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Neue Heizungsförderung des BMWK: Antragstellung jetzt für alle möglich

19. Oktober 2024

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat eine neue Heizungsförderung ins Leben gerufen, die den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme unterstützt. Ziel dieser Förderung ist es, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Seit dem 27. August 2024 können nun alle förderberechtigten Gruppen Anträge stellen.

Wer kann die Förderung beantragen?

Die Heizungsförderung richtet sich an verschiedene Zielgruppen. Seit Ende August 2024 können auch Unternehmen, Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) die Förderung bei der KfW beantragen. Dies schließt Maßnahmen wie den Einbau von umweltfreundlichen Heizungen oder den Anschluss an zentrale Wärme- oder Gebäudenetze ein. Bereits seit Februar 2024 waren selbstnutzende Eigentümer förderberechtigt, und seit Mai 2024 konnten auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie WEG für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum Anträge stellen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme. Dazu gehören insbesondere Wärmepumpen und effiziente Biomasse-Heizungen. Die Förderung besteht aus einem Grundzuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Zusätzlich gibt es Boni:

  • Effizienz-Bonus: Für besonders effiziente Wärmepumpen kann ein zusätzlicher Zuschuss von 5 Prozent der Kosten gewährt werden, sodass bis zu 35 Prozent der Gesamtkosten gedeckt sind.
  • Emissionsminderungszuschlag: Für besonders effiziente Biomasse-Heizungen gibt es einen pauschalen Zuschuss von 2.500 Euro.

Spezielle Regelungen für selbstnutzende Eigentümer und Kommunen

Für selbstnutzende Eigentümer von Wohngebäuden gibt es besonders hohe Förderungen. Sie können, abhängig von ihrem Einkommen und der Geschwindigkeit der Umsetzung, bis zu 70 Prozent der Investitionskosten als Zuschuss erhalten.

Für Kommunen gilt eine besondere Regelung: Ab dem 1. September 2024 können sie ihre Projekte im Rahmen einer Übergangsregelung bis voraussichtlich November 2024 bei der KfW anmelden.

Finanzierung der Förderung

Die Mittel für die Heizungsförderung stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds des Bundes. Dieser Fonds wurde eingerichtet, um den Wandel hin zu einer klimafreundlicheren Wirtschaft zu unterstützen und die notwendigen Investitionen in Infrastruktur und Technologien zu ermöglichen.

Steuerrechtliche Aspekte zur Förderung

Bei der Inanspruchnahme einer Heizungsförderung müssen steuerrechtliche Aspekte sorgfältig beachtet werden. Die erhaltenen Fördermittel mindern die absetzbaren Kosten, da nur die nach Abzug der Förderung verbleibenden Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können. Für Vermieter und Unternehmen können diese Restkosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden, während bei selbstgenutztem Wohneigentum die Arbeitskosten für die Installation als Handwerkerleistungen steuerlich berücksichtigt werden können. Es ist zudem wichtig, dass steuerliche Vorteile und staatliche Förderungen nicht doppelt genutzt werden. Eine sorgfältige Dokumentation aller relevanten Unterlagen ist unerlässlich, um die steuerlichen Anforderungen zu erfüllen und mögliche Nachfragen des Finanzamts zu beantworten.

Haben Sie einen Antrag zum Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme gestellt oder sind mit Ihrem Projekt bereits in der Umsetzungsphase? Möchten Sie sich zu diesem Thema beraten lassen, dann profitieren Sie von unserer langjährigen Kompetenz. Mit unseren Kanzleien bieten wir Ihnen in Düsseldorf und Oberhausen direkte Anlaufstellen. Kontaktieren Sie uns, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.