Neben- und Ferienjob: Wann muss man Steuern bezahlen?
Möchten Sie als Unternehmer einen Schüler/Student für einen Neben-/Ferienjob anstellen oder sind selbst noch Schüler/Student und an einer Tätigkeit interessiert, um etwas Geld zu verdienen? In beiden Fällen sollten Sie sich bewusst sein, wie ein Nebenjob bzw. Ferienjob steuerlich und rechtlich zu betrachten ist. Den meisten Menschen ist bekannt, dass Steuern erst ab einem bestimmten Einkommen gezahlt werden müssen. So ist es vielen Studenten und Schülern möglich, ohne steuerliche Abzüge zu arbeiten. Aber wie genau ist das im Detail geregelt? Ab wann muss man tatsächlich Steuern zahlen? Als Ihr Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen haben wir die wichtigsten Fakten zusammengefasst.
Geringfügige Beschäftigung vs. sozialversicherungspflichtiger Job
Beim Thema Neben- und Ferienjob muss zunächst zwischen zwei Kategorien unterschieden werden. Einerseits gibt es die geringfügige Beschäftigung, die steuerlich interessant ist. Wenn man allerdings nicht aufpasst, kann es schnell passieren, dass man doch einen sozialversicherungspflichtigen Job ausführt. Nachfolgend haben wir die beiden Kategorien erläutert:
1. Geringfügige Beschäftigung (Minijob)
Wenn man von einem Neben- oder Ferienjob ausgeht, ist damit meistens eine geringfügige Beschäftigung gemeint, gerne auch als Minijob bezeichnet. Arbeitsstellen, die als Minijob angeboten werden, haben einen maximalen Verdienst von 450 Euro monatlich. Beim Thema Abgaben ist der Minijob als geringfügige Beschäftigung der Idealfall. Arbeitnehmer zahlen keine Steuern und Sozialversicherungsabgaben. Im Neben- oder Ferienjob unter 450 Euro bekommt man also das gesamte Geld, was man verdient hat, ohne Abgaben leisten zu müssen. Obwohl man hauptberuflich nicht von 450 Euro leben kann, ist dies für viele Schüler und Studenten ein guter und ausreichender Verdienst.
2. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Es ist durchaus möglich, mit einem Neben- oder Ferienjob mehr Geld als 450 Euro zu verdienen, was allerdings bedeutet, dass die Beschäftigung als sozialversicherungspflichtig gilt.
Sobald eine berufliche Tätigkeit als sozialversicherungspflichtig gewertet wird, müssen Rentenversicherung und andere Sozialversicherungen, wie die Arbeitslosenversicherung und Kranken-/Pflegeversicherung gezahlt werden. Für Schüler und Studenten ist an dieser Stelle besonders zu beachten, dass die meisten jungen Menschen noch gesetzlich über die Familie krankenversichert sind. Wird eine Grenze von 455 Euro überschritten, können Sie nicht mehr in der Familienversicherung bleiben und müssen den Beitrag selbst zahlen. Wird die Grenze nur geringfügig überschritten, kann dies bedeuten, dass der eigentliche Mehrverdienst deutlich geringer ausfällt als die entstehenden Kosten. Es ist nicht selten, dass somit nach den Abzügen deutlich weniger als 450 Euro übrigbleiben.
Auch die Lohnsteuer wird erst relevant, wenn ein gewisses Einkommen überschritten wird. Um herauszufinden, ab wann Sie Lohnsteuer für einen Neben- oder Ferienjob zahlen müssen, sollten Frei- und Pauschbeträge berücksichtigt werden. Essenziell ist dabei der sogenannte Grundfreibetrag. Für das Jahr 2020 liegt der Grundfreibetrag bei 9.408 Euro. Erst nachdem das jährliche Einkommen diesen Betrag überschreitet, müssen Steuern gezahlt werden. Geht man also allein vom Grundfreibetrag aus, darf das monatliche Gehalt maximal 784 Euro betragen, sofern man die Lohnsteuer vermeiden möchte.
