Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kaum ein Rechtsgebiet in Deutschland kennt derart viele gesetzliche Regelungen und ergänzende Rechtsprechung wie das Arbeitsrecht.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt Rechtsanwalt Peter Froese, der im Rahmen einer Bürogemeinschaft eng mit Trimborn . Partner zusammenarbeitet, die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Falle einer Kündigung, also im gerichtlichen Kündigungsschutzverfahren, bei Verhandlungen von Abfindungen und von Aufhebungsverträgen.
Darüber hinaus prüfen und gestalten wir Arbeits- und Dienstverträge sowie Aufhebungs- und Abwicklungsverträge und prüfen bzw. entwerfen bei Bedarf Arbeitszeugnisse.
Ein weiterer großer Teil unserer Tätigkeit besteht aus der Durchsetzung oder Abwehr von Vergütungsansprüchen, also auf Streitigkeiten und Verhandlungen um Gehalt, Prämien, Tantiemen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Sonderzahlungen, usw.
Außerdem vertreten und beraten wir unsere Mandanten in betriebsverfassungsrechtlichen und personalvertretungsrechtlichen Streitigkeiten, Interessenausgleichsverhandlungen und bei dem Entwurf von Sozialplänen.