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Datenschutz beim Finanzamt: Was weiß die Finanzbehörde über Steuerzahler?

2. September 2020

In der heutigen Gesellschaft wird der Datenschutz immer relevanter. Viele Menschen sorgen sich um persönliche Daten und möchten möglichst wenig preisgeben. Auch das Finanzamt verfügt selbstverständlich über eine entsprechende Informationssammlung zu jedem Steuerzahler. Man könnte denken, dass der Staat jeden Steuerpflichtigen durchleuchtet und so viele Informationen, wie möglich speichert, um Steuerbetrug zu verhindern. Aber was weiß der Fiskus tatsächlich alles über den Steuerzahler? In diesem Beitrag möchten wir als Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen erläutern, welche Daten vom Finanzamt tatsächlich gespeichert werden. Ebenso werden wir mit dem Gerücht der totalen Überwachung aufräumen.

Welche Informationen und Daten möchte das Finanzamt haben?

Grundsätzlich benötigen die Finanzbehörden möglichst alle Informationen, die das Einkommen und Vermögen betreffen. Je mehr zuverlässige Informationen und Daten gesammelt werden können, desto einfacher ist es, gegen Steuerhinterziehung vorzugehen. Zu beachten ist dabei, dass die gesammelten Daten nicht nur dem Fiskus helfen. Dadurch, dass viele Informationen über Einkommen und Vermögen automatisch übermittelt werden, muss der Steuerzahler einen geringeren Aufwand betreiben. Wird die Steuererklärung beispielsweise mit dem Programm ELSTER durchgeführt, können die vom Finanzamt bereits gewonnen Informationen automatisch eingetragen werden. Als Steuerzahler müssen Sie lediglich die Angaben prüfen. Das hauptsächliche Interesse der Finanzämter besteht aber natürlich darin, Steuerbetrug zu vermeiden.

Beispiele für wichtige Informationen sind:

  • Höhe des Gehalts
  • Höhe der Kapitalerträge
  • Wie viele Konten hat der Steuerpflichtige?
  • Auskunft über gezahlte Beiträge für Versicherungen
  • Ausgezahlte Dividenden

Wer beliefert das Finanzamt mit Informationen und Daten?

Um an die notwendigen Informationen zu gelangen, benötigt der Fiskus vielfältige Quellen. Eine offensichtliche Informationsquelle sind Sie selbst, in Ihrer Funktion als Steuerzahler. Im Rahmen von Angaben in Formularen und der Steuererklärung liefern Sie viele essenzielle Daten. Natürlich ist das Finanzamt hier darauf angewiesen, nur wahrheitsgemäße Informationen von den Steuerpflichtigen zu erhalten. Um dem entgegenzuwirken, hat der Fiskus ein breites Netz aus Kooperationsstellen. Das Finanzamt wird von folgenden Stellen mit Daten beliefert:

  • Arbeitgeber
  • Bank
  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Lebensversicherer
  • Kommunen
  • Behörden
  • Gemeinden
  • Bundeszentralamt für Steuern
  • Arbeitsagenturen

Die Tatsache, dass der Arbeitgeber über das Einkommen berichtet und die Bank Informationen zum Konto herausgeben muss, sind relativ offensichtlich. Andere der genannten Quellen sind für viele Menschen erstaunlich. So sind Notare beispielsweise verpflichtet, Informationen über Immobilienkäufe zu übermitteln. Kaufwert, Käufer und Verkäufer werden somit aus verlässlicher Quelle ermittelt. Grundsätzlich kann man sagen, dass jede Behörde, Gemeinde oder Institution meldepflichtig ist, wenn steuerrechtlich relevante Daten vorliegen.

Wie werden die Informationen an das Finanzamt übermittelt?

Die Digitalisierung hat vieles einfacher gemacht. Natürlich nutzen auch die Finanzbehörden den schnellen Austausch über das Internet. Grundlegende Daten, wie das Einkommen oder Bankinformationen werden mittlerweile vollständig automatisiert übermittelt. Um den elektronischen Datenabruf bei verschiedensten Quellen zu erleichtern, wird die Steueridentifikationsnummer genutzt. Vielleicht haben Sie sich schon einmal gefragt, warum bei bestimmten Bankgeschäften oder Verträgen mit Krankenkassen nach Ihrer Steuer-ID gefragt wurde. Die Steuernummer wird genutzt, um eben diesen elektronischen Informationsaustausch zu erleichtern.

Informationen, die nicht regelmäßig übermittelt werden (z.B. Hinweise auf Steuerhinterziehung) werden separat an das Finanzamt übermittelt und von dem jeweiligen Fachpersonal bearbeitet.

Wie bereits erwähnt können Sie Informationen ebenfalls auf dem digitalen Weg an den Fiskus übermitteln. Mit der ELSTER Software können Sie dabei sogar von den bereits gewonnen Daten des Finanzamtes profitieren und müssen weniger eintragen. Zu beachten gilt es lediglich, dass der Fiskus keine Haftung für Fehler übernimmt. Es ist daher elementar alle Angaben genau zu prüfen.

Informationsbedarf vs. Datenschutz

Wenn man betrachtet, wie viele Informationen vom Finanzamt gesammelt werden, muss man feststellen, dass dies in anderen Lebensbereichen wohl erheblich mit geltenden Datenschutzstandards kollidieren würde. Natürlich gilt auch für das Finanzamt der Datenschutz.

Es bleibt somit dabei, dass Sie auch als Steuerzahler ein Recht auf den Schutz Ihrer Daten haben. Steuerpflichtige können beispielsweise Auskunft darüber verlangen, welche Daten abgefragt und gespeichert werden. Außerdem haben Sie stets die Möglichkeit, falsche Daten zu melden und zu korrigieren. Weitere Informationen zum Datenschutz und Ihren Rechten erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt. Natürlich kann auch ein qualifizierter Steuerberater weitere Auskünfte geben.

Steuerberatung von Fachkräften in Düsseldorf und Oberhausen

Beim Thema Steuern sollte man nichts dem Zufall überlassen. Daher ist die Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater für die meisten Steuerzahler sinnvoll. Wenn Ihnen das notwendige Fachwissen fehlt oder Sie schlichtweg keine Lust haben, die bürokratische Arbeit zu übernehmen, sind wir der ideale Ansprechpartner. Unser Team aus erfahrenen Steuerfachkräften hilft bei allen steuerlichen Belangen. In einem Beratungsgespräch erläutern wir gerne unsere Leistungen und finden gemeinsam mit Ihnen heraus, was für Ihre individuelle Situation sinnvoll ist. Kontaktieren Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren.