NRW-Soforthilfeprogramm Coronavirus
Wie Sie sicherlich bereits den Medien entnommen haben, wollen der Bund und das Land in der Corona-Krise kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige, Freiberufler und Gründer unterstützen.
Im Kern ist dabei vorgesehen, dass die Soforthilfe im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses erfolgt.
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt insgesamt für drei Monate:
- 9.000 Euro für antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
- 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
- 25.000 Euro für Antragsberechtigte mit Sitz in NRW mit bis zu 50 Beschäftigten
Wir möchten Ihnen nähere Informationen für die Beantragung der Zuschüsse an die Hand geben, damit Sie die Möglichkeit haben, schnell auf diese Gelder zugreifen zu können.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag ab dem 27. März 2020 über ein elektronisches Antragsformular gestellt werden kann. Der Link zur Website mit den elektronischen Antragsformularen wird am Freitag bereitgestellt:
Das Antragsverfahren ist ausschließlich online durchführbar. Ausgedruckte Anträge werden nicht verarbeitet. Der Antragsteller erhält eine automatisierte Eingangsbestätigung.
Es wurde zudem veröffentlicht, dass alle Anträge nach Eingangsdatum bearbeitet werden (Windhundverfahren / „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“). Wir raten Ihnen daher an, sich vorab Gedanken darüber zu machen, ob Sie die Antragsvoraussetzungen erfüllen.
Sofern dies der Fall ist, sollten Sie die Informationen / Angaben, die für die Antragstellung benötigt werden, vorab zusammenstellen, damit Sie den Online-Antrag am Freitag ohne Zeitverzögerung ausfüllen können.
Muster des Antragsformulars
Über den folgenden Link stellen wir Ihnen ein Muster des Antragsformulars zur Verfügung. Das Antragsformular kann sich nach Aussage der Landesregierung in NRW noch geringfügig verändern.
Im Rahmen der Antragstellung wird u.a. die Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit abgefragt (sog. Wirtschaftsklassifikation). Eine Übersicht mit den einzelnen Klassifikationen der Wirtschaftszweige finden Sie hier.
Fragen und Antworten zum NRW-Soforthilfeprogramm Corona
Wir haben uns im Vorfeld überlegt, welche Fragen bei Ihnen im Zusammenhang mit den Soforthilfen auftauchen könnten.
- Wer wird genau gefördert?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
- Was wird gefördert?
- Wie wird die Zahl der Beschäftigten gezählt?
- Welche Informationen werden für die Antragstellung benötigt?
- Bis wann kann ich meinen Antrag stellen?
- Ist die Unternehmensform relevant (z.B. e.K., GbR, GmbH)?
- Muss der Zuschuss versteuert werden?
- Wie schnell wird ausgezahlt?
- Wie muss ich den Antrag einreichen – online oder per Post?
- Reicht das Geld für alle?
- Wenn man mehrere Unternehmen hat, kann man für jedes der Unternehmen einen Zuschuss bekommen?
- Wird der Zuschuss auch für Nebenerwerbs-Selbstständige gezahlt?
- Ist eine Mehrfachförderung möglich?
- Muss nachgewiesen werden wofür der Zuschuss eingesetzt wird?
- Müssen private Rücklagen aufgebraucht werden, bevor der Zuschuss beantragt werden kann?
Wir raten Ihnen, den Musterantrag bereits heute zu bearbeiten, um aufkommende Fragen klären zu können, damit der Antrag morgen sofort durch Sie übermittelt werden kann.
Gerne beraten wir Sie persönlich! Kontaktieren Sie uns
Bitte kommen Sie gut durch diese aktuell schwierige Zeit und bleiben Sie gesund!
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