Sie benötigen unsere Beratung
    Wir rufen Sie gerne zurück!

    Standort: Düsseldorf

    Name*

    Unternehmen*

    Telefon*

    Wann möchten Sie zurückgerufen werden?






      Sie benötigen unsere Beratung
      Wir rufen Sie gerne zurück!

      Standort: Oberhausen

      Name*

      Unternehmen*

      Telefon*

      Wann möchten Sie zurückgerufen werden?







      Büro Düsseldorf
      Kasernenstr. 40, 40213 Düsseldorf
      Zur Karte

      Tel.: 0211 - 9 55 444-0
      Fax: 0211 - 9 55 444-4

      E-Mail: info@finanzensteuern.de

      Rückruf vereinbaren


      Büro Oberhausen Sterkrade
      Holtkampstraße 19-21, 46145 Oberhausen
      Zur Karte

      Tel.: 0208 - 6 90 59-0
      Fax: 0208 - 6 90 59-59

      E-Mail: info@finanzensteuern.de

      Rückruf vereinbaren

      Büro Düsseldorf
      Kasernenstr. 40, 40213 Düsseldorf
      Zur Karte

      Tel.: 0211 - 9 55 444-0
      Fax: 0211 - 9 55 444-4

      E-Mail: info@finanzensteuern.de

      Rückruf vereinbaren


      Büro Oberhausen Sterkrade
      Holtkampstraße 19-21, 46145 Oberhausen
      Zur Karte

      Tel.: 0208 - 6 90 59-0
      Fax: 0208 - 6 90 59-59

      E-Mail: info@finanzensteuern.de

      Rückruf vereinbaren

      • Privat
      • Kosten fürs Auto – Was kann man von der Steuer absetzen?

      Kosten fürs Auto – Was kann man von der Steuer absetzen?

      Jeder, der schon einmal ein Auto besessen hat weiß, dass man mit hohen Kosten rechnen muss, um mobil zu sein. Unabhängig von den Anschaffungskosten sind die laufenden Kosten ein hoher finanzieller Aufwand für Autofahrer. Steuern, Versicherungen, Reparaturen, Parkgebühren und Benzin müssen gezahlt werden, um das Kfz auf der Straße zu halten. Je nach Modell und gefahrener Strecke kommen jährlich hohe Kosten zusammen. Normalerweise würde man denken, dass ein Auto vom Finanzamt als „Freizeitbetätigung“ gilt und damit nicht abgesetzt werden kann. In der Praxis gibt es Situationen, wo Sie Kosten für ein Auto steuerlich absetzen dürfen und die Aufwendungen somit unter dem Strich mindern können. Als Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen haben wir die wichtigsten Aspekte zusammengefasst.

      Privates Auto und Steuern

      Wenn es darum geht zu bestimmen, welche Ausgaben steuerlich relevant sind, achtet das Finanzamt primär auf die Verbindung zum Einkommen. Haben die Aufwendungen etwas mit dem Einkommen zu tun? Kann diese Frage mit Ja beantwortet werden, ist eine steuerliche Verstrickung anzunehmen. Ist etwas hingegen privat, sieht der Fiskus keine Relevanz für die Steuererklärung. Wird ein Auto nun ausschließlich für private Zwecke verwendet, lassen sich also keine steuerlichen Vorteile erzielen. Die Anschaffung und der Unterhalt des Autos sind freiwillig und daher auch nicht absetzbar. Sämtliche Kosten müssen also allein getragen werden und können nicht in der Steuererklärung angesetzt werden.

      Was passiert, wenn das Auto beruflich genutzt wird?

      Es gibt nur wenige Autobesitzer, die tatsächlich gar keine Verbindung zwischen dem eigenen Auto zum Einkommen herstellen können. Stichwort: Arbeitsweg und Dienstreisen. Wird ein privates Kraftfahrzeug genutzt, um zur Arbeitsstelle zu fahren oder eine Dienstreise anzutreten, ist eine Verbindung mit den Einkünften gegeben. Als private Person können allerdings weiterhin keine der Ausgaben direkt angegeben werden. Stattdessen werden im Rahmen der Pendlerpauschale Steuern gespart, die indirekt die Kosten für das Auto senken.

