Privates Darlehen – Was muss steuerlich beachtet werden?
Sofern man ein gutes Einkommen hat, könnte es irgendwann relevant werden, dass man privat Geld verleihen möchte. Dabei könnte man beispielsweise einen Freund finanziell unterstützen oder die privaten Ersparnisse über ein Kreditportal anbieten, um Zinsen zu erhalten. Egal ob man die finanziellen Mittel an einen Freund oder eine fremde Person verleiht, handelt es sich stets um ein privates Darlehen, sobald Zinsen anfallen. Zinsen sind Einnahmen und damit auch steuerlich relevant. In diesem Beitrag werden wir daher erläutern, was bei privaten Darlehen steuerlich beachtet werden sollte.
Was versteht man unter einem Privatkredit?
Klassischerweise werden Kredite von Banken, also einer juristischen Person, vergeben. Bei einem privaten Kredit sind Sie als natürliche Person der Geldgeber. Ein solches Darlehen wird häufig an Familie oder Freunde gegeben, weil eine Bank möglicherweise nicht gewillt ist den entsprechenden Kreditrahmen zuzusagen. Auch bei privaten Krediten ist es wichtig, dass ein Vertrag geschlossen wird. Im Vertrag sollten die Höhe des Darlehens und die jeweilig zu zahlenden Zinsen festgelegt werden. Es sollte außerdem der Zeitraum festgelegt sein, in dem der Kredit getilgt werden soll. Mit einem guten Vertrag können Sie unnötige Streitigkeiten vermeiden und gegenüber der Finanzverwaltung nachweisen, welche Vereinbarungen getroffen wurden (Dies wird besonders im Hinblick auf steuerliche Beweispflichten wichtig).
In den letzten Jahren haben sich zudem Plattformen etabliert, die es möglich machen private Darlehen an „fremde“ Menschen zu vergeben. Die Kreditportale sind dabei der Treffpunkt für Kreditgeber und Kreditnehmer. Der Privatkredit wird teilweise als Alternative zu anderen Investitionen gesehen. Je nach Kreditsumme und Vereinbarung können Sie mit den Zinsen gute Einnahmen machen.
Was müssen private Kreditgeber versteuern?
Steuern müssen immer dann gezahlt werden, wenn jemand seine Leistungsfähigkeit erhöht, also Geld verdient. Werden für einen Kredit Zinsen gezahlt, handelt es sich dabei um Einnahmen. Einkommen in Form von Zinsen muss daher in der Einkommenssteuererklärung aufgeführt werden.
Bei einem Ertrag aus Zinsen handelt es sich um „Einkünfte aus Kapitalvermögen“. Alle Einnahmen müssen in der Anlage KAP eingetragen werden. In den meisten Fällen werden die gesammelten Zinsen von einem Jahr mit einer Abgeltungssteuer von 25% + 5,5% Solidaritätszuschlag besteuert. Es kann zudem Kirchensteuer anfallen. Für private Kreditgeber, die lediglich eine geringe Summe verleihen, kann es sein, dass keine Steuern anfallen, wenn der Freibetrag von 801 Euro nicht überschritten wird.
Als privater Kreditgeber sollte man sich also merken, dass alle Kredite, welche mit Zinsen belegt sind, steuerlich relevant sind. Dabei ist es egal, ob der Kreditnehmer ein guter Freund ist oder über ein Portal gefunden wurde. Je nachdem, welche Summe an einen Freund oder ein Familienmitglied verliehen wird, ist es fraglich, ob stets Zinsen notwendig oder gewollt sind. Werden keine Zinsen erhoben, ist der private Kredit auch steuerlich nicht relevant. Sie können also weiterhin mit kleinen Summen aushelfen, ohne dies dem Fiskus mitzuteilen.
Zinserträge in der Steuererklärung verschwiegen – Was passiert?
Natürlich kann man sich die Frage stellen, wie das Finanzamt von einem privaten Kredit und den damit verbundenen Zinsen erfahren würde. Zumindest bei Krediten für Freunde und Familie könnte man den Zinsertrag also doch einfach unter den Tisch fallen lassen, oder? Wenn Sie einem Freund einen Kredit gewähren und dieser dafür Zinsen an Sie zurückzahlt, muss das nicht sofort auffallen. Problematisch wird es allerdings, wenn der Kreditnehmer die gezahlten Zinsen als Werbungskosten in seiner Steuererklärung angibt. Auf diesem Weg wird das Finanzamt aufmerksam und erkennt möglicherweise die fehlenden Einkünfte in Ihrer Steuererklärung. Sobald der Steuerbetrug auffällt, haben Sie selbstverständlich ein großes Problem, da Sie sich dann dem Vorwurf einer Steuerhinterziehung ausgesetzt sehen werden. Daher raten wir als Steuerberater in Düsseldorf von solchen Vorgehensweisen strikt ab.
Rechtliche und steuerliche Beratung für private Darlehen
Einem guten Freund etwas Geld zu leihen, ist meistens kein Grund für aufwendige Planungen. Sobald ein privates Darlehen allerdings über einen längeren Zeitraum gewährt wird und es um hohe Geldsummen geht, sollte eine rechtliche und steuerliche Beratung wahrgenommen werden. Es gibt diverse rechtliche und steuerliche Stolperfallen, die Sie bestmöglich vermeiden sollten. Wir empfehlen daher ein Beratungsgespräch bei einem Finanzexperten und Steuerberater.
Mit unseren Kanzleien in Düsseldorf und Oberhausen sind wir der ideale Ansprechpartner bei steuerlichen Fragen und Problemen. Unser Team aus qualifizierten Fachkräften hilft Ihnen schnell und mit einer ausgeprägten Fachkompetenz. Für einen Beratungstermin können Sie uns einfach kontaktieren.