Kleinunternehmer: Alles was Sie wissen müssen
Wenn es um das Thema Existenzgründung geht werden Sie vermutlich über den Begriff Kleinunternehmer stoßen. Als Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen möchten wir Ihnen gerne dabei helfen die (auch steuerlich bedeutsame) Abgrenzung dieser Form des Unternehmertums zu verstehen. Im konkreten Falle des Kleinunternehmers kommt es schnell zu Verwechslungen mit dem Begriff Kleingewerbe. Daher möchten wir zunächst kurz erklären wo der Unterschied zwischen den beiden Begrifflichkeiten liegt, um darauf aufbauend einen Überblick zum Kleinunternehmer zu geben. Wenn Sie Existenzgründer sind oder mit dem Gedanken spielen zu gründen, sollten Ihnen diese grundlegenden Unterschiede in jedem Fall schon mal zu Ohren gekommen sein.
Kleinunternehmer vs. Kleingewerbe
Kleinunternehmer und Kleingewerbe. Das klingt ähnlich, weist aber einige elementare Unterschiede auf. Um es deutlich zu sagen: diese beiden Begriffe haben nichts miteinander zu tun. Die Regelungen für Kleinunternehmer sind im Umsatzsteuergesetz verankert, die Gesetzte für Kleingewerbe jedoch im Handelsgesetzbuch. Die Regelungen des Kleinunternehmers beeinflussen die Umsatzsteuer. Die Begrifflichkeit Kleingewerbe definiert in erster Linie den Umgang mit Buchhaltungspflichten und Umfang eines Unternehmens. Die beiden Themen haben also nur einen ähnlichen Namen und sollten niemals verwechselt werden. Wenn Sie sich im Rahmen Ihrer Gründung in solchen Fragen noch unsicher sind sprechen Sie gerne unsere Steuerberater in Düsseldorf an. Da Sie nun den Unterschied kennen, können wir uns genauer auf den Status als Kleinunternehmers konzentrieren.
Wer gilt als Kleinunternehmer?
Zunächst muss die wichtigste Frage geklärt werden. Wer ist unter welchen Umständen Kleinunternehmer? Kleinunternehmer können sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler sein. Wer den Status Kleinunternehmer nutzen kann, wird im Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt. Unter § 19 findet sich die „Besteuerung für Kleinunternehmer“. Als Steuerberater in Düsseldorf stellen wir immer wieder fest, wie wichtig es für unsere Mandanten ist, diese Feinheiten zu kennen.
Beim Kleinunternehmer dreht sich also offensichtlich alles um die Umsatzsteuer. Von der Erhebung selbiger darf man sich als Kleinunternehmer befreien lassen und muss so keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. So kommt es dazu, dass Sie auf manchen Rechnungen, die Sie eben von Kleinunternehmern erhalten, keine ausgewiesene Umsatzsteuer finden. Stattdessen wird auf dem Schriftstück vermerkt, dass der Rechnungssteller gemäß Kleinunternehmerregelung auf die Erhebung dieser Steuer verzichtet. Somit können Sie als Rechnungsempfänger allerdings auch im Rahmen Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung keinen Betrag für diese Rechnung geltend machen. Unter die Kleinunternehmerregelung fällt ein Unternehmer, wenn der Umsatz inkl. Umsatzsteuer im vorangegangenen Geschäftsjahr nicht über 17.500 Euro lag und der Umsatz im aktuellen Geschäftsjahr nicht die Schwelle von 60.000 Euro übersteigen wird. Wenn Sie nun also frisch gegründet haben, weisen Sie natürlich keinen Umsatz des Vorjahres aus. Daher gilt in diesem Fall die Grenze von 17.500 Euro für den ersten Jahresumsatz, wobei zu beachten ist, dass wenn ein Steuerpflichtiger seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit erst im Laufe des Jahrs aufgenommen hat, er nur dann als Kleinunternehmer gilt, wenn sein Umsatz umgerechnet auf einen Gesamtjahresumsatz voraussichtlich nicht mehr als 17.500 EUR ausmacht
Für viele Gründer wird daher die Kleinunternehmerregelung kaum die richtige Lösung sein, da diese Grenze schnell überschritten wird. Wenn Sie sich dagegen zunächst nebenberuflich selbstständig machen, bietet sich hier eine interessante Option.
