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Kind wird volljährig – Auswirkungen auf Kindergeld und Kinderfreibetrag

28. Januar 2021

Für Eltern haben Kinder unterschiedliche finanzielle Auswirkungen. Im Fokus steht dabei das Kindergeld, aber auch steuerliche Veränderungen, wie der Kinderfreibetrag. Bei Kindern und Jugendlichen ist für die meisten Eltern offensichtlich, dass die Begünstigungen gezahlt werden bzw. Anspruch auf steuerliche Vergünstigungen besteht. Wenn das Kind aber die Volljährigkeit erreicht, kommt häufig die Frage auf, welche Auswirkungen das auf Kindergeld und Freibeträge hat. Häufig ist im Rahmen der Volljährigkeit auch ein Wechsel in Ausbildung oder Studium bzw. die Berufstätigkeit relevant. In diesem Beitrag haben wir alle wichtigen Aspekte für Sie zusammengefasst. Als Steuerberater kennen wir die klassischen Fragen von Steuerzahlern in dieser Situation.

Grundlage: Welchen Effekt hat die Volljährigkeit?

Zunächst ist wichtig zu wissen, dass vor der Volljährigkeit immer Anspruch auf Kindergeld und die steuerlichen Freibeträge besteht. Mit der Volljährigkeit müssen wir das „immer“ aus der vorherigen Aussage streichen. Nachdem ein Kind das 18. Lebensjahr erreicht hat, besteht der Anspruch auf die Leistungen in den meisten Fällen weiterhin. Es muss allerdings individuell geprüft werden, ob die notwendigen Rahmenbedingungen erfüllt werden.

Damit für ein volljähriges Kind weiterhin die Ansprüche auf Kindergeld und steuerliche Vorteile bestehen, muss es sich in einem Ausbildungsverhältnis oder Studium befinden. Zudem muss beachtet werden, dass der Anspruch nur bis zum 25. Lebensjahr besteht. Damit die Voraussetzungen erfüllt werden, muss ein klassisches Ausbildungsverhältnis bestehen oder eine Immatrikulationsbescheinigung für Studierende vorliegen. Die nachfolgenden Tätigkeiten führen ebenfalls zum Anspruch auf Kindergeld und steuerliche Freibeträge:

  • Freiwilliges soziales- oder ökologisches Jahr
  • Bundesfreiwilligendienst
  • Europäischer/ Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst
  • Freiwilligendienst aller Generationen
  • Internationaler Jugendfreiwilligendienst
  • Anderer Dienst im Ausland

Ein Problem, welches viele Eltern haben, ist dass die Kinder nach der Schule nicht sofort mit einer der genannten Tätigkeiten weitermachen können. Es kommt immer wieder zu Übergangszeiten zwischen dem Schulabschluss und der weiteren Ausbildung oder Tätigkeit. Kindergeld und steuerliche Freibeträge werden weiterhin gezahlt, solange die Übergangszeit nicht länger als 4 Monate andauert.

Was passiert nach einer abgeschlossenen Ausbildung?

Nun gehen wir einen Schritt weiter und beschäftigen uns mit der Frage, was passiert, wenn das Kind die Ausbildung oder das Studium abgeschlossen hat. Häufig ist das 25. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Abschlusses noch nicht überschritten. Zunächst muss man sagen, dass der Anspruch auf Kindergeld und auch weitere steuerliche Vorteile erlischt, sobald das Kind nach der abgeschlossenen Ausbildung in eine berufliche Tätigkeit übergeht. Dabei ist es egal, ob das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten wurde. Es gibt allerdings Situationen, die es ermöglichen, weiterhin Kindergeld und steuerliche Vorteile zu erhalten. Folgende Punkte müssen hierzu erfüllt sein:

  • Lebensjahr nicht überschritten
  • Keine Erwerbstätigkeit nach der abgeschlossenen Ausbildung
  • Kind macht eine weitere Ausbildung, Bachelor oder Master Studium oder einen Freiwilligendienst

Der Begriff der Erwerbstätigkeit muss in diesem Zusammenhang erläutert werden. Das Finanzamt sieht in diesem Fall erst eine Erwerbstätigkeit, wenn mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet wird. Ein Ausbildungsgehalt wird in dieser Rechnung natürlich nicht beachtet. Es geht lediglich um ein vertraglich vereinbartes Arbeitsverhältnis. Ein 450 Euro Job oder die Tätigkeit als Werkstudent sind daher ohne Probleme möglich.

Was passiert, wenn das 25. Lebensjahr überschritten wird?

Wie wir bereits erwähnt haben, gilt, dass nach dem 25. Lebensjahr kein Anspruch auf die klassischen Vorteile und Zahlungen besteht. Ausgaben für den Unterhalt oder die Ausbildung des Kindes können dennoch in der Steuererklärung als außergewöhnliche Kosten eingetragen werden. Auf diesem Weg können Sie zumindest einen gewissen Betrag über die Steuererklärung zurückholen. Zu beachten ist allerdings, dass es unterschiedliche Faktoren und Grenzen für das Absetzen dieser Kosten gibt. Zudem muss die sogenannte zumutbare Eigenbelastung berücksichtigt werden. Erst nachdem ein gewisser Betrag überschritten wurde, werden die Ausgaben tatsächlich steuermindernd beachtet. Da diese Thematik mit vielen individuellen Faktoren verbunden ist, möchten wir an dieser Stelle nicht tiefer in die Thematik eintauchen. Stattdessen empfehlen wir Ihnen, einen Beratungstermin bei einem qualifizierten Steuerberater zu vereinbaren.

Sonderregelung für Kinder mit Behinderung

Für Kinder, die vor dem 25. Lebensjahr durch eine Behinderung dauerhaft beeinträchtigt sind und sich aufgrund der Behinderung nicht selbst versorgen können, gibt es eine Sonderregelung. Eltern, die ihr behindertes Kind versorgen müssen haben unbegrenzt Anspruch auf Kindergeld. Auch die Grenze des 25. Lebensjahres ist dabei irrelevant. Hinzu kommen unterschiedliche Freibeträge und Pauschbeträge, die in der Steuererklärung genutzt werden können.

Was ist der Ausbildungsfreibetrag?

Für Eltern, die ein volljähriges Kind haben, welches eine Ausbildung oder ein Studium absolviert, aber nicht mehr Zuhause lebt, gibt es einen weiteren Freibetrag. Der Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung beträgt jährlich 924 Euro. Dieser Freibetrag ist unabhängig von anderen Freibeträgen und Zahlungen. Eine wichtige Voraussetzung ist allerdings, dass der Anspruch auf Kindergeld besteht. Bei geschiedenen Eltern kann der Freibetrag geteilt werden. Für weitere Informationen zum Ausbildungsfreibetrag empfehlen wir ein Beratungsgespräch bei einem qualifizierten Steuerberater.

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