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Kassenbonpflicht – Die Hintergründe erklärt

4. Juni 2020

Seit Beginn des Jahres 2020 ist der Kassenbon durch ein neues Steuergesetz zur Pflicht geworden. Zunächst könnte man denken, dass ein Gesetz zu einem kleinen Zettel von niemandem als besonders relevant wahrgenommen wird. Als die neue Regelung geplant wurde, hatte vermutlich auch noch niemand gedacht, dass es bei den Menschen in Deutschland zu einer solchen Reaktion kommen würde. Monatelang wurde über die neue „Kassenbonpflicht“ diskutiert. Ein einfaches Mittel gegen Steuerbetrug oder unnötige Umweltverschmutzung? Klar ist, dass der verpflichtende Kassenbon Vor- und Nachteile mit sich bringt. Als Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen möchten wir in diesem Beitrag aufklären und möglichst objektiv auf die Vorteile und Probleme der Kassenbonpflicht eingehen.

Ausgangslage – Kassenbeleg war bisher schlecht geregelt

Zunächst muss die Grundlage verstanden werden. Die Tatsache, dass man an der Kasse vom Geschäft einen Kassenbeleg bekommt, ist zunächst nichts Ungewöhnliches. Teilweise wird man an der Supermarktkasse gefragt, ob man den Bon haben möchte oder nicht. Allgemein gab es aber bisher keine Regelung, die besagt, dass ein Kassenbon ausgestellt werden muss. In vielen Branchen, wie Restaurants, Apotheken bis hin zur Bäckerei, wurden daher oft gar keine Kaufbelege ausgestellt. Warum sollte man auch einen Beleg für ein Brötchen im Wert von 80 Cent haben wollen? Diese Ausgangslage war für uns in Deutschland bis dato ganz normal. Die damit verbundenen Probleme sieht man jedoch zunächst nicht. Besonders die Finanzbehörden stehen vor einem Dilemma.

Warum eine Kassenbonpflicht?

Wie zuvor dargestellt, war der Kassenbon bisher nicht allzu umfassend geregelt. Mit dem neuen Gesetz muss der Kaufbeleg zwingend ausgestellt werden. Aber warum? Der Kernaspekt bezieht sich auf den Steuerbetrug. Die nachfolgenden Punkte sind in vielen Branchen relevant. Beim Verkauf von Brötchen oder anderen alltäglichen Gütern wurde von manchen schwarzen Scharfen in der Branche in der Vergangenheit getrickst. So wurden vereinzelt in Restaurants nur Zwischenrechnungen erstellt – die sich dann in der Kasse problemlos wieder ausbuchen ließen, vereinzelt wurde in Geschäften gar kein Erlös in der Kasse erfasst. Im Ergebnis werden diese Einnahmen nicht aufgezeichnet. Damit können die Einkünfte auch in der Steuererklärung nicht auftauchen. Von den Gewinnen und den daraus eigentlich resultierenden Steuern sieht der Fiskus in derartigen Betrugsfällen also nichts.

Man könnte jetzt behaupten, dass der Staat ohnehin schon genug Steuereinnahmen hat und die kleinen Centbeträge wohl kaum einen relevanten Unterschied machen. Dazu muss man sich jedoch vergegenwärtigen, dass „Kleinvieh bekanntlich auch Mist macht“. Der Steuerbetrug aufgrund von fehlenden Kassenbons war in der Vergangenheit leider kein Einzelfall. Nach Schätzungen sollen dem Staat auf diesem Weg pro Jahr 10 Milliarden Euro an Einnahmen verloren gegangen sein.

Wie kann die Kassenbonpflicht gegen Steuerbetrug vorgehen?

Mit der neuen Kassenbonpflicht soll der Steuerbetrug durch nicht registrierte Einnahmen deutlich zurückgehen. Realisiert wird dies mit gesetzlich vorgeschriebenen Kassen, die alle Einträge über mehrere Jahre speichern. Zudem besteht die Pflicht, einen Bon (oder ein elektronisches Äquivalent) auszugeben. Ob man den Kassenbon als Käufer auch annimmt, ist zunächst egal. Es geht darum, dass die Einnahme in der Kasse gespeichert wird. Ein Steuerbetrug wird somit deutlich erschwert.

