Kosten für Kinderbetreuung – Was kann man steuerlich absetzen?
Familie und Beruf zu organisieren kann kompliziert sein. Sind beide Elternteile berufstätig, wird häufig eine Kinderbetreuung notwendig. Mit etwas Glück gibt es Großeltern oder Bekannte, die für die Betreuung einspringen können. In den meisten Fällen wird jedoch eine entgeltliche Betreuung genutzt. Die Kosten für Babysitter, Tagesmutter oder Kindergarten können dabei beachtlich hoch sein. Als Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen werden wir oft von Eltern gefragt, ob solche Kosten steuerlich berücksichtigt werden können. In diesem Beitrag möchten wir die Frage endgültig beantworten und erläutern, was Sie bei Kinderbetreuungskosten beachten sollten.
Welche Kosten für Kinderbetreuung können abgesetzt werden?
Zunächst können wir sagen: Ja, Aufwendungen für die Kinderbetreuung können steuerlich abgesetzt werden. Es ist egal ob Ihr Kind in einer Betreuungseinrichtung (Kindertagesstätte/-garten) angemeldet ist oder zu einer Tagesmutter geht. Diese Kosten sind in jedem Fall absetzbar. Betreuungskosten sind auch absetzbar, wenn eine Betreuungsperson zu Ihnen nach Hause kommt. Man kann also sagen, dass jede Form der Kinderbetreuung absetzbar ist. Zu beachten ist aber, dass nur die Kosten für die betreuende Dienstleistung selbst abziehbar sind. Sachleistungen, wie z.B. Essen für das Kind während der Betreuung, sind nicht steuerlich zu beachten.
Ebenfalls nicht steuerlich abziehbar sind folgende Kosten:
- Unterricht (z. B. Schulgeld, Nachhilfe- oder Fremdsprachenunterricht)
- Vermittlung besonderer Fähigkeiten (z. B. Musikunterricht, Computerkurs)
- Sportliche- und andere Freizeitbeschäftigungen (z. B. Sportverein, Reit- oder Tanzunterricht)
Sachleistungen, welche an die Betreuungsperson geleistet werden, sind steuerlich abziehbar. Ein solcher Fall wäre beispielsweise, wenn Sie dem Babysitter etwas zu Essen bereitstellen. Falls die Betreuungsperson zu Ihnen nach Hause kommt sind die Fahrtkosten absetzbar, sofern eine entsprechende Abrechnung vorliegt. Bringen Sie Ihr Kind selbstständig zur Einrichtung, sind die Fahrtkosten nicht zu berücksichtigen.
Achtung! Barzahlungen sind nicht steuerlich absetzbar. Nur eine Überweisung ist als Nachweis beim Finanzamt ausreichend. Zusätzlich benötigen Sie eine Rechnung über die jeweilige Leistung.
Neben den grundlegenden Aspekten gibt es im Einzelfall Besonderheiten. Es ist daher im Zweifelsfall ratsam einen Steuerberater zu konsultieren, um Fehler bei der Steuererklärung zu vermeiden. Unsere Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen helfen Ihnen gerne weiter.
Altersgrenze für die Erstattung von Betreuungskosten
Die steuerliche Begünstigung gilt nur für leibliche Kinder bzw. Adoptiv- oder Pflegekinder unter 14 Jahren. Ausnahmeregelungen gelten für behinderte Kinder, welche außerstande sind sich selbst zu unterhalten. Es ist außerdem zu beachten, dass die Kosten nur gefördert werden, wenn das Kind zu Ihrem Haushalt gehört und dort gemeldet ist.
Höchstbetrag für Betreuungskosten
Steuerlich begünstigt sind die Betreuungskosten nur bis zu einem Höchstbetrag. Aufwendungen können allgemein nur in Höhe von zwei Dritteln angesetzt werden. Für diese zwei Drittel gilt der Jahreshöchstbetrag von 4.000€ pro Kind und Jahr.
Wie werden die Aufwendungen steuerlich berücksichtigt?
Die Kosten für Betreuung eines Kindes müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Der Abzug erfolgt als Sonderausgabe. Eine Berücksichtigung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ist demnach nicht möglich.
Sind Betreuungskosten mit weiteren steuerlichen Vergünstigungen vereinbar?
Oft werden wir gefragt, ob die Begünstigungen durch Kinderbetreuungskosten mit anderen Vergünstigungen für das Kind vereinbar sind. Die Antwort: Ja, die Aufwendungen für Betreuung können Sie problemlos neben anderen steuerlichen Vorteilen angeben. Kindergeld, Ausbildungsfreibetrag oder Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sind also nicht gefährdet.
Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen
Die Kosten für Kinderbetreuung sind steuerlich vergleichsweise einfach definiert und damit leicht zu verstehen. Es kommt nur selten zu Besonderheiten und Ausnahmen. Dennoch kann es sinnvoll sein einen qualifizierten Steuerberater für die Steuererklärung zu engagieren. Auch die Aufwendungen für Betreuung sind dann gut abgedeckt. Haben Sie noch Fragen zum Thema oder benötigen Hilfe bei der Steuererklärung? Als Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen helfen wir Ihnen gerne. Unser Team hat langjährige Erfahrung und wird Ihnen individuell weiterhelfen. Für einen Beratungstermin einfach kontaktieren.