Eheschließung – Steuerliche Auswirkungen erklärt
Die Eheschließung ist etwas sehr Besonderes für viele Paare. In Deutschland hat die Ehe eine hohe gesellschaftliche Bedeutung und es ist damit wenig verwunderlich, dass die Mehrzahl der Deutschen verheiratet ist. Im Jahr 2018 wurden in Deutschland 449.000 Eheschließungen durchgeführt – Tendenz weiter steigend. Mit dem Eingehen einer Ehe gibt es auch aus steuerlicher Sicht einige Auswirkungen und Aspekte, welche von Ihnen beachtet werden sollten. Falls Sie also eine Hochzeit planen ist es ratsam auch die steuerliche Situation zu beachten und zu planen. In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten steuerlichen Auswirkungen einer Eheschließung zusammengefasst, damit Sie gut vorbereitet in die Lebenspartnerschaft gehen können. Als Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen haben wir die Informationen ausführlich aber verständlich zusammengefasst.Steuerliche Grundlagen bei Eheschließungen
Sämtliche steuerliche Regelungen basieren auf dem zivilrechtlichen Eheinstitut. Demnach gelten die steuerlichen Aspekte grundsätzlich nur bei einer standesamtlichen Eheschließung. Alternative Gemeinschaften, wie eheähnliche Gemeinschaften oder Bedarfsgemeinschaften unterliegen also nicht den steuerlichen Sonderregelungen. Auch Paare, welche lediglich kirchlich getraut wurden sind nicht von den Sonderaspekten betroffen. Eingetragene Lebenspartnerschaften sind jedoch steuerlich mit der zivilrechtlichen Ehegemeinschaft gleichgestellt. Wird eine Ehe im Ausland rechtsgültig geschlossen, wird diese im Regelfall auch in Deutschland als solche anerkannt.Hinweis: Steuerlich anerkannt wird nur eine intakte Ehe. Danach muss eine räumliche, persönliche und geistige Gemeinschaft der Ehegatten bestehen.
Falls eine rechtsgültige Ehe geschlossen wurde gibt es verschiedenste steuerliche Bereiche, welche von Veränderungen betroffen sein können. Im Folgenden werden wir die wichtigsten Aspekte erläutern.Die Wahl der Veranlagungsform
Eine wichtige Grundlage für die Besteuerung von Eheleuten ist die Veranlagungsform. Wird eine einzelne Veranlagung der Eheleute nicht beantragt, werden die Eheleute automatisch zusammen veranlagt. Eine solche gemeinsame Veranlagung ist häufig aufgrund des Splitting-Vorteils sinnvoll. Meistens ist die gemeinsame Veranlagung zumindest nicht nachteilig. Der Antrag auf eine Einzelveranlagung ist nur im Einzelfall sinnvoll. Es ist daher sinnvoll im Zweifelsfall mit einem Steuerberater abzuklären, ob sich spezielle Vorteile ergeben. Die meisten Ehepaare sind jedoch mit der standartmäßigen Zusammenveranlagung gut beraten. Die Veranlagungsform kann einmal jährlich gewechselt werden und ist damit keine endgültige Entscheidung.Überblick der Lohnsteuerklassen
Beim Thema Eheschließung und Steuern werden viele Menschen direkt an Lohnsteuerklassen denken. Es geht um die Wahl der optimalen Steuerklasse, damit möglichst gute Vorteile bei der Lohnsteuer erzielt werden können. Tatsächlich ist es jedoch so, dass die Wahl der Lohnsteuerklasse nur einen geringen steuerlichen Einfluss hat. Beeinflusst wird nämlich nur der unterjährige Lohnsteuerabzug. Sobald eine Steuererklärung abgegeben wird erfolgt die endgültige Besteuerung. Dadurch werden mögliche Vor- und Nachteile der Steuerklasse wieder ausgeglichen. Grundsätzlich kann man aber sagen, dass sich bei Partnern mit größeren Einkommensunterschieden eine Kombination aus III/V lohnt. Ist das Einkommen annährend identisch ist die IV/IV Kombination ratsam. Um das beste für die individuelle Situation herauszuholen macht es Sinn einen Steuerberater hinzuzuziehen.Hinweis: Die Wahl der Lohnsteuerklasse kann außersteuerliche Beachtung bekommen. Häufig werden beispielsweise verschiedene Sozialleistungen (z.B. Elterngeld) an den Nettolohn anknüpfen. Die Wahl der Lohnsteuerklasse sollte demnach nicht nur aus steuerlicher Sicht betrachtet werden.
Die Vorteile des Ehegattensplittings
Einer der wichtigsten steuerlichen Aspekte der Eheschließung ist der Splitting-Vorteil. Dieser Vorteil besteht nur für Paare, welche sich für die Zusammenveranlagung entschieden haben. Der Splitting-Vorteil entsteht, wenn das Einkommen der Eheleute, zur Bestimmung der Steuerschuld, zusammengerechnet und anschließend halbiert wird. Auf diese Weise kann ein Steuervorteil zwischen 0€ und maximal 16.000€ entstehen. Die jeweilige Höhe des Vorteils wird beeinflusst durch den Einkommensunterschied der Ehegatten. So können beispielsweise folgende Splitting-Vorteile entstehen: