Mindestlohn steigt in zwei Stufen
Der Mindestlohn in Deutschland soll in den kommenden Jahren angehoben werden. Die Unabhängige Mindestlohnkommission hat ihre Vorschläge für die künftige Höhe des Mindestlohns vorgelegt und die Bundesregierung wird diese Empfehlungen nun umsetzen.
Obwohl Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Gewerkschaften sich einen höheren Mindestlohn gewünscht hätten, hält Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die vorgeschlagene Erhöhung für vertretbar. Die einzige rechtlich mögliche Alternative, den Mindestlohn gar nicht zu erhöhen, sei unverantwortbar, so der Minister.
Schrittweise Erhöhung des Mindestlohn
Gemäß dem Vorschlag der Kommission soll der Mindestlohn ab Januar 2024 in zwei Stufen ansteigen. Zunächst wird er auf 12,41 Euro erhöht und ein Jahr später, ab Januar 2025, soll er dann 12,82 Euro betragen. Derzeit liegt die Lohnuntergrenze bei 12 Euro. Um die Vorschläge der Kommission verbindlich zu machen, ist eine Verordnung der Bundesregierung erforderlich.
Die Bedeutung der Unabhängigen Mindestlohnkommission
Die Unabhängige Mindestlohnkommission tagt alle zwei Jahre, um der Bundesregierung Empfehlungen zur Anpassung des Mindestlohns vorzulegen. Dieses Verfahren ist im Mindestlohngesetz vorgesehen. In der Kommission beraten je drei stimmberechtigte Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter, ein oder eine Vorsitzende sowie zwei Wissenschaftler. Im vergangenen Herbst hatte die Bundesregierung den Mindestlohn ausnahmsweise per Gesetz angehoben, von 10,45 Euro auf 12 Euro pro Stunde.
Die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage und Tariflöhne
Die Kommission berücksichtigt bei ihrer Entscheidung die wirtschaftliche Lage, um eine angemessene Mindestlohnhöhe für die Beschäftigten sicherzustellen, faire Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen und die Beschäftigung nicht zu gefährden. Dabei orientiert sie sich an der Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland. Nach Vorlage des Vorschlags der Kommission macht die Bundesregierung diesen in der Regel mit einer Verordnung verbindlich. Der aktuelle Vorschlag wurde erstmals seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 nicht einstimmig beschlossen.
Die Bedeutung des Mindestlohns als Untergrenze
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil betont, der Mindestlohn sei eine Erfolgsgeschichte und es ist ihm wichtig, dass dieser sich kontinuierlich weiterentwickle. Allerdings betont er auch, der Mindestlohn könne nur die absolute Untergrenze sein.
Die Erhöhung des Mindestlohns ist eine positive Entwicklung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Durch die Anhebung der Lohnuntergrenze werden niedrig bezahlte Beschäftigte von einem höheren Einkommen profitieren. Dies trägt zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen bei und fördert die wirtschaftliche Teilhabe.
Es bleibt abzuwarten, ob der Mindestlohn auch in Zukunft regelmäßig überprüft und angepasst wird, um den sich verändernden Lebenshaltungskosten und dem steigenden Bedarf der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerecht zu werden.