht ungewöhnlich und in vielen Lebensbereichen normal. Doch während sich die Zinsen am freien Kapitalmarkt bereits seit vielen Jahren auf Tiefstständen bewegen, wurden sie hinsichtlich der verspäteten Steuerzahlung nicht dem Marktniveau angeglichen. Mit einem Wert von 6% pro Jahr liegen die Steuerzinsen deutlich über den üblichen Kapitalmarktzinsen. Es gibt bereits lange Kritik an den hohen Steuerzinsen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gefällt, was Einfluss auf die Steuerzinsen nehmen wird. Nachfolgend haben wir alles zusammengefasst, was Sie diesbezüglich wissen sollten.
Wann werden Steuerzinsen fällig?
Zunächst müssen wir kurz die Grundlagen erläutern. In Bezug auf die Steuer werden Zinsen ab dem 15. Monat nach Ablauf des jeweiligen Steuerjahres fällig. Dies gilt für Steuernachzahlungen, die Sie als Steuerzahler an den Fiskus überweisen müssen, aber auch für Steuererstattungen, die Sie vom Finanzamt erhalten. Für jeden Monat nach dem genannten Zeitraum werden 0,5% fällig. In einem Jahr führt das zu den bereits erwähnten 6%.
So zumindest die Regelung bisher. Dieser vergleichsweise hohe Satz hat sich seit 60 Jahren nicht verändert. In der heutigen Zeit dürfte er für die meisten Menschen als realitätsfern gelten. Es verwundert also nicht, dass es immer wieder Kritik und Diskussionen diesbezüglich gibt. Doch jetzt kommt es diesbezüglich zu einer Anpassung, durch ein aktuelles Urteil vom Bundesverfassungsgericht.
Wie sieht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus?
Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ging eine Klage von zwei Unternehmern voraus. Aufgrund einer Steuernachzahlung hätten die Unternehmer Zinsen in sechsstelliger Höhe zahlen müssen. Im Rahmen dieses Streitfalls hat schlussendlich das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gefällt. Nach dem Urteil ist der Steuerzins von 6% seit mindestens 2014 verfassungswidrig.
Es stellt sich nun die Frage, wie hoch der neue Steuersatz ausfällt bzw. wie genau die neue Regelung aussieht. Dies geht aus dem Urteil nicht hervor. Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich festgestellt, dass die aktuelle Situation verfassungswidrig ist und einer Änderung bedarf. Um weitere Details kümmert sich das Gericht üblicherweise nicht. Allerdings wurde der Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. Juli 2022 eine Neuregelung gesetzlich festzuschreiben. Wie diese schlussendlich aussehen wird, ist momentan noch nicht abzusehen.
Für wen wird die Änderung relevant sein?
Obwohl noch nicht bekannt ist, wie hoch der neue Zinssatz ausfallen wird, können wir einen Blick darauf werfen, für wen dies überhaupt relevant sein wird. Obwohl im Urteil davon gesprochen wird, dass seit 2014 eine Verfassungswidrigkeit vorliegt, werden alle Zahllasten bis einschließlich dem Jahr 2018 weiterhin Bestand haben. Es wird sich für diese Jahre also rückwirkend nichts ändern. Die anstehende Änderung betrifft aber alle, die ab dem Jahr 2019 im Rahmen der Steuer Zinsen gezahlt oder erhalten haben. Positive Nachrichten für all diejenigen, die in diesem Zeitraum Zinsen an das Finanzamt gezahlt haben. Zu beachten ist jedoch auch, dass verzinste Steuererstattungen ebenfalls einer Anpassung unterliegen könnten. Wer bereits weiß, dass er für den beschriebenen Zeitraum Guthaben erstattet bekam, der sollte eine potenzielle Ausgleichszahlung im Hinterkopf haben. Inwieweit die tatsächlich fällig wird, muss die Zukunft zeigen.
Neben diesen rückwirkenden Änderungen wird die neue Regelung natürlich auch für die Zukunft gelten, was die Kosten auf beiden Seiten senken dürfte.
Steuerberatung in Düsseldorf und Oberhausen
Dieser konkrete Fall aus der Welt der Steuern zeigt, dass es wichtig ist, stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben, um nicht von Änderungen überrascht zu werden. Besonders Personen, die mit Zinsrückzahlungen an den Staat rechnen müssen, sollten dies frühzeitig erfahren. Um sich richtig abzusichern, sollten Sie einen qualifizierten Steuerberater an Ihrer Seite wissen. Sind Sie noch auf der Suche nach einem passenden Steuerberater? Mit unseren Kanzleien in Düsseldorf und Oberhausen sind wir der ideale Partner bei allen steuerlichen Fragen. Kontaktieren Sie uns, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.