Kindergeld ohne Antrag: So soll die automatische Auszahlung funktionieren
Wer Kinder hat, kennt den Ablauf: Nach der Geburt muss das Kindergeld bei der Familienkasse beantragt werden – mit Formularen, Nachweisen und Bearbeitungszeiten. Die Bundesregierung will diesen Prozess grundlegend vereinfachen. Nach einem aktuellen Gesetzentwurf soll das Kindergeld künftig in vielen Fällen automatisch ausgezahlt werden, ohne dass Eltern selbst aktiv werden müssen.
Stufenweise Einführung
Die Umstellung auf ein antragsloses Verfahren ist in zwei Stufen vorgesehen.
In der ersten Stufe soll die automatische Zahlung ab dem zweiten Kind gelten. Der Hintergrund ist naheliegend: Wenn für ein älteres Geschwisterkind bereits Kindergeld festgesetzt wurde, liegen der Familienkasse die wesentlichen Daten der Familie bereits vor – insbesondere die Kontoverbindung und die persönlichen Angaben der Eltern. Diese vorhandenen Informationen sollen künftig weiterverwendet werden, sodass für jedes weitere Kind kein separater Antrag mehr nötig ist.
In der zweiten Stufe wird das Verfahren auch auf erstgeborene Kinder ausgeweitet. Da hier noch keine Daten aus früheren Kindergeldzahlungen vorliegen, soll die fehlende Kontoverbindung über die Identifikationsdatenbank des Bundeszentralamts für Steuern ergänzt werden können.
Wie läuft das automatische Verfahren ab?
Der Auslöser für die automatische Kindergeldzahlung soll die Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer für das neugeborene Kind sein. Sobald diese durch das Bundeszentralamt für Steuern erteilt wird, prüft die Familienkasse automatisiert, ob alle Voraussetzungen für eine Auszahlung erfüllt sind. Entscheidend ist dabei, dass sämtliche relevanten Daten vorliegen, keine Zweifel am Anspruch bestehen und eine gültige Kontoverbindung bekannt ist.
Sind diese Bedingungen erfüllt, erfolgt die Festsetzung und Auszahlung ohne weiteres Zutun der Eltern. Ist eine automatische Bearbeitung nicht möglich – etwa weil Angaben fehlen oder Rückfragen notwendig sind – erhalten die Eltern stattdessen ein Begrüßungsschreiben mit den nächsten Schritten.
Was bedeutet das für Familien?
Für die meisten Eltern dürfte die Neuregelung eine spürbare Erleichterung sein. Gerade in den Wochen nach einer Geburt, in denen ohnehin zahlreiche Behördengänge und organisatorische Aufgaben anfallen, entfällt ein weiterer bürokratischer Schritt. Gleichzeitig soll die automatische Prüfung sicherstellen, dass keine unberechtigten Zahlungen erfolgen.
Wichtig zu wissen: Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Bis zur endgültigen Verabschiedung können sich Details noch ändern. Solange die neuen Regeln nicht in Kraft getreten sind, bleibt der klassische Kindergeldantrag bei der Familienkasse weiterhin erforderlich.
Über Trimborn . Partner
Trimborn . Partner ist eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei mit Standorten in Düsseldorf and Oberhausen. Als erfahrene Steuerberater unterstützen wir Familien, Privatpersonen und Unternehmen bei allen steuerlichen Fragen – von der Einkommensteuererklärung bis zur optimalen Nutzung staatlicher Leistungen wie Kindergeld oder Kinderfreibeträgen. Unsere Experten für Steuerberatung in Düsseldorf und Oberhausen beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Ansprüchen.