Wird der Grundfreibetrag überschritten, bedeutet dies nicht zwangsweise, dass tatsächlich Lohnsteuer gezahlt werden muss. Mithilfe einer freiwilligen Steuererklärung können die gezahlten Steuern oft zurückgeholt werden. Wird der Grundfreibetrag nur minimal überschritten, ist es häufig ausreichend, wenn die Werbungskostenpauschale (1.000 Euro) und der Sonderausgabenpausbetrag (36 Euro) vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Da es sich bei beiden genannten Abzügen um Pauschalen handelt, stehen diese jedem Steuerzahler zu. Werden die beiden Pauschalen also berücksichtigt, sind bereits 870 Euro monatlich steuerfrei. In besonderen Fällen können weitere Freibeträge genutzt werden. Wir verweisen hierzu auf unseren Blogbeitrag zum Thema Freibeträge.
Zusammenfassung: Es wird also klar, dass die wichtigste Grenze bei einer abgabenfreien Beschäftigung 450 Euro beträgt. Überschreitet man diese Grenze nur geringfügig, muss man abwägen, ob die dann anfallenden Abgaben im Verhältnis zum Mehr-Verdienst stehen. Unabhängig von den genannten sozialen Abgaben werden Steuern tatsächlich erst bei einem „hohen“ Einkommen (zumindest in Bezug auf einen Nebenjob) fällig. Besonders bei Studentenjobs oder Teilzeitbeschäftigungen sollte allerdings auch die Gehaltsgrenze der Lohnsteuer beachtet werden.
Was passiert, wenn man mehrere Nebenjobs gleichzeitig hat?
Oft erleben wir, dass jemand mehrere Nebenjobs ausüben möchte. Grundsätzlich ist es kein Problem, verschiedenste Arbeitsstellen mit einer jeweils geringen Beschäftigungszeit zu haben. Problematisch wird es allerdings in Bezug auf die Lohnsteuer. Solange Sie mehrere Jobs haben, die zusammengerechnet unterhalb des Grundfreibetrages bleiben, gibt es allgemein keine Nachteile durch mehrere Nebenjobs. Sobald das Einkommen allerdings besteuert wird, kann es teuer werden. Der „erste“ Nebenjob wird vom Finanzamt in Steuerklasse I eingetragen. Damit wird dieser „normal“ besteuert. Alle weiteren Jobs werden allerdings in Steuerklasse VI gewertet. Damit sind die Abzüge für diese Tätigkeiten deutlich höher. Es gilt zu berechnen, ob sich der zweite Arbeitsplatz lohnt oder die Nachteile der hohen Abzüge überwiegen.
Nebenjobs und BAföG
Viele Studenten beziehen das sogenannte BAföG, um ihr studentisches Leben zu finanzieren. Grundsätzlich können Sie einen Nebenjob ausführen, obwohl Sie die staatliche Unterstützung erhalten. Tatsächlich arbeiten die meisten Studenten neben dem BAföG, da die Bezüge ansonsten nicht zum Leben ausreichen. Zu beachten ist allerdings, dass Sie nicht zu viel verdienen sollten. Ist das Einkommen zu hoch, kann dies von der BAföG-Förderung abgezogen werden. Damit es nicht soweit kommt, darf ein jährlicher Freibetrag von 5.400 Euro nicht überschritten werden. Auf einen Monat bezogen bedeutet dies, dass auch beim BAföG die Grenze von 450 Euro nicht überschritten werden sollte. Studenten sind daher mit einem Minijob gut beraten.
Überblick – Welche Grenzen sollten beachtet werden?
Die nachfolgend genannten Verdienstgrenzen beziehen sich auf das Jahr 2020 und zeigen Ihnen, wann bestimmte Abgaben und Regelungen greifen.
Fragen an einen Steuerberater
Wie aus diesem Beitrag hervorgeht, finden sich bei Neben- und Ferienjobs klare Regelungen und Grenzen, die eine steuerliche Einschätzung erleichtern. Allerdings müssen oberhalb der 450 Euro Grenze Abwägungen getroffen werden. Besonders bei Nebenjobs, die ein hohes Einkommen bedeuten, sollten auch steuerliche Aspekte beachtet werden.
Haben Sie Fragen zu diesem oder einem anderen steuerlichen Thema? Benötigen Sie aktiv Hilfe bei steuerlichen Sachverhalten? Als Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen sind wir der erste Ansprechpartner. Unser Team aus qualifizierten Steuerexperten kann von einer langjährigen Berufserfahrung profitieren und Ihnen den bestmöglichen Service bieten. Mit einer weiten Branchenspezialisierung sind wir speziell für Unternehmer die richtige Anlaufstelle. Kontaktieren Sie uns, um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.