Sie benötigen unsere Beratung
    Wir rufen Sie gerne zurück!

    Standort: Düsseldorf

    Name*

    Unternehmen*

    Telefon*

    Wann möchten Sie zurückgerufen werden?






      Sie benötigen unsere Beratung
      Wir rufen Sie gerne zurück!

      Standort: Oberhausen

      Name*

      Unternehmen*

      Telefon*

      Wann möchten Sie zurückgerufen werden?







      Büro Düsseldorf
      Kasernenstr. 40, 40213 Düsseldorf
      Zur Karte

      Tel.: 0211 - 9 55 444-0
      Fax: 0211 - 9 55 444-4

      E-Mail: info@finanzensteuern.de

      Rückruf vereinbaren


      Büro Oberhausen Sterkrade
      Holtkampstraße 19-21, 46145 Oberhausen
      Zur Karte

      Tel.: 0208 - 6 90 59-0
      Fax: 0208 - 6 90 59-59

      E-Mail: info@finanzensteuern.de

      Rückruf vereinbaren

      Büro Düsseldorf
      Kasernenstr. 40, 40213 Düsseldorf
      Zur Karte

      Tel.: 0211 - 9 55 444-0
      Fax: 0211 - 9 55 444-4

      E-Mail: info@finanzensteuern.de

      Rückruf vereinbaren


      Büro Oberhausen Sterkrade
      Holtkampstraße 19-21, 46145 Oberhausen
      Zur Karte

      Tel.: 0208 - 6 90 59-0
      Fax: 0208 - 6 90 59-59

      E-Mail: info@finanzensteuern.de

      Rückruf vereinbaren

      • News
      • Eidesstattliche Versicherung war gestern

      Eidesstattliche Versicherung war gestern

      DAS GESETZ ZUR SACHAUFKLÄRUNG IN DER ZWANGSVOLLSTRECKUNG TRAT IN KRAFT

      Die Neuregelungen zum Jahresanfang sollen es Gläubigern zukünftig erleichtern, schneller und einfacher Informationen über ihre Schuldner zu erhalten.

      VERMÖGENSAUSKUNFT

      Zur Vermeidung eines kostenpflichtigen und eventuell vergeblichen Vollstreckungsauftrags gegen einen vermögenslosen Schuldner kann man nun vorab eine Vermögensauskunft einholen lassen. So heißt nun die Offenbarung der Vermögensverhältnisse, die früher eidesstattliche Versicherung und vor 1970 Offenbarungseid hieß. An Eides statt müssen die Angaben wie bisher gemacht werden. Ebenfalls muss die Anforderung wie vorher zwingend durch einen Gerichtsvollzieher erfolgen. Nur hat man jetzt die Möglichkeit, anhand dieser Information zu entscheiden, ob und in welchem Umfang die Einleitung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen sinnvoll ist. Es bleibt aber dabei, dass der Schuldner über die ihm gehörenden Vermögensgegenstände Auskunft erteilen muss. Aber auch darüber, ob und in welchem Umfang er in den letzten zwei Jahren Gegenstände an ihm nahestehende Personen veräußert hat. Das Vermögensverzeichnis soll künftig landesweit bei einem zentralen Vollstreckungsgericht in elektronischer Form zwei Jahre zum Abruf bereitliegen. Als Gläubiger kann man zwar nicht direkt auf die Angaben zugreifen, aber dort eine Abschrift anfordern.

      Die Ermittlung der Schuldneranschrift

      Bisher musste der Gläubiger sich mühsam selbst auf die Suche nach dem Verbleib eines Schuldners machen. Jetzt darf der Gerichtsvollzieher auf Antrag des Gläubigers bei der Meldebehörde, bei den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung, beim Kraftfahrt-Bundesamt oder beim Ausländerzentralregister nachfragen.

      Newsletter

      Abonnieren Sie den Newsletter von Trimborn . Partner und seien Sie immer bestens über aktuelle Infos aus unseren Tätigkeitsschwerpunkten als Steuerberater in Oberhausen und Düsseldorf informiert.

      Trimborn . Partner Steuerberater in Partnerschaft mbB hat 5 von 5 bei 17 Bewertungen auf Google.com