Die Anmeldung beim Finanzamt als Kleinunternehmer
Wenn Sie nun als Existenzgründer zum Kleinunternehmer werden möchten, müssen Sie dies dem Finanzamt mitteilen. Vom Finanzamt erhalten Sie im Zusammenhang mit der Gründung einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit einer Vielzahl von Seiten. Dort müssen Sie zahlreiche Angaben zu Ihrem Unternehmen machen. Zudem müssen Sie sogenannte Planzahlen angeben. Damit sind die Umsätze gemeint, mit denen Sie in Zukunft rechnen. Am Schluss müssen Sie per Kreuz entscheiden, ob Sie Kleinunternehmer sein möchten. Voraussetzung dafür bleibt natürlich, dass die Umsatzgrenzen eingehalten werden.
Der Umfang dieser Anmeldung ist vergleichsweise komplex. Daher kann es Sinn machen, die Seiten mit einem Steuerberater zusammen auszufüllen. Als Ihr Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen helfen wir Ihnen gerne bei diesem Anliegen und vermeiden häufig gemachte Fehler.
Rechtsform für Kleinunternehmer
Der Status als Kleinunternehmer hat keinen Einfluss auf die Auswahl der Rechtsform. Dies bedeutet, dass Sie jede Rechtsform wählen können, wenn Sie Kleinunternehmer sein möchten. Welche Rechtsform für Sie passend ist, können wir als Ihr Steuerberater in Düsseldorf mit Ihnen zusammen erarbeiten.
Vor- und Nachteile für Kleinunternehmer
Wie Sie bereits wissen hat der Status als Kleinunternehmer großen Einfluss auf die Umsatzsteuer. Somit können Sie Ihre Produkte günstiger anbieten als die Konkurrenz, weil die Umsatzsteuer bekanntlich wegfällt.
Weil Sie als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer zahlen müssen fällt auch die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung weg. Dies wird Ihnen die Buchführung zum Start vereinfachen. Trotzdem bleiben viele komplexe Aspekte, die Sie mit uns als Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen besprechen sollten.
Wenn Sie als Unternehmer Geschäftsausstattung anschaffen, bekommen Sie im Normalfall die gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück. Dies gilt für Kleinunternehmen nicht, sofern Sie sich von der Umsatzsteuer befreien lassen! Somit werden für Sie als Kleinunternehmer solche Investitionen deutlich teurer. Sprechen Sie unsere Experten an und klären Sie ab, welche Variante sich für Sie mehr lohnt.
Umsatzgrenze überschritten: Was nun?
Als Kleinunternehmer stellen Sie sich vermutlich schnell die Frage was denn passiert, wenn die Umsatzgrenzen überschritten werden? Problematisch ist es besonders wenn Sie keinen guten Überblick über Ihre Umsätze haben. Gehen wir bspw. davon aus, dass Sie denken, dass Ihr Umsatz des letzten Jahres bei 15.000 Euro lag. Sie haben aber keine kontinuierliche Buchhaltung gemacht und erst im Zuge der Steuererklärung später im Jahr kommt heraus, dass Ihr Umsatz bei 25.000 Euro lag. Nun stoßen Sie auf ein Problem: Sie waren „unrechtmäßig“ Kleinunternehmer für einige Monate. Die Folge: Sie verlieren rückwirkend den Status als Kleinunternehmer. Das Finanzamt holt sich also die gesamten Steuern von Ihnen zurück. Dies zahlen Sie dann aus eigener Tasche. Je nach Höhe der Abweichung wird die Summe schnell zum Existenzrisiko.
Damit Ihnen eine solche Situation erspart bleibt, sind wir als Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen für Sie da. Besonders Existenzgründer mit wenig Erfahrung sollten sich Hilfe von einem Steuerberater holen. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema oder der Existenzgründung im Allgemeinen haben kontaktieren Sie uns gerne!