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Anhebung der Ausbildungsvergütung: Neue Mindestvergütungssätze ab 1. August 2023

8. September 2023

Ab dem 1. August 2023 treten neue Mindestvergütungssätze für alle Ausbildungsverhältnisse in Kraft, einschließlich solcher, die vor diesem Datum geschlossen wurden. Diese Änderung wurde durch den Vorstand der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe beschlossen und hat das Ziel, eine angemessene und faire Bezahlung für Auszubildende sicherzustellen.

Die neuen Mindestvergütungssätze im Überblick.

Folgende Vergütungssätze gelten ab dem 1. August 2023 für die verschiedenen Ausbildungsjahre:

  1. Ausbildungsjahr: 1.100,00 €
  2. Ausbildungsjahr: 1.200,00 €
  3. Ausbildungsjahr: 1.300,00 €

Nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dürfen die vorgegebenen Sätze der Ausbildungsvergütung im Einzelfall höchstens um bis zu 20 Prozent unterschritten werden.

Warum ist die Anhebung der Ausbildungsvergütung wichtig?

Motivation und Leistungsbereitschaft

Eine angemessene Bezahlung ist ein entscheidender Faktor, der die Motivation und Leistungsbereitschaft der Auszubildenden beeinflusst. Wenn Auszubildende das Gefühl haben, fair entlohnt zu werden, steigert das ihre Identifikation mit dem Unternehmen und ihre Bereitschaft, sich für den Erfolg einzusetzen.

Bessere Ausbildungsqualität

Eine faire Vergütung ermöglicht es den Auszubildenden, sich voll auf ihre Ausbildung zu konzentrieren, ohne durch finanzielle Sorgen abgelenkt zu werden. Dadurch können sie ihre Lernbereitschaft und -fähigkeit verbessern, was sich positiv auf die Ausbildungsqualität auswirken kann.

Fachkräftesicherung

Unternehmen, die angemessene Ausbildungsvergütungen bieten, erhöhen ihre Chancen, dass Auszubildende dem Unternehmen nach Abschluss der Ausbildung treu bleiben. Die langfristige Bindung qualifizierter Fachkräfte ist entscheidend, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Wettbewerbsfähigkeit

Durch attraktive Ausbildungsbedingungen können Arbeitgeber im Wettbewerb um talentierte Nachwuchskräfte einen Vorteil erlangen. Eine positive Reputation als Arbeitgeber, der die Auszubildenden fair entlohnt und sich um ihre Entwicklung kümmert, kann das Image eines Unternehmens deutlich aufwerten.

Handlungsbedarf für Arbeitgeber

Arbeitgeber sollten die neuen Mindestvergütungssätze rechtzeitig prüfen und sicherstellen, dass ihre Ausbildungsverträge den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Falls Anpassungen notwendig sind, sollten diese zeitnah vorgenommen werden, um mögliche Rechtsverstöße zu vermeiden.

Darüber hinaus bietet die Anhebung der Ausbildungsvergütung eine Gelegenheit, die Ausbildung im Unternehmen insgesamt zu überdenken und zu verbessern. Eine hochwertige Ausbildung, die über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgeht, kann die Attraktivität des Unternehmens als Ausbildungsbetrieb weiter steigern und langfristig von qualifiziertem Nachwuchs profitieren lassen.