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Corona Krise: Steuerliche und wirtschaftliche Erleichterungen

14. Mai 2020

Während die gesamte Gesellschaft im Jahr 2020 gegen die Corona Krise ankämpft, sind viele Unternehmen und Steuerzahler von finanziellen Einbußen betroffen. In Folge dessen sorgen sich viele Unternehmer um ihre wirtschaftliche Sicherheit. In einer ausgedehnten Krise, wie wir sie aktuell erleben müssen, werden Unternehmer und Steuerzahler glücklicherweise vom Staat unterstützt. Im Rahmen der Corona Pandemie werden verschiedenste steuerliche und wirtschaftliche Erleichterungen gewährt. In einer schnelllebigen Krise ist es schwer, den Überblick zu behalten. Als Steuerberater aus Düsseldorf und Oberhausen möchten wir daher in diesem Beitrag zusammentragen, welche Erleichterungen bisher wahrgenommen werden können.

Welche steuerlichen Erleichterungen können Steuerzahler nutzen?

Das Coronavirus und besonders die daraus resultierenden Einschränkungen haben dazu geführt, dass viele Geschäfte und Unternehmer mit gravierenden Verlusten konfrontiert sind. Der Staat versucht Unternehmern bestmöglich durch die Krise zu helfen. Hierzu haben die Finanzverwaltungen des Bundes und der Länder verschiedenste steuerliche Erleichterungen bereitgestellt. Die Erleichterungen werden nur Steuerpflichtigen gewährt, die tatsächlich durch die Corona Krise betroffen sind. Nachfolgend werden wir die wichtigsten Erleichterungen erläutern.

  1. Stundung

Für Steuern, wie Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer, können Steuerpflichtige die Stundung beantragen. Dies gilt für alle Steuern, welche bis zum 31.12.2020 fällig werden. Die Stundung wird in der Regel zinslos gewährt. Der Steuerpflichtige muss einen Antrag stellen und die relevanten Verhältnisse darlegen. Anträge, die eine Stundung von Steuern nach dem 31.12.2020 betreffen, müssen besonders begründet werden. Zudem ist es möglich, auch Anträge für die Stundung der Gewerbesteuer zu stellen. Dies sollte allerdings nur bei den zuständigen Gemeinden beantragt werden.

  1. Anpassung von Vorauszahlungen

Auf Antrag können die Einkommen- und Körperschaftsteuer angepasst werden. Vorauszahlungen werden beispielsweise für einen gewissen Zeitraum herabgesetzt. Bei der Gewerbesteuer ist eine solche Anpassung ebenfalls möglich. Hierzu wird durch das Finanzamt der Steuermessbetrag für Vorauszahlungen herabgesetzt. Die jeweilige Gemeinde ist dann an die Änderungen gebunden!

  1. Vollstreckungsaufschub

Finanzämter gewähren einen Vollstreckungsschutz. Auf Antrag werden bis zum 31.12.2020 sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt. Hinzu kommt, dass Säumnisaufschläge im Zeitraum vom 19.03.2020 zum 31.12.2020 erlassen werden.

Hinweis: Die genannten Erleichterungen werden nur gewährt, wenn eine „unmittelbare Betroffenheit“ vorliegt. Dies bedeutet nicht, dass man sich mit dem Virus infiziert haben muss! Vielmehr muss es einen wirtschaftlichen Schaden geben, der durch die aktuelle Krise ausgelöst wurde. Ein solcher Schaden würde bspw. resultieren, wenn Aufträge nicht erfüllt werden können oder keine neuen hereinkommen. Der Schaden muss dabei nicht im Einzelnen bewiesen werden. Es sollte aber nachvollziehbar sein, warum ein Schaden eingetreten ist.

Welche wirtschaftlichen Unterstützungen gibt es in der Corona Krise?

Neben steuerlichen Erleichterungen benötigen viele Unternehmen auch wirtschaftliche Hilfestellungen. Zur Abmilderung der Krise hat der Bundestag daher ein umfangreiches Hilfspaket zusammengestellt. Nachfolgend geben wir einen Überblick über die wirtschaftliche Unterstützung.

  1. Soforthilfe für kleine Unternehmen

Kleine Unternehmen und Startups sind besonders schwer von der Krise betroffen. Es fehlt oft an Risikorücklagen. Schon nach wenigen Tagen müssen viele Unternehmer um ihr Geschäft bangen. Daher gibt es besonders für Selbstständige und Kleinunternehmer wirtschaftliche Hilfsangebote. Die Maßnahmen gelten für alle Wirtschaftsbereiche. Zur Sicherstellung der Liquidität erhalten kleine Unternehmen eine Einmalzahlung für drei Monate.

  • Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigenden erhalten bis zu 9.000€
  • Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten erhalten bis zu 15.000€

Sofern es nicht zu einer Überkompensation kommt, müssen die Einmalzahlungen nicht zurückgezahlt werden! Mit den Einmalzahlungen soll die wirtschaftliche Existenz der Unternehmer gesichert werden. Laufende Betriebskosten, wie Miete oder Pacht, sollen mit der Zahlung gedeckt werden. Anträge für Soforthilfe können bis zum 31.05.2020 bei den zuständigen Behörden der Gemeinde gestellt werden.

Neben der Soforthilfe haben Unternehmer natürlich auch die Möglichkeit von weiteren Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld II oder Kinderzuschlag Gebrauch zu machen. Hierzu sollten Sie sich bei einer zuständigen Behörde weiter informieren.

  1. Weitergehende Liquiditätshilfen für Unternehmen

Die zuvor genannten Soforthilfen sind lediglich eine kurzfristige Hilfe und nicht immer ausreichend. Glücklicherweise gibt es weitere Liquiditätshilfen für Unternehmen. Hierzu wurde ein neues Kreditprogramm erstellt. Das Kfw-Sonderprogramm ist am 23.03.2020 gestartet. Das Sonderprogramm kann von kleinen, mittelständischen und großen Unternehmen genutzt werden. Niedrige Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung sollen eine Erleichterung schaffen. Kredite mit bis zu 10 Mio. Euro können gestellt werden. Anträge für einen Sonderkredit werden bei der normalen Hausbank gestellt.

  1. Änderungen beim Kurzarbeitergeld

Viele Unternehmen haben im Rahmen der Krise Schwierigkeiten bei der Bezahlung von Mitarbeitern. Abhilfe soll das Kurzarbeitergeld (KUG) schaffen. Im Rahmen der Corona Krise wurden verschiedenste Erleichterungen beschlossen, die den Zugang zum Kurzarbeitergeld vereinfachen. Kurzarbeit kann bei der Bundesagentur für Arbeit angemeldet werden. Dies ist postalisch, aber auch online möglich. In diesem Beitrag möchten wir nicht auf sämtliche Änderungen des KUG eingehen. Es ist aber wichtig, dass Unternehmer und Mitarbeiter die Möglichkeiten kennen. Weitere Informationen finden sich auf der Website der Agentur für Arbeit.

Steuerliche Unterstützung während der Corona Krise

Wir wissen, dass viele Unternehmer in der aktuellen Krise von Fragen und Sorgen überwältigt sind. Als Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen möchten wir Steuerpflichtigen daher bei Fragen zu steuerlichen Sachverhalten während und nach der Krise helfen. Unser Team arbeitet hart daran, Unternehmen bestmöglich durch die Krise zu begleiten. Viele Fragen können auch telefonisch oder per E-Mail beantwortet werden.

Wir hoffen, dass Sie und Ihr Unternehmen gut durch diese turbulenten Zeiten kommen. Bleiben Sie gesund und positiv!

Ihr Team von Trimborn . Partner