      Dienstfahrzeug steuerlich absetzen

      Einen Großteil der Kfz-Kosten können nur Selbstständige und Unternehmer absetzen, wenn das Auto als Dienstfahrzeug nur für berufliche Fahrten genutzt wird. Dabei ist es irrelevant, ob Sie das Auto selbst fahren oder ein Mitarbeiter dieses für das Unternehmen nutzt. Eine vollständige Anrechnung der Kosten ist allerdings nur möglich, wenn das Fahrzeug tatsächlich zu 100% dienstlich verwendet wird. Möchten Sie das Auto auch privat nutzen muss der jeweils private und dienstliche Anteil mit einem Fahrtenbuch berechnet werden.

      Welche Kfz-Kosten können steuerlich beachtet werden?

      Leider können Arbeitnehmer nie alle Kosten für ein Auto abgesetzt werden. Dabei ist es egal, ob das Fahrzeug nur für dienstliche Fahrten genutzt wurde. Im Folgenden werden wir erläutern, welche alltäglichen Kostenpositionen in der Steuererklärung angegeben werden können. Wie zuvor erläutert müssen Sie beachten, welche der genannten Kategorien in Ihrem Fall erfüllt werden.

      1. Kfz-Haftpflichtversicherung

      In der Steuererklärung kann die Haftpflichtversicherung für ein Auto angegeben werden. Zu beachten ist allerdings, dass tatsächlich nur die Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden darf. Haben Sie beispielsweise eine Teil- oder Vollkaskoversicherung muss diese herausgerechnet werden. Die Kosten der Haftpflichtversicherung werden als Sonderausgaben angegeben.

      1. Pendlerpauschale

      Für den Arbeitsweg kann eine Pendlerpauschale in der Steuererklärung angegeben werden. Für alle tatsächlichen Arbeitstage können pro Kilometer Arbeitsweg 30 Cent angerechnet werden (ab dem 21. Kilometer 35 Cent oder zwischen den Jahren 2022 und 2026 sogar 38 Cent). Allerdings zählt hierbei nur der schnellste Weg. Ein langer Umweg kann also nicht eingeschlagen werden, um den Fiskus auszutricksen. Mit der Pendlerpauschale sollen anteilig die Aufwendungen für Versicherungen, Reparaturen und Kfz-Steuer abgedeckt werden. Es gilt ein Höchstbetrag von 4.500 Euro pro Jahr.

      1. Unfallkosten

      Nur wenige wissen, dass Unfallkosten teilweise von der Steuer abgesetzt werden können. Natürlich möchte niemand einen Unfall haben. Wenn es allerdings doch mal passiert und keine Versicherung zahlt, können Aufwendungen für Abschleppdienst, Anwalts- oder Gerichtskosten und Folgekosten aus dem Unfall steuerlich geltend gemacht werden. Damit die Kosten tatsächlich vom Finanzamt anerkannt werden muss der Unfall auf dem Arbeitsweg passiert sein und die Kosten von Ihnen getragen werden.

      Noch Fragen? Steuerberater hilft!

      In der Praxis können die Kosten für ein Auto nie vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings gibt es verschiedenste Wege, die Zahllast etwas zu verringern. Dabei müssen Sie nicht zwingend Unternehmer sein. Auch als Arbeitnehmer können Fahrtkosten angesetzt werden.

      Haben Sie noch Fragen zu steuerlichen Themen? Im Blog veröffentlichen wir regelmäßig neue Inhalte. Für eine umfangreiche Beratung und ideale Steuererklärung sollten Sie allerdings nicht nur mit Online-Quellen arbeiten und auf einen qualifizierten Steuerberater vertrauen. Mit unseren Kanzleien in Düsseldorf und Oberhausen können wir Ihnen einen sehr guten Service in den Bereichen der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung bieten. Unser Team freut sich auf Ihre Anfragen. Kontaktieren und Termin vereinbaren.

      Newsletter

      Abonnieren Sie den Newsletter von Trimborn . Partner und seien Sie immer bestens über aktuelle Infos aus unseren Tätigkeitsschwerpunkten als Steuerberater in Oberhausen und Düsseldorf informiert.

      Trimborn . Partner Steuerberater in Partnerschaft mbB hat 5 von 5 bei 17 Bewertungen auf Google.com