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Auskünfte vom Finanzamt erhalten – Was Steuerzahler beachten sollten

5. Februar 2021

Wenn man eine Frage zu steuerlichen Themen hat, wird zunächst an den Steuerberater gedacht. Aber können steuerliche Auskünfte nicht auch vom Finanzamt gemacht werden? Schließlich laufen bei dem für Sie zuständigen Finanzamt alle relevanten Zahlen zusammen. Tatsächlich kann man sich als Steuerzahler auch direkt an das zuständige Finanzamt wenden. Dabei sind allerdings unterschiedliche Aspekte zu beachten und einige Unterscheidungen zu machen. Denn auch das Finanzamt ist bei etwaigen Auskünften an Regeln gebunden. Als Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen kennen wir die wichtigsten Aspekte und haben diese für Sie zusammengefasst.

Welche Auskünfte kann das Finanzamt machen?

Theoretisch kann das Finanzamt Auskünfte über alle steuerlichen Fragen erteilen. Besonders bei speziellen Auskünften im Zusammenhang mit dem jeweiligen Finanzamt oder der eigenen steuerlichen Situation können Auskünfte direkt von der Quelle sehr hilfreich sein. Bei Auskünften vom Finanzamt müssen dabei zwei Kategorien unterschieden werden:

  • Unverbindliche Auskünfte
  • Verbindliche Auskünfte

Nachfolgend werden wir die Unterschiede für Sie darstellen.

Was sind unverbindlichen Auskünfte vom Finanzamt?

Bei einer sogenannten unverbindlichen Auskunft können Sie sich kostenlos mit einer Frage an das zuständige Finanzamt wenden. Zu beachten ist allerdings, dass die Steuerbeamten bei einer unverbindlichen Auskunft nicht verpflichtet sind, auf die Anfrage zu antworten. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass unverbindlichen Auskünfte, wie der Name schon verrät, nicht verbindlich und damit auch nicht rechtlich abgesichert sind. Erhalten Sie also eine falsche Information, gibt es im Streitfall keine Absicherung, dass diese Information richtig war. Eine unverbindliche Auskunft ist daher nur für solche Anliegen geeignet, die keine hohe Wichtigkeit haben oder bei denen die Auswirkungen von Falsch-Informationen überschaubar sind.

Was sind verbindliche Auskünfte vom Finanzamt?

Nun haben wir bereits geklärt, dass eine unverbindliche Auskunft bei besonders wichtigen oder komplexen Fragen nicht genug Sicherheit bietet. Hierzu müssen Sie eine verbindliche Auskunft beantragen. Als Steuerzahler haben Sie einen Anspruch auf diese Form der Auskunft. Der Finanzbeamte ist also verpflichtet zu helfen. Für eine verbindliche Auskunft müssen Sie allerdings eine bestimmte Gebühr zahlen, die sich an dem jeweiligen „Gegenstandswert“ richtet. Der große Vorteil einer verbindlichen Auskunft ist offensichtlich die Tatsache, dass diese verbindlich ist und sich das Finanzamt an die getätigten Aussagen halten muss. Für eine verbindliche Auskunft müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen, der den jeweiligen Sachverhalt und die Frage erläutert.

Auskünfte vom Steuerberater

Auskünfte vom Finanzamt können in speziellen Fällen Vorteile bieten. Für die meisten Fragen zu steuerlichen Themen sind Sie allerdings besser bei einem Steuerberater aufgehoben. Bei Ihrem Steuerberater erhalten Sie die notwendigen Informationen zuverlässig, schnell und ohne zusätzliche Anträge. Je nach Frage und Anliegen können die Kosten zudem deutlich geringer ausfallen.

Sind Sie auf der Suche nach einem passenden Steuerberater? Mit unseren Kanzleien in Düsseldorf und Oberhausen sind wir bei allen steuerlichen Fragen für Sie da. Auf die Angaben unseres qualifizierten Teams können Sie sich stets verlassen. Kontaktieren Sie uns, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.