Parteispenden von der Steuer absetzen: Höhere Vorteile ab 2026
Wer eine politische Partei finanziell unterstützt, wird vom Staat steuerlich belohnt – und zwar spürbarer als viele denken. Ab dem Steuerjahr 2026 hat der Gesetzgeber die Fördergrenzen für Parteispenden und Mitgliedsbeiträge deutlich angehoben. Das bedeutet: Wer spendet, kann mehr von der Steuer absetzen als bisher. Grundlage dafür ist das Steueränderungsgesetz 2025.
Direkter Abzug von der Steuerschuld: So funktioniert es
Parteispenden wirken sich nicht wie gewöhnliche Ausgaben über das zu versteuernde Einkommen aus, sondern werden zu einem großen Teil direkt von der Steuerschuld abgezogen. Das ist ein entscheidender Unterschied, denn dieser Abzug wirkt unabhängig davon, wie hoch Ihr persönlicher Steuersatz ist.
Konkret gilt ab 2026: Das Finanzamt zieht 50 Prozent Ihrer Spenden und Mitgliedsbeiträge an anerkannte politische Parteien unmittelbar von Ihrer Einkommensteuer ab – und zwar für Beträge bis zu 3.300 Euro pro Person und Jahr. Die maximale Steuerersparnis durch diesen direkten Abzug beträgt damit 1.650 Euro.
Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die ihre Steuererklärung gemeinsam abgeben, profitieren doppelt: Bei ihnen sind Spenden und Beiträge bis zu 6.600 Euro begünstigt, was einen Abzug von der Steuerschuld in Höhe von bis zu 3.300 Euro ermöglicht.
Zusätzlich absetzbar: Der Sonderausgabenabzug
Über die genannten Beträge hinaus gibt es eine zweite Stufe der steuerlichen Förderung. Weitere 3.300 Euro pro Person können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Diese mindern zwar nicht direkt die Steuerschuld, senken aber das zu versteuernde Einkommen – und damit indirekt die Steuerbelastung. Wie hoch die tatsächliche Ersparnis in dieser zweiten Stufe ausfällt, hängt vom individuellen Steuersatz ab.
In der Summe lassen sich 2026 also bis zu 6.600 Euro pro Person steuerlich berücksichtigen, bei gemeinsam veranlagten Paaren bis zu 13.200 Euro.
Was gilt noch für die Steuererklärung 2025?
Die neuen, höheren Beträge gelten ausdrücklich erst ab dem Steuerjahr 2026. Wer aktuell noch die Steuererklärung für 2025 erstellt, kann Parteispenden und Mitgliedsbeiträge nur im bisherigen Umfang geltend machen. Dort liegt die Grenze für den direkten Steuerabzug bei 1.650 Euro pro Person, was einer maximalen Steuerminderung von 825 Euro entspricht. Auch der ergänzende Sonderausgabenabzug ist für 2025 noch auf 1.650 Euro begrenzt.
Für wen lohnt sich die Neuregelung besonders?
Grundsätzlich profitiert jeder steuerpflichtige Spender von der Anhebung – vom Angestellten bis zum Selbstständigen. Besonders interessant ist die Regelung für Personen, die ohnehin Mitgliedsbeiträge an eine Partei zahlen und diese bislang nicht oder nur teilweise in der Steuererklärung angegeben haben. Prüfen Sie, ob Ihre bisherigen Spenden unterhalb der neuen Fördergrenzen liegen, und nutzen Sie den erweiterten Spielraum gezielt.
Über Trimborn . Partner
Trimborn . Partner ist eine ausgezeichnete Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei mit Standorten in Düsseldorf und Oberhausen. Als erfahrene Steuerberater für den Mittelstand beraten wir Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen in allen steuerlichen Fragen – von der laufenden Buchhaltung bis zur strategischen Steuerplanung. Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Parteispenden oder andere absetzbare Ausgaben optimal in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen, stehen Ihnen unsere Experten für Steuerberatung in Düsseldorf und Oberhausen gerne zur Verfügung.