Ein Blick auf andere Länder mit Kassenbonpflicht

In Deutschland gab es bereits vor Einführung der neuen Pflicht viel Kritik. Wie wir gleich betrachten wollen, gibt es hier teilweise auch gute Grund zur Kritik. Auf den ersten Blick scheint es, als wäre die deutsche Bürokratie erneut etwas übertrieben und „zu“ genau. Tatsächlich ist die Bonpflicht aber keine neue Idee. In anderen Ländern gibt es ähnliche und teilweise sogar deutlich härtere Regeln zur Kassenbonpflicht. In Italien aber auch in Österreich und Frankreich gibt es die Pflicht schon länger. Als Extrembeispiel gelten die Italiener. Dort kontrolliert die Finanzpolizei die Einhaltung der Regelungen. Italien geht soweit, dass der Kunde den Kassenbon sogar mitnehmen muss. Es kann passieren, dass dieser Beleg auf Nachfrage der Behörden in der Nähe noch vorgezeigt werden muss.

Warum gibt es Kritik an der Kassenbonpflicht?

Bisher haben wir nur davon berichtet, dass die neue Regelung Steuerbetrug verhindert. Das ein so kleiner Zettel dafür sorgen kann, dass Betrug in Zukunft unterbunden wird, ist grundsätzlich sehr erstrebenswert. Dennoch gibt schwerwiegende Kritikpunkte. Besonders Umweltschutz und Ressourcenverbrauch sind Streitthemen. Es ist wichtig differenziert an die Thematik heranzugehen. Grundsätzlich muss man wissen, dass der kleine Kassenbon in zahlreichen Fällen aus sogenanntem Thermopapier hergestellt wird. Thermopapier kann teilweise giftige Stoffe enthalten. Zudem ist das „Papier“ aufgrund der speziellen Thermobeschichtung nicht recyclebar. Ein Kassenbon gehört damit in den Restmüll und ist somit mit einer großen Verschwendung von Ressourcen verbunden. Viele Umweltschützer sind schon früh aufmerksam geworden, und haben mit Protest reagiert. Aber auch weniger umweltbewusste Bürger beschwerten sich über die „unnötige“ Umweltbelastung. Für ein 80 Cent Brötchen ist der schädliche Zettel wohl in den Köpfen der meisten Menschen einfach unnötig.

Nach ersten Berechnungen wird die Kassenbonpflicht bis zu 5,7 Millionen Kilogramm Papier zusätzlich pro Jahr produzieren. Alle zusätzlichen Kassenzettel könnten damit aneinander gereiht 2,2 Millionen Kilometer lang sein, was 55-mal um den Äquator reichen würde. Oder mehr als dreimal bis zum Mond und zurück. Bei diesen Zahlen könnte man schnell am Gleichgewicht von Kosten und Nutzen zweifeln.

Es gilt aber zu beachten, dass das neue Gesetz nicht aufführt, in welcher Form der Kaufbeleg ausgehändigt werden muss. Hier gibt es durchaus Alternativen zum klassischen Kassenbon. Es gibt beispielsweise gute digitale Alternativen. Den Kaufbeleg kann der Käufer theoretisch auch per NFC (Nahfunk für Smartphones), Kundenkonto oder E-Mail erhalten. Die Umsetzung dieser Alternativen in der Praxis ist jedoch noch problematisch. Außerdem ist zu bedenken, dass alle bargeldlosen Transaktionen ohnehin automatisch registriert werden. Ein Bon wäre in diesem Fällen also eigentlich nicht notwendig. Dazu zählen die EC-Karte, Kreditkarte oder die Bezahlung mit dem Smartphone. Mit einer gewissen Umstellung könnten große Papierberge also auch mit der Kassenbonpflicht vermieden werden.

Start der Kassenbonpflicht

Das Gesetz zur Kassenbonpflicht ist seit dem 1. Januar 2020 gültig. Das Gesetz wurde erst sehr spät in seiner vollendeten Form vorgestellt. Deshalb musste der Staat bis Ende September 2020 auch noch Kassen erlauben, die noch nicht dem nötigen Standard entsprechen. Kontrollen soll es bis zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht geben. Demnach wird die Kassenbonpflicht erst gegen Ende des Jahres im vollen Umfang bemerkbar sein. Bis dahin gibt es hoffentlich auch gut funktionierende Lösungen für die genannten Probleme.

Fragen zu Steuerthemen – beantwortet vom Experten in Düsseldorf und Oberhausen

Als Steuerberater sind wir in Düsseldorf und Oberhausen der erste Ansprechpartner bei steuerlichen Fragen. Auch bei Fragen zur Kassenbonpflicht beraten wir Unternehmen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin in der Düsseldorfer oder Oberhausener Kanzlei. Unser Team aus erfahrenen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern hilft Ihnen bei jeglichen steuerlichen Belangen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Jetzt kontaktieren.